Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .
46 Vorsitzenden gefunden haben. 1810 wurde ihr, die nun als die „allgemeine Konferenz“ bezeichnet wurde, eine „enge Konferenz“ zur Seite gestellt, welche unter Zichys Vorsitz die durch die Kriegsverhältnisse erforderlichen Maßnahmen zu beraten und zeitweilig scheinbar auch durchzuführen hatte 64). Am 15. Februar 1814 vereinigte der Kaiser diese Konferenzen mit dem Staatsrate zu einem Ganzen als oberster zentraler Geschäftsleitung, welche alle an den Kaiser kommenden Staatsgeschäfte, soweit er sie nicht sich selbst Vorbehalte oder auf andere Wege leite, behandeln sollte. In den Wirkungskreis des Staatsrates fielen alle politischen Gegenstände, die Justizangelegenheiten, die geistlichen Sachen, die Studien- und Sanitätssachen, das Kameral-, Bankal-, Kommerz- und Domänenwesen, die Finanz-, Komptabilitäts- und ökonomischen Gegenstände einschließlich aller ungarischen und siebenbürgischen Gegenstände; er hatte diese gründlich zu beraten, die Verwaltung zu überwachen, soweit sie in seinen Wirkungskreis fiel, und besaß das Recht, Verbesserungen und Neueinrichtungen vorzuschlagen. Der Staatsrat hatte mit seinem Gutachten an die Konferenz alle jene Gegenstände zu leiten, welche der Kaiser hiezu bestimmte, bei welchen ferner zwischen dem Staatsrat und den Vortragenden Hofstellen oder innerhalb des Staatsrates gegensätzliche Meinungen herrschten, endlich alle Systemaleinrichtungen betreffende Gegenstände und alle anderen Angelegenheiten höherer Bedeutung. Die Leitung der beiden Behörden war getrennt, die des Staatsrates wurde dem Staatsminister Joseph Grafen Wallis übertragen, jene der Konferenz — die enge Konferenz wurde mit der allgemeinen vereinigt -— Graf Zichy belassen. Der Staatskanzler Fürst Metternich erhob gegen die Unzweckmäßigkeit dieser Neuordnung, welche eine neue Verwaltungsbehörde schuf, Einspruch und vermochte den Kaiser zu veranlassen, am 27. August eine neue Regelung vorzunehmen, welche Staatsrat und Konferenz wieder von einander trennte, den Staatsrat wieder zum Rat des Monarchen gestaltete und der Staatskonferenz die Aufgabe setzte, in wichtigen Fragen derart Mittler zwischen dem Monarchen und den Chefs der Hofstellen zu sein, daß deren Meinung in wichtigen Angelegenheiten auf kürzestem Weg eingeholt werden könne und diese selbst vor Unterbreitung ihrer Vorträge an den Kaiser die Meinung der Chefs anderer Hofstellen rasch erfahren könnten. Während der Staatsrat, der sich fortan in je eine Sektion für Gesetzgebung und Gerechtigkeitspflege, allgemeine Verwaltung des Inneren, Finanzverwaltung und Kriegswesen gliederte, nur über jene Gegenstände zu beraten hatte, welche ihm der Monarch zuwies, konnte die Konferenz sowohl vom Monarchen, als auch von den Chefs der Hofstellen befaßt werden. Nach Zichys Tod übernahm Metternich am 29. September 1826 als ältester Staats- und Konferenzminister 64) Vgl. F. Reinöhl, Die Staatskonferenz im Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 2, S. 251 ff.