Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VII. Kurzbiographien der Leiter der Kabinette, der Kabinettsdirektoren und der Sektionschefs - 1. Die Leiter der Kabinette und die Kabinettsdirektoren

362 Präsidentschaft in Österreich zu übernehmen. Polzer maß sich aber nicht die Kraft zu, diesem Auftrag gerecht zu werden, da er mit Recht auf die Gegnerschaft des von dem Grafen Tisza beherrschten ungarischen Mini­sterpräsidenten Wekerle und des Außenministers Grafen Czernin rech­nen zu müssen glaubte, das Programm aber nur im Zusammenwirken dieser drei Faktoren durchführbar sei. Nicht nur diese beiden Männer, auch die Vertreter der einzelnen Nationen sprachen sich gegen die Durch­führung der Autonomie, für welche alle Gesetzentwürfe Vorlagen, aus. Dieser Plan, der Umstand, daß man — zu Unrecht — Polzer für den Urheber der am 2. Juli 1917 erlassenen Amnestie für die im Kriege begangenen politischen Verbrechen hielt, und die Erkenntnis der Deut­schen und Ungarn, daß Polzer sich beim Monarchen immer wieder gegen die Vormachtstellung der Deutschen und Ungarn und die Zurücksetzung der übrigen Nationen aussprach, führten zu Polzers Sturz. Es setzte ein wahres Kesseltreiben ein, das in der Forderung der beiden Ministerprä­sidenten und des Ministers des Äußeren, daß der Kaiser Polzer entlasse, seinen höchsten Ausdruck fand. Diese Minister sollen dem Kaiser ge­droht haben, daß andernfalls die deutschen und die ungarischen Truppen die Waffen niederlegen würden; Wekerle soll zudem mit der Errichtung einer eigenen ungarischen Kabinettskanzlei gedroht haben. So sah sich Kaiser Karl gezwungen, sich von Polzer zu trennen. Am 25. Novembei 1917 wurde er zunächst beurlaubt; am 25. Juli des folgenden Jahres wurde er seines Amtes enthoben und bis zur Ermöglichung seiner Wie­derverwendung im Dienst in den zeitlichen Ruhestand versetzt158). Kaiser Karl beabsichtigte Polzer, der Reserveoffizier war, beim Armeeoberkom­mando, welches er selbst führte, einzuteilen, um ihn jeder Zeit zur Hand zu haben, kam jedoch hievon auf Polzers Bitte ab. Der Kaiser trug ihm dann die Stelle eines Statthalters von Triest, dann jene des niederöster­reichischen Statthalters an; Polzer lehnte abermals ab, da er es aus dynastischen Gründen für untunlich hielt, ihn auf einen so hohen poli­tischen Posten zu stellen. Wohl aber nahm er die Ernennung zum Se­natspräsidenten beim Verwaltungsgerichtshof an, die am 23. August 1918 erfolgte159). Die Revolution hat Polzers Tätigkeit an jener Stelle ein Ende gesetzt. Für die Entwicklung der Kabinettskanzlei war Polzers Wirken inso- ferne von Bedeutung, daß er Maßnahmen zu wesentlicher Erleichterung der Arbeit des Monarchen und der Kabinettsbeamten beim Kaiser durch­zusetzen verstand und die Betrauung des Erzherzogs Max mit der Erledi­gung minder wichtiger Angelegenheiten zu erreichen wußte. Besondere 158) Direktionsakten 34/1917, 21/1918. 159) StAI., Ministerratspräsidium P. ad 8908; Polzer wurde, um keinen ma­teriellen Verlust zu erleiden, in die III. Rangsklasse eingeteilt und ihm eine in die Pension einzurechnende Personalzulage von 10.000 K. bewilligt.

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