W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
10. Der Weltkrieg
108 Präsidialkanzlei mit eigenem Protokoll, Expedit und Registratur Operationskanzlei ebenso I. Geschäftsgruppe für Personalangelegenheiten 1. Abteilung Stab — Grundbuchsamt 2. Abteilung Mannschaft 3. Abteilung Gebühren und Versorgung II. Geschäftsgruppe, technisch-administrativ 4. Abteilung bestehend aus: 4/S Schiffsbau 4/M Maschinenbau 4/A Artillerie 4/E Elektrowesen 5. Abteilung bestehend aus: 5/F Flugbau 5/LW Land- und Wasserbau 6. Abteilung administrativ VII. Abteilung Justiz VIII. Abteilung Geldbeschaffung und Budget IX. Abteilung Sanität III. Geschäftsgruppe, militärisch-fachlieh 10. Abteilung für Schießwesen und Handwaffen, Torpedowesen, Minenwesen und U-Bootswesen 11. Abteilung für Telegraphie und Radiowesen, Navigation und Manöver sowie Flugwesen XII. Abteilung Verpflegung und Monturen Kanzleidirektion mit Kanzell, Protokoll, Expedit, Registratur, Hauskommando, Dienstbücherstelle * Marinezentralarchiv Marinezahlamt. Die Präsidialkanzlei solle als tonangebende Abteilung die Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleisten und die Marine nach außen vertreten. Dafür könne sie Dienstbestimmungen und die Qualifikationslistengebarung der Stabsoffiziere, die Aufnahme in die Marineakademie und die Verteilung der Stiftungsplätze an die 1. Abteilung, das Schieß- und Torpedowesen an die III. Geschäftsgruppe abgehen, sodaß ihr von Personalangelegenheiten nur die der Genehmigung des Kaisers vorbehaltenen Dienstbestimmungen, Belobungen, Dekorierungen und Strafen verbleiben. Die Operationskanzlei tritt das Minen- und Telegraphenwesen, soweit es nicht operativer Natur ist, an die III. Geschäftsgruppe ab. Das Grundbuchsamt müsse vom Marinekontrollamt gelöst und zur Erzielung einer besseren Zusammenarbeit mit den Abteilungen 1 und 3 der I. Geschäftsgruppe unterstellt werden. Aufgabe der technischen Geschäftsgruppe sei die Stellungnahme zu den vom Marinetechnischen Komitee gestellten technischen Anträgen und Projekten, ferner die Verrechnung der gesamten Material- und Baukosten, die Materialbeschaffung. Dem Marinetechnischen Komitee dagegen oblägen die technischen Konstruktionsarbeiten und die Ausarbeitung der Projekte. Die III. Geschäftsgruppe habe die militärische Verwertung der Waffen und technischen Errungenschaften zu besorgen und die entsprechenden Bedürfnisse festzustellen.