Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
Anhang - 1. Verzeichnis jener Agenden der k. k. Ministerien, welche der Allerhöchsten Schlußfassung Vorbehalten sind. 26. 3. 1896
Anhang 1. Verzeichnis jener Agenden der k. k. Ministerien, welche der Allerhöchsten Schlußfassung Vorbehalten sind nebst den Anträgen bezüglich der Zuweisung eines Theiles dieser Agenden zum Wirkungskreise dieser Ministerien. Auszug aus einer mit Benützung einer Zusammenstellung des Ministerratspräsidiums gemachten Ausarbeitung der Kabinettskanzlei, dem Kaiser vorgelegt mit Vortrag des Kabinettsdirektors vom 26. März 1896. Original ad B 7 c 1896 '). Betrifft sämtliche Ressorts. 1 (2). Parlamentarische Angelegenheiten (Reichsraths- und Landtags- Sachen). Ermächtigung zur Einbringung und Zurückziehung von Gesetzesvorlagen. Allerhöchste Sanction bzw. Nicht-Sanction der Reichs- und Landesgesetz-Entwürfe. Allerhöchste Genehmigung von Landtagsbeschlüssen. Erlassung kaiserlicher Verordnungen. Allerhöchste Genehmigung für Ausnahmsverordnungen und deren Aufhebung. Allerhöchste Genehmigung der Reichsrathsbeschlüsse wegen Anwendung des Gesetzes über die Behandlung umfangreicher Gesetz-Entwürfe und betreffend die Permanenzausschüsse. 2 (5). Organisirung und Systemisirung. Allerhöchste Ermächtigung zu Änderungen im Verwaltungs-Organismus, insbesondere Errichtung und Auflassung von Behörden, Ämtern und Anstalten, Systemisirung und Auflassung von Dienstposten, Organisation neuer Dienstzweige und Änderung derselben, Systemisirung und Regulirung der Bezüge der Beamten und specieller Kategorien von Staatsdienern. Allerhöchste Genehmi!) Die Ausarbeitung weist folgende Rubriken auf: Post No., Gegenstand der alleruntertänigsten Vortragserstattung, Ministerraths-Präsidium, Ministerium des Inneren, Ministerium für Cultus und Unterricht, Justiz-Ministerium, Finanz-Ministerium, Handels-Ministerium, Ackerbau-Ministerium, Ministerium für Landesvertheidigung, Antrag über die den Ministerien zu übertragenden bisher Seiner Majestät vorbehaltenen Angelegenheiten. Die einzelnen Gegenstände sind in Gruppen zusammengefaßt wie z. B. 1. Parlamentarische Angelegenheiten (Reichsraths- und Landtagssachen). 2. Legislative Angelegenheiten. Von einem vollständigem Abdruck mußte, zumal da die Ausarbeitung tabellarisch gestaltet ist, abgesehen werden, weil sie zuviel Raum erfordert hätte. Die einzelnen Gegenstände wurden daher nach Ministerratspräsidium und den einzelnen Ministerien zusammengefaßt und durchlaufend numeriert; die Ziffern in Klammern geben die Postnummer des Originals wieder. Zwecks Raumersparnis wurde auch von der Wiedergabe des Antrages abgesehen, sodaß der Auszug einen Überblick über die zur Zeit der Ausarbeitung dem Monarchen zur Entscheidung vorbehaltenen Gegenstände gibt.