Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VI. Die Angestellten - 1. Der Personal- und Besoldungsstatus

304 1917 wird die Kabinettsregistratur im Schematismus innerhalb der Kabi­nettskanzlei gesondert ausgewiesen. An der Spitze des Kabinettes stand bis zum Regierungsantritt Kaiser Franz I. ein ,,k. k. geheimer Kabinettssekretä r“. Kaiser Franz unterstellte das Kabinett einem „K abinettsminister“4). Ende 1805 entfernte ihn Franz wieder. Die Leitung des Kabinettes dürfte nun wohl der älteste Kabinettssekretär geführt haben, bis diesem der Kaiser am 8. Jänner 1807 „die Direkzion des geheimen Kabinetts unter strenger Verantwortung und mit sehr scharfen Ausdrücken“ übertragen hat5 6). Fortan führte der Leiter der Kabinettskanzlei bis zum Untergang der Monarchie den Titel Kabinettsdirektor. Bis in die Zeit Kaiser Franz Josephs I. blieb der Wirkungskreis des Kabinettsdirektors auf die Geschäftsführung beschränkt; erst nach dem Dienstantritt Brauns weitete er sich auf das Gebiet der inneren Politik aus e). Dem geheimen Kabinetts­sekretär unterstanden der geheime Sekretär, dann fünf gehei­me Hof sekretarien, ein geheimer Kabinettskonzipist und unter Kaiser Joseph II. drei geheime Kabinettskanzelisten. 1787 entfielen — es hängt dies mit personellen Gründen zusammen — die Stellen des geheimen Sekretärs und des geheimen Kabinettskonzipisten. Seit dem Regierungsantritt Leopolds II. gliederte sich das dem geheimen Kabinettssekretär untergeordnete Personal in einen „Sekretarius im Kabinet t“, drei „Offiziales im Kabinett“ und vier „Kabinettskanzeliste n“. Kaiser Franz II. behielt diesen Status bis 1799 bei, fügte ihm aber noch vier Kabinettsboten und zwei Kabinettskanzleidiener, deren Aufgabe der innere Bürodienst, die Säuberung und Überwachung der Amtsräume war, hinzu und änderte die Titel des Konzeptspersonals in Kabinettssekretäre, Kabi­nettsoffiziale und Kabinettskanzlisten. Von da an wech­selt der Status stark; die Zahl der Konzeptsbeamten stieg 1803 auf neun, 1804 auf zehn, 1805 auf elf, um fortan bis 1858 von kurzem Absinken abgesehen zehn bis dreizehn zu betragen. Die Zahl der Kabinettssekretäre wechselte, um den Kabinettsoffizialen einen Aufstieg und damit materiel­le Besserstellung zu bieten, sehr; sie schwankt zwischen einem und acht; 1835 bis 1848 erscheinen auch zwei Titularkabinettssekretäre: der Kabi­nettsregistrator, der erstmals 1822 ausgewiesen ist, und der älteste Kabi­nettsoffizial. Die Kabinettskanzlisten, 1800 bis 1803 vier an der Zahl, verschwinden 1804 ganz. 1816 bis 1818 begegnen wir einem Kabinetts- akzessisten, der 1819 zum Kanzlisten aufsteigt. Von den Jahren 1826 bis 1832 und 1835, in denen zwei Kanzlisten in der Kabinettskanzlei waren, gab es bis 1848 nur einen. Die Zahl der Kabinettsboten 4) S. S. 37 ff. 5) Diese Bestellung dürfte mündlich erfolgt sein, da sich kein aktenmäßiger Niederschlag finden läßt. 6) S. den Lebenslauf der Kabinettsdirektoren in Kapitel VII.

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