W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
10. Der Weltkrieg
100 Seeflug, Unterseeboots-, Signal- und Telegraphenwesens sei die Mehrbelastung der Operationskanzlei sowie der Vorstände der II. Geschäftsgruppe und der 6. Abteilung auf die Dauer nicht tragbar. Daher müsse eine III. Geschäftsgruppe geschaffen werden, wobei die tatsächliche Aufstellung allmählich erfolgen könne und zunächst nur die grundsätzliche Bewilligung notwendig und wichtig sei. Darüber hinaus lasse die Überbürdung der administrativen Abteilungen 3 und 6 nach Art des Kriegsministeriums eine Aufgliederung wünschenswert erscheinen, u. zw. in die Abteilungen 3/A für Verpflegs- und Bekleidungswesen, 3/B Gebührenwesen und 3/C Versorgungswesen, dann 6/A für Materialbeschaffung und Anweisung, 6/B für Budgetevidenz inklusive Kollaudierungen und 6/C für Refundierungen und sonstige Agenden. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung und wurde dem Flottenkommandanten und Chef der Marinesektion Admiral Haus am 1. Oktober mit dem Bemerken vorgelegt, bis zur Aufstellung der III. Geschäftsgruppe solle die II. Gruppe die technisch-administrativen Agenden des Seeflugwesens führen. Haus war mit dem Antrag zur Einrichtung der III. Geschäftsgruppe und einer Torpedodirektion des Seearsenals sowie der Ausgestaltung der Marine-Detachementskommandos einverstanden, nur habe die teilweise Übertragung des Seeflugwesens an die II. Geschäftsgruppe vorläufig zu unterbleiben. Der Vorstand der Operationskanzlei Linienschiffskapitän Cicoli arbeitete nun am 2. November einen neuen Entwurf aus. Danach sei innerhalb der Operationskanzlei zunächst eine eigene Abteilung für Flugwesen mit einem Vorstand, einem Referenten für militärische und organisatorische Angelegenheiten, einem für Flugzeugbau samt Materialbeschaffung und Bauleitung für bereits eingeführte Typen, einem Referenten für Flugmotorenbau samt Motorenbauleitung, ferner einem Referenten für Budgetgebarung und -evidenz, dann einem Konstruktionsbüro samt Bauleitung für neue Typen und schließlich der Kommission für Übernahme von Flugzeugmaterial in Deutschland aufzustellen. Ab 1. November könne man in der Operationskanzlei einen eigenen Elench für diese Flugabteilung anlegen, sodaß die spätere Loslösung mühelos vollziehbar sei. Daneben müsse man aber beim Kaiser die Genehmigung zur Aufstellung einer III. Geschäftsgruppe mit Abteilungen für Flugwesen, Telegraphenwesen, Signalwesen und Unterseebootswesen, eventhell auch Torpedo- und Minen- sowie für Artilleriewesen ansuchen; für diese neue Geschäftsgruppe werde eine eigene Abteilung die Geldgebarung besorgen. Der Schiffsbau-Referent der 4. Abteilung hielt eine eigene Abteilung für Unterseebootswesens nicht für notwendig, regte jedoch an, die bisher nur intern in der 4. Abteilung für die Fachreferate gebräuchlichen Bezeichnungen 4/S, 4/M, 4/A, 4/E auch in der Korrespondenz nach außen zu verwenden und eventuell die Referate in selbständige Abteilungen umzugestalten. Letzteres beantragte auch der Artillerie-Referent, wollte aber die technischen Angelegenheiten des Seeminen- und Torpedowesens zusammen mit dem Artilleriewesen bei der II. Geschäftsgruppe belassen. Unter der Bezeichnung 4/A solle diese Abteilung jedoch auch die administrativ-budgetären Agenden bearbeiten,