W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

108 Präsidialkanzlei mit eigenem Protokoll, Expedit und Registratur Operationskanzlei ebenso I. Geschäftsgruppe für Personalangelegenheiten 1. Abteilung Stab — Grundbuchsamt 2. Abteilung Mannschaft 3. Abteilung Gebühren und Versorgung II. Geschäftsgruppe, technisch-administrativ 4. Abteilung bestehend aus: 4/S Schiffsbau 4/M Maschinenbau 4/A Artillerie 4/E Elektrowesen 5. Abteilung bestehend aus: 5/F Flugbau 5/LW Land- und Wasserbau 6. Abteilung administrativ VII. Abteilung Justiz VIII. Abteilung Geldbeschaffung und Budget IX. Abteilung Sanität III. Geschäftsgruppe, militärisch-fachlieh 10. Abteilung für Schießwesen und Handwaffen, Torpedowesen, Minenwesen und U-Bootswesen 11. Abteilung für Telegraphie und Radiowesen, Navigation und Manöver sowie Flugwesen XII. Abteilung Verpflegung und Monturen Kanzleidirektion mit Kanzell, Protokoll, Expedit, Registratur, Hauskommando, Dienstbücherstelle * Marinezentralarchiv Marinezahlamt. Die Präsidialkanzlei solle als tonangebende Abteilung die Zusammen­arbeit der verschiedenen Ressorts gewährleisten und die Marine nach außen vertreten. Dafür könne sie Dienstbestimmungen und die Qualifikationslisten­gebarung der Stabsoffiziere, die Aufnahme in die Marineakademie und die Verteilung der Stiftungsplätze an die 1. Abteilung, das Schieß- und Torpedo­wesen an die III. Geschäftsgruppe abgehen, sodaß ihr von Personalangelegen­heiten nur die der Genehmigung des Kaisers vorbehaltenen Dienstbestimmun­gen, Belobungen, Dekorierungen und Strafen verbleiben. Die Operations­kanzlei tritt das Minen- und Telegraphenwesen, soweit es nicht operativer Natur ist, an die III. Geschäftsgruppe ab. Das Grundbuchsamt müsse vom Marinekontrollamt gelöst und zur Erzielung einer besseren Zusammenarbeit mit den Abteilungen 1 und 3 der I. Geschäftsgruppe unterstellt werden. Auf­gabe der technischen Geschäftsgruppe sei die Stellungnahme zu den vom Marinetechnischen Komitee gestellten technischen Anträgen und Projekten, ferner die Verrechnung der gesamten Material- und Baukosten, die Material­beschaffung. Dem Marinetechnischen Komitee dagegen oblägen die technischen Konstruktionsarbeiten und die Ausarbeitung der Projekte. Die III. Geschäfts­gruppe habe die militärische Verwertung der Waffen und technischen Er­rungenschaften zu besorgen und die entsprechenden Bedürfnisse festzustellen.

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