Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

108 — als Stellvertreter des Kaisers gewaltet, an seiner Stelle entschieden und unterfertigt mit der Formel „Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Maje­stät“ 112). Die Verhältnisse in der obersten Regierungssphäre hat Kübeck 1840 trefflich dahin gekennzeichnet, daß Erzherzog Ludwig in die Funk­tion eines Regenten eintrat, dem die Staatskonferenz als Regentschafts­rat und der Staatsrat als Zentraladministrationsrat zur Seite stehen. Dem Kaiser wurden zur Entscheidung vorgelegt und von diesem in Ent­wurf und Reinschrift unterschrieben alle Geschäftsstücke, deren Erledi­gung der Verfassung und dem Brauche nach ihm Vorbehalten war, dann aber auch, ohne daß sich Grundsätze der Auswahl erkennen lassen, wohl um ihm den Schein der Selbstherrschaft vorzutäuschen, andere Akten. Von einer wirklichen Entscheidung des Kaisers konnte keine Rede sein, die Vorlage war eine reine Formsache und Ferdinand unterschrieb alle vorgelegten Stücke. 1838, als der Kaiser Wien verließ, um nach Innsbruck zur Tirolischen Huldigung und nach Mailand zur Krönung als König des lombardo-venetianischen Königreiches zu reisen, und auch Erzherzog Ludwig von Wien abwesend war, wurde der Staats- und Konferenzmi­nister Michael Graf Nadasdy mit Handschreiben vom 3. August ermächtigt, falls während ihrer Abwesenheit augenblickliche Verfügun­gen erforderlich wären, über die betreffenden Geschäftsstücke sogleich Beratungen mit jenen Staatsräten und staatsrätlichen Referenten, welche er für nötig halte, den betreffenden Präsidenten und Vizepräsidenten wie auch Referenten der Hofstellen abzuhalten und das Beschlossene unter Anhoffnung der kaiserlichen Genehmigung in Vollzug zu setzen. Von dieser Ermächtigung durfte Nadasdy nur Gebrauch machen, wenn Gefahr in Verzug war und die Sache keinen Aufschub litt. Über solche Gegenstände waren ordentliche Protokolle zu verfassen und unverweilt der kaiserlichen Genehmigung zu unterziehen. Bei Gegenständen, die so­viel Verzug duldeten, daß darüber die Schlußfassung des Kaisers einge­holt werden konnte, waren die Anträge der unter Nadasdys Vorsitz statt­findenden Beratungen schleunigst durch eigenen Kurier vorzulegen 113). Die Märzrevolution des Jahres 1848 nötigte Erzherzog Ludwig, seine Stel­lung zu räumen; sie übernahm nun Erzherzog Franz Karl. Als der erste Reichstag in Wien eröffnet werden sollte, teilte der Minister Doblhoff, der sich bei dem nach Innsbruck geflüchteten Hof befand, am 16. Juni dem Ministerrat in Wien mit, daß der Kaiser durch Unwohlsein verhindert seinen Bruder Erzherzog Franz Karl „mit der ausgedehn­testen Vollmacht zur Besorgung aller Staatsgeschäfte“ nach Wien ge­schickt habe. Diese Mitteilung war — wie wir sehen werden — etwas voreilig. Der Ministerrat beriet in seiner Sitzung vom 17. Juni dieses 112) Denkschrift Kübecks 1840, StR. Präs., Fasz. III. Das Kabinettsschreiben (B 324 s in Sep. Bill. Prot.) ist gedruckt in der Wiener Zeitung Nr. 52 vom 5. 3. us) B 673 s vom 3. 8. 1838, Sep. Bill. Prot.

Next

/
Thumbnails
Contents