Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VI. Die Angestellten - 1. Der Personal- und Besoldungsstatus

305 blieb bis 1804 mit vier bemessen und sank dann bis 1858, von vorüber­gehenden Schwankungen abgesehen, auf drei, die Zahl der Kabinetts­diener blieb in dieser Zeit mit zwei unverändert. Mit der Neugestaltung der Kabinettskanzlei im Jahre 1858 7) verschwinden die Kabinettskanzli­sten. Wie schon erwähnt gab es 1835 bis 1848 zwei Titularkabinettssekre- täre, 1856 erscheint abermals ein solcher. Eine kaiserliche Entschließung vom 17. Februar 1844 hatte verfügt, daß der bloße Titel eines höheren Dienstpostens dem Betreffenden außer dem Titel kein weiteres Vorrecht der entsprechenden Stelle zugesteht, der Rang eines höheren Postens sich auf die Reihung des Betreffenden unter den wirklichen Beamten gleicher Kategorie zu beschränken habe und der Charakter einer höheren Dienststelle dem Betreffenden alle mit demselben verbundenen Vorzüge und Emolumente mit Ausnahme des Anspruches auf eine höhere Diät und auf einen etwas höheren Bezug von Gehalt und Quartiergeld zu gewähren habe 8). Merkwürdig ist, daß sich im Archiv der Kabinettskanz­lei nur vereinzelt Normierung des Status derselben erhalten haben. Wir sind daher mehrfach auf den Staatsschematismus angewiesen. 1817 hatte Kaiser Franz verfügt, daß die Kabinettsoffiziale den Hofsekretären, die Kabinettssekretäre den Hofräten gleichzustellen seien 9). Seit der Neuge­staltung von 1858 sind die Kabinettsbeamten mit Titel, Rang und Charak­ter von Staatsbeamten ausgestattet. Kabinettssekretäre zählte die Kabinettskanzlei zunächst drei, deren ältester den Titel, Rang und Charakter eines wirklichen Hof rates in der 5. Diätenklasse, die beiden anderen Titel, Rang und Charakter wirklicher Regierungsräte in der 6. Diätenklasse hatten. Als 1867 der Hofrat der ungarischen Hofkanzlei Papay in die Kabinettskanzlei als Hofrat extra statum berufen wurde, um hier eine besondere Aufgabe zu erfüllen 10 *), übertrug das Finanz­ministerium dessen bisherigen Bezüge auf die Dotation der Kabinetts­kanzlei. Seine Zuweisung als Hofrat extra statum hatte daher aufzuhö­ren, er mußte auf einen systemisierten Dienstposten gestellt werden. Der Kaiser genehmigte daher am 8. Juni 1867 den Antrag Brauns, eine vierte Kabinettssekretärsstelle mit dem Titel und Charakter eines Hofrates und Einreihung in die 5. Diätenklasse zu systemisieren n). Eine zunehmende Teuerung aller Lebensbedingungen veranlaßte 1869 den Kabinettsdirek­tor, den Kaiser zu bitten, um allen Konzipisten eine Vorrückung zu er­möglichen, eine fünfte Kabinettssekretärsstelle zu genehmigen. Der Kai­ser bewilligte am 31. Dezember den Antrag 12). Unter den Kabinettssekre­7) S. S. 64. 8) Vortrag 21. 7. 1843, Staatskanzlei, Organisation Fasz. 3. 9) Direktionsakt 3/1876, B 321 s (Sep. Bill. Prot.), Or. in OAKA., Kart. 1, Konv. A. i») S. S. 69, 373. ii) Direktionsakt 9/1867. *2) Direktionsakt 9/1869. Reinöhl, Geschichte der k. u. k. Kabinettskanzlei 20

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