Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)
Das Attentat von Sarajevo
48 DIE ANKLAGESCHRIFT VOM 24. SEPTEMBER 1914 Zu den wenigen Dokumenten aus dem hier zu prüfenden Bestand, die unbestritten sind und weder im serbokroatischen Text noch in der deutschen Übersetzung irgendwelche Zweifel zulassen, gehört Die Anklageschrift der Sarajevoer Staatsanwaltschaft gegen Princip und Genossen wegen Verbrechen des Hochverrates, die das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt. Noch 1914 ging ein gedrucktes Exemplar in serbokroatischer Sprache an das Ministerium des Äußern und von dort an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, wo es sich noch heute befindet ‘). In diesem Dokument klagte die Staatsanwaltschaft 22 Personen an, „Taten ausgeführt zu haben, die auf gewaltsame Änderungen des Umfanges der Gebiete und der Länder der österr.-ung. Monarchie, nämlich auf die Loslösung Bosniens und der Herzegowina von der Monarchie und deren Angliederung an das Königreich Serbien, abzielten“. Drei Personen wurden der Mithilfe beschuldigt, beziehungsweise der „Behinderung behördlicher Nachforschungen“. Die Staatsanwaltschaft beantragte ferner die Ladung von 80 Zeugen. 1933 wurde die Anklageschrift nach dem „kroatischen“ Originaltext ins Deutsche übertragen und vom Orientalischen Seminar in Berlin nachgeprüft2). Die Bearbeitung erfolgte durch Dr. Erich Brandenburg, ord. Professor der Geschichte an der Universität Leipzig. Seine Einleitung im Umfang von 41 Druckseiten gibt einen Überblick nach dem Stand der Sarajevoforschung des Jahres 1933. Brandenburg benützte die Veröffentlichungen des serbischen Diplomaten Dr. Milos Bogictvic3) und des österreichischen Historikers und Diplomaten Roderich Gooß4) und kam zu dem Schluß, daß der „Kreis des Oberst Dimitrijevie und die serbische Regierung zumindestens als Mitwisser und Förderer des Verbrechens von Sarajevo mit aller Sicherheit nachzuweisen sind“’). Über die .Schwarze Hand“ meint der Verfasser, sie wäre im Ausland wenig bekannt gewesen, da sie den Charakter eines Geheimbundes trug und nach außen hin niemals offen in Erscheinung trat. 1 2 3 4 5 1) Aktenzeichen: „Broj. 3715 d. 0/14-III 1255/14“ (Optuzni ca-Anklageschrift); sie wurde am 5. Oktober 1914 aus Tuzla an das Ministerium des Äußern geschickt (HHStA PA I 813 fol. 182-198). Aus Sarajevo erhielt Finanzminister Bilinski ebenfalls ein Exemplar, und zwar von der Landesregierung (Tel. 1914 Oktober 3, ZI. 1609/Präs., Abschrift im SAA). 2) Der Sarajevo-Prozeß. Deutsche Übersetzung der Anklageschrift nach dem kroatischen Originaltext, nachgeprüft vom Orientalischen Seminar in Berlin und amtliche deutsche Übersetzung des Urteils aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Bearb. von Erich Brandenburg (Veröffentlichungen des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände, Berlin 1933). 3) Seine bekannten Publikationen: Kriegsursachen, Die auswärtige Politik Serbiens, Le Procés de Salonique, juin 1917. 4) Roderich Gooß Das österreichisch-serbische Problem bis zur Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien, 28. Juli 1914 (Berlin 1930). 5) Brandenburg LXVIII.