Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Einleitung

Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 19 Ty J. t t Sy Ji z s (weich) Ain L ■- (meist unhörbar) Ghain t g meist unhörbar, Dehnung der Vokale bewirkend Fe f f Qaf j k k (guttural) Kjef d k k, g, n Lam J 1 1 Mim f m m Nun j n n Waw ) v, u w (o, ö, u, ü) He • h h, e, a Je iS y i, j, u, ü, y Bereits fest in unseren Sprachgebrauch eingegangene Worte (wie Sultan, Großwesir, Pascha, Kadi, Janitscharen usw.) werden in dieser Schreibweise beibehalten. Osma- nisch-türkische Titel wie Bey, Sancakbeyi und Beylerbeyi werden nicht nach der obi­gen Tabelle (danach müßten diese Titel „Beg“, „Sancakbegi“ bzw. „Beglerbegi“ tran­skribiert werden), sondern in der heutigen türkischen Form wiedergegeben. Bei der Schreibung der Ortsnamen werden allgemein gebräuchliche deutsche Be­zeichnungen beibehalten, z. B. Belgrad statt Beograd, Venedig statt Venezia, Komom statt Komárom/Komamo, Stuhlweißenburg statt Székesfehérvár, usw. Die Schreibwei­se „Konstantinopel“ wurde deshalb anstelle des modernen Namens „Istanbul“ gewählt, da die Hauptstadt des Osmanischen Reiches in den osmanischen Quellen (neben umschreibenden Begriffen wie „Haus der Glückseligkeit“ u. a.) durchwegs „Kostantini- ye“ genannt wird, während unter „Istanbul“ lediglich die innerhalb der Stadtmauern lie­gende Altstadt verstanden wurde. Bei den osmanischen Würdenträgern wird der zuge­hörige geographische Begriff in osmanischer Schreibweise wiedergegeben, um auf die­se Weise noch deutlicher werden zu lassen, daß es sich hiebei um eine osmanische Ver- waltungseinheit handelt (z. B. Beylerbeyi von Budin, Sancakbeyi von Semendire usw.). Der am Ende des Bandes folgende geographische Index enthält sämtliche Namensfor­men sowie alle notwendigen Querverweise. Während alle Quellenzitate durch Kursivdruck gekennzeichnet sind, stehen sämtliche Ergänzungen und Erläuterungen des Bearbeiters in runden Klammem. AUFBAU DER REGESTEN 1. Durchlaufende Numerierung: Jedes Regest erhält eine fortlaufende Nummer, wel­cher prinzipiell ein eigenes Dokument entspricht. Nur in einigen berechtigten Fällen wurde von dieser Vorgangsweise abgegangen, wenn etwa in Sammelregesten gleich­lautende oder eng zusammengehörige Stücke, die bereits erwähnten Privatbriefe oder die ebenfalls schon erwähnten orientalischen Handschriften verzeichnet werden. 2. Datierung und Ausstellungsort: Das Datum wird nach moderner christlicher Zeit­rechnung aufgelöst. Falls die in der Quelle aufscheinende Datierung davon abweicht, wenn beispielsweise nach islamischer Zeitrechnung datiert wird, dann wird das Quel­

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