Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

89 Wie elend sich der Kaiser fühlte, geht daraus hervor, daß er am 16. öffent­lich die Sakramente nahm; am gleichen Tage verständigte er seinen Bru­der Leopold von den getroffenen Maßnahmen. Da der Kaiser sich wieder erholte, erschienen ihm diese unnötig; die bereits ausgefertigten Hand­schreiben in dieser Sache wurden nicht befördert 6<t). Seit Dezember 1789 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand so sehr, daß er, wie er seinem Bruder am 21. und 25. Jänner schrieb, nur wenige Worte hintereinander und diese nur mit größter Mühe sprechen konnte 5S). Der fast unerträg­lich gewordene Zustand bewog Joseph am 29. Jänner 1790 „Konferenzen in allen wichtigen Staatsangelegenheiten abhalten zu lassen“, welche sich aus Feldmarschall Graf Lacy, dem Obersthofmeister Georg Fürst von Starhemberg und dem Oberstkämmerer Franz Graf Rosenberg zusammen­setzte. Die Staatskanzlei sollte einen Referendar stellen und die Konfe­renzmitglieder zu den Konferenzen einladen. Diese sollten in der kaiser­lichen Burg abgehalten werden, damit der Kaiser, wenn es seine Ge­sundheit zulasse, an ihr teilnehmen könne. Unter den Konferenzmit­gliedern sollten die zu beratenden Schriftstücke zirkulieren, zu welchen sie sich schriftlich oder mündlich äußern sollten, was im Protokoll zu vermerken sei. Die Konferenz trat auch tatsächlich zusammen; ihre Pro­tokolle wurden Kaunitz zugestellt, der hiezu Stellung nahm, und sie so­dann dem Kaiser übersandte 56). In dieser Zeit müssen auch die Vorbe­reitungen der Übertragung der Mitregentschaft über die gesamten Erb­königreiche und Länder in gleicher Weise, wie sie Maria Theresia ihm übertragen hatte, an den Großherzog Erzherzog Leopold durchgeführt worden sein. Die Übertragungsurkunde und die Akzeptationsurkunde wa­ren im Entwurf fertig gestellt; sie sollten erst ausgefertigt werden, wenn der Kaiser erfahren haben werde, daß der Großherzog nach Wien käme 57). Reinschriften nicht expediert wurden, ist, abgesehen davon, daß es durch den in Anm. 54 zitierten Brief belegt ist, auch im Billetenprotokoll bei Nr. 463 vermerkt; die von Joseph unterschriebene Instruktion für die Kabinettskanzlei erliegt in Direktionsakten der Kabinettskanzlei, Fasz. 27. 54) Vgl. Brief Josephs an Leopold, 16. 2. 1789, Arneth, Joseph II. und Leopold II. von Toskana, Bd. 2, S. 235 ff. 55) Siehe die Briefe Josephs an Leopold ab 10. 12. 1789, Arneth, a. a. O. 5e) Handschreiben an Lacy 29. 1. 1790, E. Kotasek, F. M. Graf Lacy, S. 189, vgl. weiters Joseph an Leopold 9. 2. 1790, Sammelband 60, Konv. 6, und Erzh. Franz an Leopold 6. 2. 1790, ebenda. Die Protokolle der Konferenz sind nicht erhalten. Mitrofanows Angabe, a. a. O., Bd. 1, S. 276, daß sich Joseph „deren Entscheidung“ „zerknirscht untergeordnet habe“ trifft nicht zu; der Brief, den Mitrofanow als Beweis hiefür anführt, ist am 21. Jänner 1790, also acht Tage vor Einsetzung der Konferenz, geschrieben. 57) Entwürfe eines Handschreibens an den ersten Obersthofmeister und der beiden genannten Urkunden mit beiliegendem Schreiben Knechts vom 28. 2., daß die Entwürfe auf ah. Befehl noch unmundiert liegen bleiben sollen. Mini­sterium des k. u. k. Hauses, Einzelne Abhandlungen, Karton 6, Fasz. X, Konv. 25. Am 8. Februar schrieb Joseph seinem Bruder, daß sein Gesundheitszustand

Next

/
Thumbnails
Contents