Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Zur Geschichte des Archivalienschutzes

Zur Geschichte des Archivalienschutzes 63 Oberösterreich und Salzburg vom 7. September 1849 keinen Unterschied zwischen der Abgabe der laufenden und der älteren Akten gemacht. Darum ist auch Fürst Gustav Lamberg, der gegen die Abgabe der vom Kreis­gericht Steyr angeforderten älteren Grundbücher Beschwerde erhob, mit dem Bescheid des Justizministeriums vom 31. Januar 1856 in letzter Instanz unterlegen35). Ebenso wurde vom Justizministerium ein Gesuch der Herr­schaft Trautenfels in Steiermark abgewiesen. Diese hatte um Belastung der älteren Grundbücher gebeten und sich gegen die wegen der Nicht­ablieferung angedrohte Geldstrafe von 50 Gulden gewandt36). Da es nicht überall zu der vorgesehenen Einrichtung von Gerichtsarchiven in den Lan­deshauptstädten gekommen war, standen die neuen Gerichtsstellen vor schwierigen Aufgaben. Man braucht nur an die Raumerfordernisse zu denken37). Darum war man mitunter froh, daß viele Herrschaftsver­waltungen, deren Aufgaben jetzt auf die rein wirtschaftliche Betriebsfüh­rung eingeschränkt waren, oft die Archivalien der früheren Patrimonial- verwaltungen weiter behielten. Manche Herrschaften legten nun Zentral­archive für das Schriftgut ihrer früheren Dominien an. Um nur wenige Beispiele zu nennen, sei bloß auf die großen geistlichen Archive Krems­münster38), Klosterneuburg39), Seitenstetten40), Melk oder jene der Starhemberg in Eferding41) und der Hoyos in Horn hingewiesen. Mit der Zeit verloren diese Gerichtsarchivalien, mochten sie nun bei den Justizbehörden verwahrt werden oder in privaten Händen geblieben sein, mehr und mehr an Interesse. Aus diesem Zustand ergaben sich viele neue Gefährdungen. In dankenswerter Weise nahmen sich oft autonome Landesverwaltungen und Geschichtsvereine der Archivalien an. Das Vor­gehen der Gerichtsbehörden in dieser Frage war nicht einheitlich. Stimmten diese vielfach der Abgabe von Herrschaftsarchivalien an Stadtgemeinden, Museen und Vereine zu, so verhielt sich das Justizministerium fast durch­wegs ablehnend. Auch dort, wo Landesausschüsse oder z. B. der Bürger­meister der Stadt Wien solche Wünsche geltend machten, wurde keine 35) Ebd., 1925/1856. 36) Ebd., Justizm., II genus Steiermark, 12507/1851. 37) Z i be r m a y r, a. a. O., 154 ff.; Tr inks, a. a. O., 46 ff.; A. Mages, Bericht über die Anlegung eines historischen Gerichtsarchivs für Deutsch-Tyrol im neuen Gerichtsgebäude in Innsbruck. Mitt. d. 3. (Archiv-) Sektion d. Zentral­komm. f. Kunst- u. hist. Denkm. 2 (1893), 49 ff.; W. Schram, Das k. k. Oberlandesgerichts-Archiv in Brünn. Ebd. 4 (1899), 203 ff.; E. Forstreiter, Das Archiv des Kremser Kreisgerichtes im Archiv f. Niederdonau (1940). 38) Bernhard Pösinger, Das Stiftsarchiv Kremsmünster (1912), 47, 50. 39) Berthold C e r n i k, Das Stift Klosterneuburg und seine Pfarren (1914), 60. 40) M. R i e s e n h u b e r, Das Stiftsarchiv zu Seitenstetten. Archivalische Zeitschr. 37 (1928), 192 ff. Ähnlich auch in Lambach, vgl. G. Grüll, Ge­schichte des Lambacher Klosterarchivs. Mitt. d. Oberösterr. Landesarchivs 1, 155—181. 41) Z i b e r m a y r, a. a. O., 306; T r i n k s, a. a. O., 71.

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