Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 61 125 1550 März 8, Konstantinopel Friedensvertrag zwischen Süleymän I. und Sigismund II. August von Polen Süleymän nimmt den durch den Gesandten Nikolaus Bogusz übermittelten Wunsch nach Frieden und Freundschaft an und fordert Sigismund auf, für Ruhe an den Grenzen zu sorgen, so wie dies osmanischerseits ebenfalls geschehe. Lat. Übers, (ö, chiffriert mit Dechiffrierung, Beilage zum Bericht Malvezzis von 1550 März 11): Turci­ca 8 Konv. 2 (1550 I—III) fol. 46f. - Vgl. Reg.: Abrahamowicz Katalog 109f n. 108. 126 1550 März 10, Konstantinopel Süleymän I. an Sigismund II. August von Polen Protestiert in einem durch Mustafa £avu§ überbrachten Begleitschreiben gegen die jüngsten Übergriffe auf osmanisches Territorium und verlangt wirksame Maßnahmen dagegen; er seinerseits hat persönlich Beauftragte in das Grenzgebiet entsandt, die seine Befehle durchführen und Übeltäter bestrafen würden. Räumt ihm eine Frist von fünf Monaten ein, binnen derer die für die Überfälle Verantwortlichen zu bestrafen und die angerichteten Schäden wiedergutzumachen seien. Lat. Übers, (ö, chiffriert mit Dechiffrierung): Turcica 8 Konv. 2 (1550 I—III) fol. 48f. - Druck: Hurmu- zaki Documente II/l 258 n. 233. - Reg.: Matuz Herrscherurkunden 73 n. 288; vgl. Abrahamowicz Katalog 1 lOf n. 109. 127 1550 März 30 - April 8, Konstantinopel 957 rebl 111-20, Kostantiniye Süleymän I. an Sancakbeyi Mustafä Bey von Segedin und den Kadi von Budin Befiehlt auf Grund von Beschwerden Ferdinands I., aber auch osmanischer Untertanen, die schon früher angeordneten Untersuchungen aller Waffenstillstandsverletzungen und Gewalttaten endlich zu beginnen. Auf beiden Seiten sollen sowohl die Schäden als auch die dafür Verantwortlichen festgestellt werden. Im Interesse des Friedens sollen osmanische Gewalttäter streng bestraft werden, Gleiches aber auch von Ferdinands Kommissaren verlangt werden. Befiehlt die Übersendung genauer Untersuchungser­gebnisse. Osman.-türk. Kopie (Süret-i hükm-i §erif, beglaubigt durch Kadi Ali b. Yüsuf von Büdin und Pe,$te, Siegelabdruck), osman.-türk. Kopie (ohne Beglaubigung), dt. Übers, (ö): Turcica 8 Konv. 3 (1550 IV— VI) fol. 126-129. - Druck: Schaendlinger Schreiben Süleymäns 2 11-16 nn. 6, 7 (Faks., Transkr., mod. dt. Übers.). - Reg.: Hammer Geschichte 9 370 nn. 438, 439 (unter den Daten 1550 bzw. 1550 April 3).

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