Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
VII. Kurzbiographien der Leiter der Kabinette, der Kabinettsdirektoren und der Sektionschefs - 2. Die Sektionschefs
373 Wechselgericht in Preßburg in den Staatsdienst. Am 29. März 1849 wurde er dort Gerichtskanzlist und wurde in der Folge durch vier Monate dem königlichen Kommissariat in Neutra als Sekretär zugeteilt. Am 21. Oktober 1849 wurde er zum Distriktssekretär beim Distriktsoberkommissariat in Neutra ernannt und war dann beim Ministerialkommissariat in Preßburg und schließlich beim Distriktsobergespansamt in Kaschau tätig. Am 3. April 1851 wurde er zum Distriktsrat ernannt. Am 19. August 1853 ging er als Statthaltereisekretär zur Statthalterei in Brünn, wo er am 17. September 1855 zum Statthaltereirat ernannt wurde. Im Mai 1860 in gleicher Eigenschaft nach Ofen versetzt, wurde er der ungarischen Hofkanzlei zugeteilt, wo er am 30. November 1861 den Dienst antrat. Am 21. Februar 1867 wurde Papay in die Kabinettskanzlei einberufen; am 25. Februar wurde er beeidet. Seine Einberufung bedeutete ein Entgegenkommen gegen die Wünsche der ungarischen Nation, mit welcher damals die Ausgleichsverhandlungen geführt wurden. In der Kabinettskanzlei wurde Papay als Hofrat extra statum geführt. Am 8. Juni 1867 wurde eine vierte Kabinettssekretärsstelle mit Titel und Charakter eines Hofrates und Einreihung in die V. Diätenklasse systemisiert und Papay verliehen. Papay hat, was mit den Vorgängen des Jahres 1867 zusammenhängt, seine Stellung so sehr ausgebaut, daß ihm allein die oberste Bearbeitung aller ungarischen Angelegenheiten oblag. Die einschlägigen Geschäftsstücke wurden wohl wie alle anderen, bevor sie dem Monarchen unterbreitet wurden, dem Kabinettsdirektor zur Vidierung vorgelegt, doch war dies mehr eine Formsache. Papay stand wie alle seine Nachfolger in unmittelbarem Verkehr mit dem Monarchen, den ungarischen Zentralstellen und dem Hofstaat197). Für dieses Bearbeitungsgebiet bildete sich damals — wie schon erwähnt — die Bezeichnung „ungarisches Referat“ aus. Am 29. November 1886 wurde Papay zum wirklichen Sektionschef ernannt. Am 31. Oktober 1887 zeichnete ihn Kaiser Franz Joseph durch die Ernennung zum Geheimen Rat aus. Als 1880 durch den Tod des ungarischen Hofkanzlers Stephan von Privitzer die Stelle des Greffiers des St. Stefans-Ordens frei geworden war, wurde Papay als der älteste noch lebende Hofrat der ehemaligen ungarischen Hofkanzlei, deren Räten die höheren Beamtenposten dieses Ordens durch wiederholte königliche Entschließungen Vorbehalten waren, zum Greffier ernannt. Nach langer Kränklichkeit, die seine Arbeit in der Kabinettskanzlei hemmte, ist Papay am 6. Jänner 1897 verschieden 19S). Karl König (seit 11. 11. 1872 von, seit 23. 6. 1904) Freiherr von Aradvár. König wurde am 10. September 1842 in Tokay i»7) S. S. 69 f. iss) Direktionsakten 2, 9/1867, 2/1884, 8/1886, 5/1887, 1, 3/1897, Direktionsakten, Fasz. 27, Konvolut Kurrenden der Kanzleidirektion 20. 10. 1867, OMeA. r 133/3-932/1867, Sep. 101/1880. Über seinem Tod s. Wiener Zeitung 1897 Nr. 2 vom 5. 1. S. 5, Nr. 3 vom 6. 1. S. 5, Nr. 4 vom 7. 1. S. 1, hier auch Nachruf.