Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert
Die österreichischen Archive im 19. Jahrhundert 31 Als Referent dieser Kommission fungierte Sickel, der über ihre Beschlüsse eine umfangreiche Denkschrift ausarbeitete. Man beschränkte sich auf die Abfassung der „Grundzüge eines Organisationsplanes für die Staatsarchive der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder“, die dann auch mit gewissen redaktionellen Änderungen die Billigung der Gesamtkommission fanden. Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender: Zunächst wird eine Definition der dem Staate gehörenden Archivalien versucht und als Abgrenzung von Registratur und Archiv ein Zeitraum von 30 Jahren vorgeschlagen. Alles ältere Material sei auszuscheiden und an die Archive abzugeben. Erst nach dem Ende der Donaumonarchie wurde der Vorschlag in die Tat umgesetzt, neben den bei den einzelnen Zentralstellen zu schaffenden Ministerialarchiven eventuell für mehrere Ministerien ein gemeinsames Archiv zu bilden. In den Kronländern wären Provinzialarchive zu bilden, die die Archivalien der landesfürstlichen Behörden zu vereinigen hätten. Als Spitze der ganzen Organisation war an die Schaffung eines Archivrates gedacht. In diesem Punkte setzten aber die unüberwindlichen Widerstände der Regierung und ihrer Bürokratie ein. Die Sache mußte an den Unterausschuß zurückverwiesen werden. Schließlich verstand man sich auf eine Beschränkung dieses Archivrates auf das Ressort des Ministeriums des Innern. Im ganzen war nicht viel erreicht worden. Nur die auf den Schutz der Schriftdenkmale abzielenden Vorschläge fanden in einem an sämtliche Länderchefs gerichteten Erlaß des Ministeriums des Innern und den daraufhin eingehenden Berichten Berücksichtigung. Wie wenig Verständnis für das Archivwesen vorhanden war und wie man einen Mann wie Sickel zu behandeln wagte, zeigt das Vorgehen des späteren Sektionschefs Erb, der Sickel auf die von einflußreicher Seite unterstützte Bitte, ihm die aus den Kronländern einlaufenden Berichte über die Archive einsehen zu lassen, zu sich bestellte, ihm die auf einem Tisch auf gestapelten Berichte zeigte, jedoch keinen davon lesen ließ20). Dabei war man durchaus nicht immer so zurückhaltend. Ein Mann wie Gerson Wolf21 22), ein vielschreibender Literat, der keine amtliche Stellung bekleidete — er war Religionslehrer an jüdischen Lehranstalten ■— hat diese Akteneinsicht bekommen, wie er auch von Arneth sehr protegiert wurde. Dieser machte ihm die Kurrentakten der Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs bis in die unmittelbare Gegenwart, bis 1868, zugänglich. Nur im Archiv der Kabinettskanzlei stieß er auf unüberwindlichen Widerstand 2ä). 20) B r etholz, a. a. 0., 798 f. 21) Geb. 16. VII. 1823 zu Holleschau in Mähren, gest. Wien 29. X. 1892. Alig. deutsche Biogr. 43, 750 f.; B. Wachstein, Bibliographie der Schriften Gerson Wolfs. Zeitschr. f. Gesch. d. Juden i. d. Tschechoslowakei 1/1, 17—36. 22) HHStA: Kurrentakten, ZI. 38 L/t aus 1869; ebd. Organisationsakten d. Kabinettsarchivs, Karton 1, Konv. A.