W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

54 Kriegsministerium zu überweisen wären, wie etwa Personalien, Bildungs­anstalten, Sanität, Genie-, Artillerie-, Verpflegs-, Montur- und Manipulations­wesen. Damit wäre das Rad der Entwicklung um zehn Jahre zurückgeschraubt und der Zustand vor 1856 praktisch wiederhergestellt worden. Franck trat für Überweisung der meisten angeführten Agenden ein, nur Artillerie, Verpflegs- wesen der Schiffe und Erhaltung der Proviantvorräte sowie das Monturwesen müßten der Marine verbleiben, das Budget könne vom Kriegsministerium, aber abgesondert vom Heeresbudget, bearbeitet werden. Der Kaiser fügte zu einigen dieser Punkte Fragezeichen hinzu, so zum Personalwesen außer Geistlichkeit, Parteien und Invaliden, zum Bildungs­und Geniewesen sowie zum Budget. Ausdrücklich stimmte er dagegen der Überweisung der Geistlichkeit ans Kriegsministerium sowie anderseits der Be- lassung von Artillerie und Verpflegswesen der Schiffe sowie des Monturwesens bei der Marinesektion zu. Auch der Vorschlag, zur Verhinderung von Kredit­überschreitungen auf ähnliche Weise wie bei der Landarmee vorzusorgen, fand seine Zustimmung. Bezüglich des Geniewesens befahl er, diesen Punkt als Frage zu formulieren. Auch die von Franck geforderte Übertragung des Verpflegswesens auf dem Lande ans Kriegsministerium ist in der endgültigen Fassung als zu diskutierend formuliert. Keine Änderungen ergaben sich bei den übrigen Programmpunkten, wie Auflassung des Hafenadmiralates Triest, Konzentrierung der Tätigkeit auf Pola nach Analogie eines Generalkommandos, Bestand des Material-Kontrollamtes, Aufstellung eines Marinetruppen- und Flotteninspektors in Wien in Analogie zu den Generalinspektoren der Spezial­waffen der Landarmee bei Auflösung der bestehenden Truppeninspektion, ferner Aufstellung bzw. Beibehaltung eines (oder zweier, wie Franz Joseph hinzufügte) Eskadrekommandos. Als neuen Punkt forderte der Kaiser die Frage der Organisierung der Flottille und wies überdies auf die Notwendigkeit einer Ergänzung der Marine durch deutsche Elemente hin. Über all diese Probleme fand dann am 16. und 17. Dezember 1864 unter dem Vorsitz des Kaisers eine Militärkonferenz, bestehend aus den Erzherzogen Albrecht und Leopold, dem Kriegsminister Feldmarschall-Leutnant Ritter von Franck, Vizeadmiral Ritter von Fautz, Kontreadmiral von Tegetthoff sowie dem ersten Generaladjutanten Feldmarschall-Leutnant Crenneville, statt. Als bereits feststehend bezeichnete der Kaiser die Schaffung einer Kriegs­marinesektion mit einem Admiral als Sektionschef, eigener Einbringung und Vertretung des Budgets, daneben aber eines Marinetruppen- und Flotten­inspektors mit Inhaberrechten und einem angemessenen militärischen Wir­kungskreis. Damit waren also Tegetthoflfs Bemühungen um straffe Konzen­tration der militärischen und administrativen Führung gescheitert. Im übrigen verlangte Franz Joseph, die Administration zugunsten der Schiffe und der Ausbildung möglichst sparsam zu behandeln. Von der Übertragung gewisser Agenden an das Kriegsministerium wurde Abstand genommen, da sich be­sonders die Vertreter der Marine entschieden dagegen aussprachen, sodaß

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