W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

4. Die Schaffung des Marineministeriums

31 die Person des neuen Ministers wäre Oberlandesgerichtsrat Dr. Perthaler zu empfehlen. Sowohl der Minister des Äußeren wie der Staatsminister erklärten sich zwar im Prinzip mit der Schaffung einer Zentralstelle einverstanden, doch sei die Verschmelzung der gegenwärtig bestehenden Zentralseebehörde mit der Verwaltung der Marine bedenklich. Man solle doch einfach einen Chef als Vertreter im Ministerrat und Reichsrat ernennen und im übrigen alles beim Alten belassen. Staatsminister Schmerling wies darauf hin daß gegenwärtig eine Neuordnung schon deshalb unmöglich sei, weil das Budget bereits dem Reichsrat vorgelegt wurde. Überhaupt sei eine sehr ernste und reifliche Er­wägung des Fragenkomplexes notwendig. Besonders heftig äußerte er sich gegen die Wahl Perthalers, der für diesen Posten völlig ungeeignet sei. Es könne doch nicht auf der Bank, auf der bisher ein Admiral saß, nun ein Ge­richtsrat erscheinen. Admiral Wüllerstorf, der die ganzen bisherigen Ver­handlungen im Reichsrat mitgemacht habe, sei der geeignetste Vertreter der Marine. Der Kriegsminister Graf von Degenfeld schloß sich dieser Meinung an. Mit Perthaler würde höchstens die Marine eine lächerliche Figur gewinnen, der Staatsminister aber einen geschätzten Publizisten verlieren. Überdies müßte diese Lösung eine grobe Zurücksetzung für alle Marineoffiziere bedeuten. Das Votum der Konferenz lautete demnach dahingehend, daß eine Änderung in der Verwaltung der Marine sowie in der Person ihres Vertreters im Reichsrat derzeit nicht angemessen sei. Das „absolut negative Resultat“ dieser Ministerratssitzung veranlaßte Ferdinand Max zu einem energischen Telegramm 10), das wohl an Breisach gerichtet war: „Wenn nicht irgend ein Schritt im verfassungsmäßigen Wege geschieht, wodurch ich vor dem Publikum der Verantwortung meines unhalt­baren Postens enthoben erscheine, so verlasse ich die Marine alsogleich ganz. Von einem Ministerverantwortlichkeits-Gesetz lasse ich mich im letzten Momente nicht wegdrängen. Dies mein fester Wille, von dem ich nicht abgehe. Ein Minister muß die Marine in den Häusern vertreten.“ Mit ähnlich lautenden mündlichen Aufträgen sandte er Breisach zum Kaiser nach Verona. Franz Joseph suchte seinen Bruder mit einer Depesche zu beruhigen, in der er die Meinung äußerte, die Ministerkonferenz habe wohl die ganze Sache nicht richtig aufgefaßt und bei seiner Rückkehr nach Wien werde sich wohl alles klären. Für den 7. Jänner berief er Ferdinand Max und den Grafen Rechberg zu einer Konferenz nach Venedig. Dort regte der Erzherzog unter Hinweis auf andere Staaten an, der Minister des Äußeren möge das Portefeuille der Marine mit übernehmen. Rechberg solle durch Einwirkung auf seine Kollegen versuchen, ein Kompromiß zu erzielen 11). Der Kaiser ließ nun dem Ministerrat vom 14. Jänner 12) durch Erzherzog Rainer mitteilen, er habe die Bildung eines Marineministeriums beschlossen, dessen Verhältnis zum Erzherzog-Marineoberkommandanten analog dem­jenigen zwischen Kriegsministerium und Armeekommandanten geregelt

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