W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

12. Rückblick

124 Kaisers, 1862 für beide Marinen durch die Person des Marineministers eine einheitliche Spitze zu schaffen. Freilich bestand dieses Ministerium aus zwei völlig getrennten Abteilungen und bereits 1865 fielen die Agenden der Handels­marine wieder an das Handelsministerium zurück. Erst in den Statuten von 1885 wird dem Chef der Marinesektion das Recht eingeräumt, Vorschläge bezüglich der Heranziehung der Handelsflotte zu kriegerischen Zwecken und betreffend die Vervollkommnung der Seeverkehrsmittel zu erstatten. Im Weltkrieg wurde der Zusammenhang durch die verschiedenen Transport- und Verkehrsleitungen sowie die Fischereigruppe der Präsidialkanzlei wieder inniger. Diese Grundprobleme sind durchaus nicht auf Österreich beschränkt, sie gelten wohl für jede Marine und damit wird die Geschichte der Behörden­organisation der österreichischen Marine in den großen Zusammenhang der allgemeinen Behörden- und Verwaltungsgeschichte gestellt.

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