Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)
Einleitung
Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 19 Ty J. t t Sy Ji z s (weich) Ain L ■- (meist unhörbar) Ghain t g meist unhörbar, Dehnung der Vokale bewirkend Fe f f Qaf j k k (guttural) Kjef d k k, g, n Lam J 1 1 Mim f m m Nun j n n Waw ) v, u w (o, ö, u, ü) He • h h, e, a Je iS y i, j, u, ü, y Bereits fest in unseren Sprachgebrauch eingegangene Worte (wie Sultan, Großwesir, Pascha, Kadi, Janitscharen usw.) werden in dieser Schreibweise beibehalten. Osma- nisch-türkische Titel wie Bey, Sancakbeyi und Beylerbeyi werden nicht nach der obigen Tabelle (danach müßten diese Titel „Beg“, „Sancakbegi“ bzw. „Beglerbegi“ transkribiert werden), sondern in der heutigen türkischen Form wiedergegeben. Bei der Schreibung der Ortsnamen werden allgemein gebräuchliche deutsche Bezeichnungen beibehalten, z. B. Belgrad statt Beograd, Venedig statt Venezia, Komom statt Komárom/Komamo, Stuhlweißenburg statt Székesfehérvár, usw. Die Schreibweise „Konstantinopel“ wurde deshalb anstelle des modernen Namens „Istanbul“ gewählt, da die Hauptstadt des Osmanischen Reiches in den osmanischen Quellen (neben umschreibenden Begriffen wie „Haus der Glückseligkeit“ u. a.) durchwegs „Kostantini- ye“ genannt wird, während unter „Istanbul“ lediglich die innerhalb der Stadtmauern liegende Altstadt verstanden wurde. Bei den osmanischen Würdenträgern wird der zugehörige geographische Begriff in osmanischer Schreibweise wiedergegeben, um auf diese Weise noch deutlicher werden zu lassen, daß es sich hiebei um eine osmanische Ver- waltungseinheit handelt (z. B. Beylerbeyi von Budin, Sancakbeyi von Semendire usw.). Der am Ende des Bandes folgende geographische Index enthält sämtliche Namensformen sowie alle notwendigen Querverweise. Während alle Quellenzitate durch Kursivdruck gekennzeichnet sind, stehen sämtliche Ergänzungen und Erläuterungen des Bearbeiters in runden Klammem. AUFBAU DER REGESTEN 1. Durchlaufende Numerierung: Jedes Regest erhält eine fortlaufende Nummer, welcher prinzipiell ein eigenes Dokument entspricht. Nur in einigen berechtigten Fällen wurde von dieser Vorgangsweise abgegangen, wenn etwa in Sammelregesten gleichlautende oder eng zusammengehörige Stücke, die bereits erwähnten Privatbriefe oder die ebenfalls schon erwähnten orientalischen Handschriften verzeichnet werden. 2. Datierung und Ausstellungsort: Das Datum wird nach moderner christlicher Zeitrechnung aufgelöst. Falls die in der Quelle aufscheinende Datierung davon abweicht, wenn beispielsweise nach islamischer Zeitrechnung datiert wird, dann wird das Quel