Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
Vorwort
IX den damals schon soweit fertigen Teil des Manuskriptes dieses Buches zur Verfügung gestellt habe, darf ich mich im wesentlichen mit diesem Hinweis an Stelle einzelner Verweise begnügen. Um dem Benützer des Archivs der Kabinettskanzlei die Möglichkeit zu geben, Klarheit zu gewinnen, ob eine bestimmte Angelegenheit zu bestimmter Zeit bis zum Träger der Krone gebracht, also von der Kabinettskanzlei behandelt wurde, wurde es erforderlich, eingehend über die Hoheitsrechte des Monarchen zu handeln. Ich bin mir voll bewußt, daß ich hier nichts Abschließendes geben kann. Ich mußte mich im wesentlichen an die Aufschlüsse halten, welche die Akten der Kabinettskanzlei hierüber geben können. Dies führt naturgemäß dazu, daß die Überlassung der Ausübung von Hoheitsrechten durch den Monarchen an die Zentralstellen nicht ganz lückenlos erfaßt sein wird. Um Vollständigkeit zu erreichen, wäre es notwendig, die Archive aller Zentralstellen durchzuarbeiten, was die Kraft eines Einzelnen übersteigt. Um den erwähnten Zweck zu erreichen, mußte im Wesen eine chronologische Darstellung gewählt werden, ja vereinzelt der Wortlaut von Akten wiedergegeben werden. Ich bin mir der Nachteile einer solchen Darstellung bewußt, mußte sie aber wählen, weil eine systematisch aufgebaute Darstellung jede Übersichtlichkeit genommen hätte. Erwähnen muß ich noch, daß ein beträchtlicher Teil der von mir verwendeten Quellen durch die Verluste des Jahres 1945 zu Grunde gegangen ist. Ich habe daher meine Auszüge dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv überlassen, wo sie in Schachtel 5 meines Nachlasses erliegen. Meine Auszüge zur Biographie aller Angestellten sind als Archivbehelf 315 d 2/a, b auf gestellt. Ich überlasse all dies nunmehr der freien Benützung. Der Zustand, in dem die während des letzten Krieges verlagerten Akten wieder in das Archivdepot des Haus-, Hof- und Staatsarchivs zurückgelangten, zwang dazu, sie zum Teil in neue Einheiten zusammenzufassen. Meine Angaben in den Anmerkungen beruhen noch auf den alten Signaturen; sie sind mit den vorhandenen Behelfen bzw. auf Grund der Beschriftung der neuen Einheiten leicht zu identifizieren. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, habe ich es unterlassen, in den Anmerkungen das Haus-, Hof- und Staatsarchiv als Aufbewahrungsort anzugeben; wo somit kein anderes Archivdepot angegeben ist, ist jenes anzunehmen. Ebenso unterließ ich es, das Archiv der Kabinettskanzlei immer wieder auszuweisen. Wo kein anderer Archivkörper angegeben ist, ist stets jenes Archiv zu ergänzen. In den Anmerkungen wurden folgende Abkürzungen gebraucht: ADB allgemeine Deutsche Biographie. Adl. Adligatus. ah. allerhöchst AKA Alte Kabinettsakten.