W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

8. Die Marinesektion unter Spaun und Montecuccoli. Reibungen mit dem Kriegsministerium

87 Kriegsmiiiister und mit dem Chef des Generalstabes zu pflegen sei; in dringen­den Fällen müsse es diesen nachträglich zur Kenntnis gebracht werden. Damit war Spauns Versuch, die Selbständigkeit der Marine auszubauen, völlig gescheitert und die Reibungen mit dem Minister hielten an. Dies zeigt etwa ein Schreiben des Kriegsministers vom 5. Dezember 1901 19) anläßlich einer Klage über geringfügige Verstöße gegen die Statuten der Marinesektion. Krieghammer regt darin an, dem Kaiser vorzuschlagen, daß die Mitzeichnung des Kriegsministers auf Vorträge in größeren Geldangelegenheiten beschränkt werde. Gerade in Geldangelegenheiten kam es jedoch unter Spauns Nachfolger Admiral Rudolf Graf Montecuccoli zu neuerlichen Konflikten mit dem Kriegs­ministerium. Bei den Dreadnought-Bauten, die für die Stärkung der Kriegs­marine von enormer Wichtigkeit waren, überschritten die Kosten in den ersten Baujahren die bewilligten Budgetmittel bei weitem. Erst durch die für die folgenden Jahre festgesetzte Dotation hätten sie abgedeckt werden können. In dieser Zwangslage griff Montecuccoli zu größeren Budgetüber­schreitungen und zur selbständigen Kreditaufnahme durch die Marinesektion. Daraufhin ordnete der Kriegsminister auf Grund einer Weisung des Kaisers am 5. März 1912 in ziemlich scharfem Tone unter Berufung auf seine in den Staatsgrundgesetzen ausgesprochene Verantwortlichkeit für alle die gemein­same Wehrmacht betreffenden Angelegenheiten an, daß bei sämtlichen ge­planten Maßnahmen, welche eine in den Delegationsbeschlüssen nicht speziell vorgesehene Verwendung der Budgetmittel, eine unvermeidliche Überschrei­tung des Budgets oder eine besondere finanzielle Verpflichtung der Staatsver­waltung zur Folge haben, seine vorherige Genehmigung einzuholen sei; über­dies müsse ihm fortan über die Gebarung der der Marinesektion zur Verfügung stehenden Präliminar betrüge durch den Vorstand der VIII. Abteilung im Wege des Vorstandes der Abteilung 15/B des Kriegsministeriums regelmäßig referiert werden. Der Vorstand der VIII. Abteilung habe persönlich die jeweils um den 20. jedes Monats im Kriegsministerium abzugebenden summarischen Marine-Dotations-Gebarungsnachweisungen in der Abteilung 15/B abzugeben, um selbst die nötigen Erläuterungen und Aufklärungen geben zu können 20). In diesem Konflikt war übrigens die Militärkanzlei des Thronfolgers für den Marinekommandanten eingetreten und hatte vor allem gegen den scharfen Ton des Kriegsministers'"Stellung genommen21). In den folgenden Jahren nahm Erzherzog Franz Ferdinand, wie im nächsten Kapitel zu zeigen sein wird, auf die Organisation der Marine stärkeren Einfluß. Die erforderlichen Änderungen im Statut und in der Geschäftsordnung der Marinesektion wurden als 7. Nachtrag im Normalverordnungsblatt Nr. 21 am 10. August 1912 verlautbart22). Der VIII. Abteilung oblag nunmehr ausdrücklich die genaue Einhaltung der allerhöchst sanktionierten Delegations­beschlüsse und die Überwachung der gesamten Budgetgebarung der Kriegs­marine. Über Wahrnehmungen betreffend unrichtige Gebarung hatte ihr Vor­stand im Einvernehmen mit jenem der Präsidialkanzlei dem Chef der Marine-

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