Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

II. Der Monarch und seine Stellvertretung

106 Monarchie oder einzelne Provinzen betreffen. 6. alle sogenannten Rollen, das waren Übersichten über die Geschäftsführung der Zentralstellen, 7. alle die italienischen Provinzen betreffenden Gegenstände, solange er sich in ihnen befindetloe). 1823 reiste Franz nach Czernowitz; abermals erteilte er und zwar mit Handschreiben vom 17. September Ludwig „eine unbeschränkte Vollmacht“ bezüglich der inländischen Geschäfte; tatsäch­lich aber wurde diese dadurch eingeschränkt, daß er sich zur Ent­scheidung vorbehielt: 1. Besetzungen der Dienstplätze und Chargen so­wie geistlicher Pfründen und Ernennungen zu geistlichen und anderen Würden, 2. Gnadensachen, welche die verschiedenen Adelsabstufungen, Ordens-, Rangs- und Titelverleihungen oder Adelsbestätigungen betref­fen, 3. alle wichtigen Finanzverfügungen, dann jene, welche Gesetzeskraft erlangen sollen, nicht aber die Präliminarien der verschiedenen Bran­chen der Staatsverwaltung; diese werden dem Erzherzog mit dem Auf­trag überlassen, alle überflüssigen Auslagen zu streichen, 4. alle Gegen­stände, bei denen es sich um Festsetzung von neuen Grundsätzen und Vor­schriften und um Abänderung bestehender handelt, 5. Urteilssprüche über die italienischen und sonstigen Staatsverräter, 6. Die Rollen und Reskrip­te für Ungarn und Siebenbürgen sowie sonstige Gegenstände als Adels­diplome und Ausfertigungen etc., die der kaiserlichen Unterschrift be­dürfen, 7. die Familienangelegenheiten 107). Dieselbe „unbeschränkte Voll­macht“ erteilte Franz dem Erzherzog Ludwig mit Handschreiben vom 6. April 1825, als er abermals in die italienischen Provinzen fuhr, für die Dauer seiner Abwesenheit108). Am 29. April schränkte der Kaiser diese Vollmacht insofern unbedeutend ein, als er sich die Verleihung von Ehrenmedaillen als nicht dringend vorbehielt, erweiterte sie hingegen wesentlich dadurch, daß er dem Erzherzog Güterverleihungen in Ungarn überließ, wofür er ihm Normen gab 109). Daß Kaiser Franz zwecks Auf­arbeitung von Rückständen den Grafen Kolowrat und seinen Sohn, den Kronprinzen Erzherzog Ferdinand, mit deren Erle­digung und der Unterfertigung der Resolutionen beauftragte, wurde an­dernorts schon ausgeführtuo). 1825 war Kaiser Franz schwer erkrankt. Als er schon genesen war, liefen in Wien Gerüchte um, daß der Kaiser kränklich geblieben sei und die Ernennung des Kronprinzen zum Mitre­genten geplant sei. Erzherzog Johann vertraute damals seinem Tagebuch die Vermutung an, daß Metternich das Gerücht habe verbreiten lassen und aus Angst mit dem Tode des Kaisers um seine Stellung zu kommen, ln,i) B 962 s, 963 s, 964 s an Erzherzog Ludwig, Fürst Trautmannsdorf bzw. Graf Zichy vom 28. 9. 1822, Sep. Bill. Prot. 107) 1150 s vom 17. 9. 1823, ebenda, los) b 484 s, ebda. 10B) Separatreiseprotokoll ZI. 20. ii") S. S. 51 f.

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