W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Auswirkungen

19 dem Ermessen des Erzherzogs überlassen, der dann nach praktischer Erpro­bung die genaue Gliederung der Marinebehörden zusammen mit einem Memoire über weitere als notwendig erkannte organisatorische Maßnahmen für das ganze Marinewesen der Genehmigung Seiner Majestät vorlegen werde. Am 1. August stimmte Franz Joseph diesen Vorschlägen seines Bruders zu17), am 7. und 17. August wurde das Marinekommando entsprechend instruiert. Mit 1. September 1859 sollte &as Marineoberkommando sowie die marineärztliche und marinegeistliche Direktion in Triest ihre Tätigkeit auf­nehmen und das Marinekommando aufgelöst sein 18). Die neue Gliederung des Marineoberkommandos war folgende: Stellvertreter des Marineoberkommandanten I. Sektion mit Präsidialkanzlei, Abteilung 1 und 2 sowie Kanzleidirektion II. Sektion mit den Abteilungen 1 bis 5 III. Sektion mit den Abteilungen 1 und 2 sowie dem Justizreferenten. Statt der Marinetruppenbrigade wurde das Marinetruppeninspektorat neu eingerichtet, dessen Wirkungskreis erst später genau zu bestimmen sei. Sämt­liche Änderungen wurden als provisorisch erklärt. Da die erforderlichen Instruktionen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten, beließ man zunächst das Marinekommando weiter, während die technischen Agenden termingemäß an das Marineoberkommando übergingen. Nach drei Monaten sollten die Behörden über neu zu erlassende Vorschriften berichten, die man dann bei einer Beratung der Hafenadmirale erörtern wolle 19). Erst am 29. September sandte Ferdinand Max die neue Instruktion für das Marineoberkommando an seinen Stellvertreter 20). Ihr zufolge öffnet der Kanzleidirektor alle Depeschen an das Marineoberkommando, außer wenn sie an die Person des Erzherzogs gerichtet sind. Er protokolliert sie auch und übergibt sie den Chefs zur Bearbeitung. Der Elench wird täglich dem Ober­kommandanten oder dessen Stellvertreter vorgelegt. Der Entscheidung und Unterschrift des Erzherzogs sind Vorbehalten: Vorträge an den Kaiser, Noten an Zentralstellen außer in laufenden Angelegenheiten, Personalia der Offiziere, Kadetten und Beamten einschließlich der Kriegsrechtsurteile, Dienstbestim­mungen der Stabsoffiziere und höheren Beamten, Anregungen für Vorschriften, alle sonstigen wichtigeren Angelegenheiten einschließlich größerer Kontrakte und Passierungen. Die Wichtigkeit einer Sache wird dabei durch den Sektions­chef und den Stellvertreter beurteilt. Nur in ganz dringenden Fällen kann bei Abwesenheit des Oberkommandanten der Stellvertreter die entsprechenden Verfügungen gegen nachträglichen Bericht treffen. Alle anderen Angelegen­heiten unterschreibt der Stellvertreter. Die Sektionschefs erstatten dem Oberkommandanten bzw. bei unwichtigeren Fällen dem Stellvertreter Vortrag. Letzterer erhält auch die vom Erzherzog selbst gezeichneten Akten nach­träglich zur Einsicht. Zur Vertretung des Stellvertreters wird ein Stabsoffizier bestimmt. Mindestens einmal wöchentlich findet unter Teilnahme des Admirals­adjutanten Ratssitzungen statt, deren Beschlüsse außer in ganz dringenden 2*

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