Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Der Revisionsprozeß

93 der Verteidigung des Malobabic und des Mehmedbasic, dann zum Zwecke seiner eige­nen Verteidigung . . Über den dritten Punkt wurde laut Neskovic (268—274) im Belgrader Prozeß ausgeführt: ,Der Untersuchungsrichter des Oberkommandos, Milan Dunjic, verhörte Dimitrijevic und richtete am 23. Jänner und in den folgenden Tagen etwa hundert Fragen an ihn, die dieser ausführlich und umfassend beantwortete. Laut Protokoll bezogen sich die Fragen Nr. 80, 81, 84, 85, 88 und 98 auf das Attentat von Sarajevo. Diese Fragen und die Antworten sind jedoch im Protokoll mit Bleistift durchgestrichen und darüber steht der mit Rotstift geschriebene Vermerk ,Nein‘, worauf sowohl Fragen und Ant­worten in den Abschriften des Protokolls, die an das Militärgericht für Offiziere wei­tergeleitet wurden, weggelassen wurden. Daher wurde Dimitrijevic vor Gericht über diese Fragen nicht verhört.“ Über den vertraulichen Rapport des , Organisators des Attentats von Saraje­vo“ heißt es bei Neskovic (275): ,Als am 8. Gerichtstag in Saloniki3) Rade Malobabic und Muhamed Mehmedbasic in den Gerichtssaal geführt . . . wurden und sie der Militäranwalt auf Grund einer neuen Anklageschrift des Attentats auf den damaligen Regenten Alexander beschuldigte, das laut Anklageschrift am 29. August 1916 (alten Stils) verübt worden sein sollte, war Oberst Dimitrijevic tief erschüttert über das Unrecht, das diesen beiden angetan wur­de, mit denen er in enger Verbindung stand, die er betreute und für die er geradezu väterlich sorgte. Nachdem Oberst Dimitrijevié die Anklage gegen Malobabic und Mehmedbasic vernahm, entschloß er sich, die historischen Tatsachen ans Licht zu bringen, die auf diese beiden opferwilligen und tapferen Menschen Bezug hatten. Er­füllt von dieser Idee unterbreitete Dimitrijevic bereits am nächsten Tag, am 28. März 1917, dem Vorsitzenden des Militärgerichtes, Oberst Misié, den vertraulichen Rapport und erwähnte, er sei gezwungen, ihn vor Gericht zu seiner eigenen Verteidi­gung und zur Verteidigung der Beschuldigten Malobabic und Mehmedbasié vorzubrin­gen.“ Dieses historische Dokument wurde, wie Neskovic ausdrücklich feststellt, erstmalig im Beweisverfahren des wiederaufgenommenen Saloniki-Prozes­ses vor dem Obersten Gerichtshof der Volksrepublik Serbien vollinhalt­lich verlesen. Ferner wird durch Neskovic4) bestätigt, daß am 25. April 1917, also fast ein Monat später, der Vorsitzende des Gerichts den Angeklagten Dimitrijevic aufforderte, sich „dahin zu äußern, ob er auch weiterhin bei seiner Absicht bleibe, die Aussage, die er in seinem Rapport vom 28. März gemacht hatte, zu seiner Verteidigung vor Gericht zu verwenden.“ Darauf antwortete Oberst Dimitrijevic: ,Im ersten Moment, als ich sah, wer wegen des auf den Thronfolger [Alexander] verüb­ten Attentates angeklagt worden war, wollte ich mich, betroffen durch das Erscheinen dieser beiden Personen, tatsächlich meines Rapports vom 28. März bedienen. Nach gründlicher Überlegung kam ich zu dem Schluß, es bestehe keine Notwendigkeit, die­ses Material zu verwenden“5). 3) 1917 März 27 (alten Stils). 4) 276 Anm. 6. 5) Auf dem Rapport bemerkte der Vorsitzende des Offiziersgerichtes in Saloniki, Oberst Misié, eigenhändig: ,In der Verhandlung vom 25. April erklärte der Angeklagte

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