W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)
9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung
96 untertänigste Vorträge begebe sich der Marinekommandant nach Wien, sonst halte er sich in Pola oder auf See, oder bei Inspizierungen auf. Täglich könnten ihm wichtigere Akten, Referate und die Elenche aller Abteilungen zugesendet werden. Es seien also nur geringfügige Änderungen des Statuts erforderlich. Man müsse nur dem Stellvertreter einen zweiten Flaggenoffizier beigeben, den Amtssitz des Marinekommandanten nach Pola verlegen und ihm einen Teil der bisherigen Operationskanzlei zuweisen. Auch die Kommandierung eines Seestabsoffizieres zum Generalstab sei überflüssig; die Auffassung, daß der Marinekommandant in allen operativen Angelegenheiten an den Chef des Generalstabes gewiesen sei, widerspreche den geltenden Bestimmungen und könne auch sachlich nicht als gerechtfertigt angesehen werden. Nur bezüglich der Entsendung starker Schiffe ins Ausland zu längeren Missionsreisen außerhalb des Indienststellungsprogrammes müsse mit dem Kriegsminister und dem Chef des Generalstabes das Einvernehmen gepflogen werden. Außerdem sei die Übersendung besonders interessanter Berichte von Attachés und Kommandanten vorgesehen. Angesichts dieser klaren und überzeugenden Argumentation, die von großer Sachkenntnis und intensiver Auseinandersetzung mit Organisationsproblemen zeugt, stimmte Erzherzog Franz Ferdinand der von Haus vorgeschlagenen Lösung am 15. April zu und der Admiral erstattete am 3. Juli dem Kaiser Vortrag 16). Zufolge des Anwachsens der Kriegsmarine sei der Marinekommandant durch Büroarbeiten an der Zentralstelle so sehr in Anspruch genommen, daß er sich den Aufgaben als Flottenführer nicht genügend widmen könne. Die notwendige enge Fühlung mit der Flotte sei ihm nur möglich, wenn man seinen Amtssitz nach Pola verlege, außer wenn dringende Fälle seine Anwesenheit in Wien erfordern. Die Agenden der Zentralstelle fielen dann fast ausschließlich dem Stellvertreter des Chefs der Marinesektion zu, dem man daher einen Flaggenoffizier zuteilen müsse. Zur Erledigung der hauptsächlich den Dienst der Flotte betreffenden operativen Angelegenheiten sei es notwendig, gewisse Agenden von der in Wien bleibenden Operationskanzlei abzutrennen. Die Bearbeitung dieser Angelegenheiten solle einem Hilfsamt des Marinekommandanten, der Marinekommandokanzlei obliegen. Ihr Leiter müßte den bisher vom Vorstand der Operationskanzlei versehenen Dienst als Marinekommando- Adjutant und Stabschef des Marinekommandanten übernehmen. Eine Personalvermehrung sei nicht notwendig, soferne man keinen Flotteninspektor ernenne. Franz Ferdinand brachte zwar Änderungswünsche bezüglich der Funktionszulagen vor, doch nahm Haus dagegen Stellung und der Vortrag wurde unverändert am 6. August 1913 vom Kaiser genehmigt. Die Verlautbarung und die Ausgabe der notwendigen Änderungen im Statut erfolgte mit Normalverordnungsblatt Nr. 24 vom 20. August. Die wichtigsten Änderungen sind: