W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Auswirkungen

26 werden kann, muß noch ein über Auftrag des Erzherzogs von Linienschiffs­kapitän Tegetthoff verfaßtes Elaborat vom 27. Dezember 1861 über die Neu­gestaltung des technischen Wesens und der Materialgebarung erwähnt werden, zumal der Verfasser später an höchster Stelle Gelegenheit hatte, seine Anschau­ungen in die Tat umzusetzen 3S). Tegetthoff geht davon aus, daß die im Dezember 1858 dem Chef des technischen Wesens und der II. Sektion des Marineoberkommandos über­tragenen Pflichten der Evidenthaltung, Beschaffung und Gebarung des ge­samten Materials für Arsenale und Fahrzeuge nach den organischen Statuten des Marineoberkommandos der III. Sektion bzw. deren zweiter Abteilung zugewiesen sind. Damit sei eine klare Scheidung der Verantwortung jedoch unmöglich und es müßten daher die Statuten des Marineoberkommandos denjenigen des technischen Wesens angeglichen werden. Gegenwärtig sei nämlich dem Chef der II. Sektion die Evidenthaltung der Arsenalsvorräte, die Initiative bezüglich der Beschaffung und damit genauere Angaben über Gebarung und Verbrauch entzogen. Den Vorständen der technischen Abtei­lungen müsse unter Mitverantwortlichkeit des Sektionschefs auch in technisch­ökonomischer Beziehung die volle Verantwortlichkeit und die gesamte Material­gebarung, u. zw. sowohl die Entscheidung über Bezugsquellen, Beschaffung und Evidenz der Vorräte, Approvisionierung der Arsenale, als auch die Rege­lung der Materialsverrechnung am Land und auf den Schiffen übertragen werden. Weiters müsse die früher bestandene 4. Abteilung neu geschaffen und einem Seestabsoffizier unterstellt werden. Ihre Aufgabe sei die Erhaltung der Schiffe in Seetüchtigkeit, die Approvisionierung der Arsenale mit Ausrüstungs­material, dessen Bemessung für die verschiedenen Schiffsgattungen sowie die Gebarung. Damit wäre dann das gesamte Marinematerial in der II. Sektion vereinigt und durch technische Organe verwaltet. Zur Sammlung und Zusammenfassung der Ausarbeitungen der technischen Abteilungen, soweit sie Verwaltungsmaßregeln zum Gegenstand haben, ferner zur Besorgung der Korrespondenz über Material- und Arsenalsangelegenheiten solle aus den Organen der bisherigen 2. Abteilung der III. Sektion eine 6. Ab­teilung der II. Sektion gebildet werden39). Ihre Aufgaben wären: Zusammen­stellung des Gesamtkostenüberschlages für die Erfordernisse der II. Sektion, ziffernmäßige Überprüfung der Rechnungsrichtigkeit des Ausweises über Arbeitskräfte, Lizitations- und Kontraktangelegenheiten, Personalia der Arsenalsarbeiter, ferner Evidenz der Bau- und Reparaturkosten. Über alle Schiffe sei ein genaues Grundbuch zu führen. Für die Ansetzung des Budgets wird auf Grund des Voranschlages der Hafenadmiralate, Seebezirks- und Stationskommanden durch die technischen Abteilungen der II. Sektion das Gesamtpräliminare aufgestellt, im technischen Rat geprüft und dann dem Marinerat vorgelegt, der die definitive Budgetquote entwirft. Dabei müsse jedoch ein größeres Extraordinarium vorgesehen sein. Nach dem sanktionierten Budget stellen dann die technischen Abteilungen die Generalarbeitsbefehle für die Arsenale zusammen. Die Kontraktabschlüsse könne man meist den Unter-

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