W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
4. Die Schaffung des Marineministeriums
40 Systems, Auszeichnungen der Offiziere, die dem Kaiser Vorbehalten sind, dann für neue Dienstreglements, Organisierungen und Vorschriften. Der Marinekommandant ernennt selbständig alle Oberoffiziere und erledigt deren Personalangelegenheiten, teilt die Ernennungen jedoch dem Ministerium mit. Unbeschadet der Wirksamkeit der Gerichte zweiter und dritter Instanz ist er Gerichtsherr über alle in aktiver Dienstleistung stehenden Angehörigen der Kriegsmarine; ihm werden die Konduitelisten eingesendet, von denen Parién ans Ministerium abgehen. Dein Kommandanten obliegt die Sorge für die allseitige Ausbildung, daher auch die Beaufsichtigung der Bildungsanstalten einschließlich der hydrographischen Anstalt, ferner die Überwachung des gesamten Materiales, der Tätigkeit der Marineabteilungen, Etablissements, Bauten imd Ausrüstungen, wobei er Vorschläge zur Beseitigung von Übelständen an das Ministerium erstattet oder sie in dringenden Fällen selbst abstellt. Bei allgemein bedeutenden und den Wirkungskreis des Ministeriums betreffenden Befehlsschreiben oder Admiralsbefehlen erhält das Ministerium eine Abschrift und teilt seinerseits dem Marinekommandanten alle rein militärischen Erlasse und die wichtigeren technischen sowie administrativen an Unterbehörden mit. Am 8. August machte Wickenburg dem Erzherzog genaue Besetzungsvorschläge für das Marineministerium 3S), dessen Amtssitz im Juni in die Leopoldstadt (Schmidgasse 653 = II., Aspernbrückeng. 5) verlegt worden war 34). Kaum war so die erste Etappe in der maritimen Neuorganisation, nämlich die Regelung des militärischen Seewesens, abgeschlossen, schritt man auch bereits zur Durchsetzung der zweiten, die bisher immer an heftigem Widerstand gescheitert war. Als der Kaiser Ende Juli dem Erzherzog gelegentlich seiner Anwesenheit in Wien den Beschluß zur definitiven Schaffung des Marineministeriums mitteilte, fügte er hinzu, er wolle den von Ferdinand Max festgehaltenen Standpunkt der Vereinigung des gesamten Seewesens in einer einzigen Zentralleitung zu seinem eigenen machen. Als Mann seines Vertrauens habe er dafür den Statthalter des Küstenlandes, Baron Burger, gewählt und der Erzherzog möge diesen zur Annahme bewegen 3ä). In Kürze konnte Ferdinand Max in bejahendem Sinne antworten und hob dabei lobend den Takt, die Bescheidenheit und Feinheit, die richtige Auffassung der Situation sowie den Mut Burgers hervor. Er sei überzeugt, daß der Kaiser nicht besser hätte wählen können — eine Äußerung die er allerdings vor nicht allzulager Zeit über Wickenburg gemacht hatte. Er und Burger hätten sich gegenseitig größte Offenheit und wärmste Unterstützung versprochen. Wie erwähnt, hatte Burger bereits 1850 die Vereinigung der zivilen und militärischen Marine angeregt und war in Mailand in dienstliche Berührung mit Ferdinand Max getreten. Ohne Wickenburg zu verständigen, verfügte der Kaiser, daß das neue Statut nicht in Wirksamkeit zu treten habe. Übrigens hatte der Minister um diese Zeit eine Unterredung mit dem Erzherzog, in der er sich über mangelndes Vertrauen beklagte, ferner darüber, daß ihm Ferdinand Max für die Verteidigung des Marinebudgets im Reichsrat nicht gedankt habe, wohl aber dem Baron Burger 3fi).