Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

75 Theater, wo er allein in seiner Loge blieb, ohne je in eine andere zu gehen oder jemanden in seine einzuladen; eine Ausnahme bildete der Oberstkämmerer Franz Graf Rosenberg, den er — aber auch nur selten — zu sich bat. Nach Schluß der Vorstellung um neuneinhalb ging er vom Theater unmittelbar in das Palais Liechtenstein, wo er immer dieselbe Gesellschaft traf: die Fürstinnen Eleonore und Leopoldine Liechtenstein, die Fürstinnen Kaunitz und Clary, die Grafen Ernst Kaunitz, Franz Ro­senberg und Feldmarschall Graf Lacy. Von dieser Gesellschaft begab er sich um elf Uhr nach Hause und ging ohne ein Abendmahl einzunehmen zu Bett9). Gleich nach Antritt seiner Selbstregierung teilte Joseph den Chefs der Zentralstellen mit, daß „sie, so oft sie wollten, täglich zu jeder Stunde“, „in stiefeln oder unangelegter“ zu ihm kommen, auch einen der in der betreffenden Sache erfahrenen Hofräte oder anderen Beamten mitnehmen könnten, „ehender hundertmal fragen, als einmal irre gehen“. Er verurteilte alle mechanische Arbeit und verlangte, daß die Chefs und die Beamten „das unnütze vermeiden und das nuzbare ohne ruhe und rast zu allen tagen der woche, zu allen stunden des tags bis zu seiner erhaltung betreiben“. Er hob die Einhaltung bestimmter Kanzleistunden auf und verlangte hiegegen, daß jeder nach seinem besten Gewissen handle und „die geschäfte kurz, pünktlich, nach dem wahren esprit immer zweckmässig“ führe und unnütze Schreibereien zu vermei­den seien10 *). Josephs Einstellung zur Beamtenschaft zeigen die Worte, die er Mitte März 1781 niedergeschrieben hat: „So wahr als es ist in thesi, dass ein jedes Staatssystem, wann es wohl geleitét, die leute gut ausge- wählet und mit ernst und gnaden jedermann zur arbeit angehalten und gereizet werde, gut sein kann ...“ u). In einer Instruktion für die Ver­einigte Hofstelle, die Joseph 1783 gab, sprach er Forderungen an die Be­amten aus, die fortan richtunggebend bleiben sollten, Forderungen, die fortan dauernd so sehr beachtet und erfüllt wurden, daß sie geradezu zur Charakteristik des österreichischen Beamten und damit auch der an besonderer Stelle stehenden Beamten in des Kaisers eigener Schreibstube wurden. Es hieß dort: „Ein jeder dieser angestellten hofräthe muß ohne­hin wissen, welche schwere pflichten das ihm anvertraute amt ihm gegen gott, gegen seinen landesfürsten, gegen dessen erbländer und alle die­jenige aufleget, für deren wohl durch sein referat zu sorgen, seine Ob­liegenheit geworden ist“. Joseph fordert sodann, „daß sie ununterbro­chen bedacht seyn sollen, auf die besorgung ihrer pflichten rastlosen 9) Relazione 1784, Habsb.-lothring. Familienarchiv, Sammelband 76 c, S. 63 ff., 69 f. 10) Handschreiben an die Präsidenten der Zentralstellen 16. 3. 1781, gedruckt F. Walter, Die österr. Zentralverwaltung, Abt. II, Bd. 4, S. 1 ff., hinsichtlich der Arbeitszeit vgl. auch V. Abschnitt, Pkt. 2 der Instruktion für die vereinigten Hofstellen von 1783, ebenda, S. 55. u) Gedruckt ebenda, S. 7 ff.

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