Felix Ermacora: Ergänzungsband 8. Quellen zum Österreichischen Verfassungsrecht (1920) (1967)
II. Texte und Dokumente - 5. „Linzer-Entwurf“
108 Linzer Entwurf wesen; die Regelung, welche Abgaben dem Bunde und den Ländern zustehen; die Regelung der Anteilnahme der Länder an den Einnahmen des Bundes und die Regelung der Beiträge und Zuschüsse aus Bundesmitteln zu den Ausgaben der Länder; 5. das Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen; das Maß-, Gewichts-, Normen- und Punzierungswesen; 6. das Zivil- und Strafrechtswesen einschließlich des wirtschaftlichen Assoziationswesens; die Justizpflege; das Verwaltungsstrafrecht in Angelegenheiten, deren Vollziehung dem Bunde zusteht; die Verwaltungsgerichtsbarkeit; das Urheberrecht; die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes; das Patentwesen sowie den Marken- und Musterschutz; die Enteignung, soweit sie nicht Angelegenheiten betrifft, die in den Wirkungskreis der Länder fallen; die Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und verwandter Berufe; das Ingenieur- und Zivil technikerwesen; die Handels- und Gewerbekammern; 7. das Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftschiffahrt; die Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge; die Strom- und Schiffahrtspolizei; das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen; 8. das Bergwesen; die Angelegenheiten der Wohlfahrtswälder (Schutz- und Bannwälder) sowie das Aufforstungswesen; die Ausführung der Regulierung und die Instandhaltung der schiffbaren und flößbaren Gewässer, dann solcher Gewässer, welche die Grenze gegen das Ausland oder zwischen Ländern bilden, oder die zwei oder mehrere Länder durchfließen, den Bau derjenigen Wasserstraßen, die das Inland mit dem Ausland, oder die mehrere Länder verbinden; das Dampfkessel- und Kraftmaschinenwesen; das Vermessungswesen; 9. das gesamte Arbeiterrecht und den Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt; das Sozial- und Vertragsversicherungswesen; 10. das Hochschulwesen; die fachlichen Zentrallehranstalten; die Schulaufsicht; die Ausbildung, Fortbildung und Berufsausübung von Heilpersonen; das Heilmittel wesen; die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten von Menschen und Tieren; das Archiv- und Bibliothekswesen; die Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen; den Denkmalschutz; die Angelegenheiten des Kultus; das Volkszählungswesen sowie die sonstige Statistik, soweit sie nicht nur den Interessen eines einzelnen Landes dient; das Stiftungs- und Fondswesen, soweit es sich um Stiftungen und Fonds handelt, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen; 11. die militärischen Angelegenheiten; die Kriegsschadenangelegenheiten und die Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene; das Kriegsgräberwesen; die aus Anlaß eines Krieges oder im Gefolge