Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)

II. Texte und Dokumente - 5. „Linzer-Entwurf“

108 Linzer Entwurf wesen; die Regelung, welche Abgaben dem Bunde und den Ländern zu­stehen; die Regelung der Anteilnahme der Länder an den Einnahmen des Bundes und die Regelung der Beiträge und Zuschüsse aus Bundesmitteln zu den Ausgaben der Länder; 5. das Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen; das Maß-, Gewichts-, Normen- und Punzierungswesen; 6. das Zivil- und Strafrechtswesen einschließlich des wirtschaftlichen Assoziationswesens; die Justizpflege; das Verwaltungsstrafrecht in Ange­legenheiten, deren Vollziehung dem Bunde zusteht; die Verwaltungs­gerichtsbarkeit; das Urheberrecht; die Bekämpfung des unlauteren Wett­bewerbes; das Patentwesen sowie den Marken- und Musterschutz; die Enteignung, soweit sie nicht Angelegenheiten betrifft, die in den Wir­kungskreis der Länder fallen; die Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und verwandter Berufe; das Ingenieur- und Zivil techniker­wesen; die Handels- und Gewerbekammern; 7. das Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftschiffahrt; die Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge; die Strom- und Schiffahrtspolizei; das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen; 8. das Bergwesen; die Angelegenheiten der Wohlfahrtswälder (Schutz- und Bannwälder) sowie das Aufforstungswesen; die Ausführung der Re­gulierung und die Instandhaltung der schiffbaren und flößbaren Ge­wässer, dann solcher Gewässer, welche die Grenze gegen das Ausland oder zwischen Ländern bilden, oder die zwei oder mehrere Länder durch­fließen, den Bau derjenigen Wasserstraßen, die das Inland mit dem Aus­land, oder die mehrere Länder verbinden; das Dampfkessel- und Kraft­maschinenwesen; das Vermessungswesen; 9. das gesamte Arbeiterrecht und den Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und An­gestellte handelt; das Sozial- und Vertragsversicherungswesen; 10. das Hochschulwesen; die fachlichen Zentrallehranstalten; die Schulaufsicht; die Ausbildung, Fortbildung und Berufsausübung von Heil­personen; das Heilmittel wesen; die Bekämpfung übertragbarer Krank­heiten von Menschen und Tieren; das Archiv- und Bibliothekswesen; die Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen; den Denkmalschutz; die Angelegenheiten des Kultus; das Volkszählungswesen sowie die sonstige Statistik, soweit sie nicht nur den Interessen eines einzelnen Landes dient; das Stiftungs- und Fonds­wesen, soweit es sich um Stiftungen und Fonds handelt, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen; 11. die militärischen Angelegenheiten; die Kriegsschadenangelegen­heiten und die Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene; das Kriegsgräberwesen; die aus Anlaß eines Krieges oder im Gefolge

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