Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Schatzgewölbe und Kanzleiarchive

Schatzgewölbe und Kanzleiarchive 21 grundsätzlichen Mißachtung und Geringschätzung des Schriftgutes doch weit entfernt war. Ein stark ausgeprägtes Geschichtsbewußtsein in Ver­bindung mit den noch wirksamen praktischen Erfordernissen hat viel zur Erhaltung der österreichischen Archive bis zum Ausgang des 18. Jahr­hunderts beigetragen. Das, was sich bei den einzelnen Behörden an abgelegtem Schriftgut an­sammelte, wurde häufig wegen des Raummangels in getrennten Abteilun­gen, der kurrenten und der älteren Registratur, verwahrt. Diese älteren Registraturabteilungen tragen dann auch die Bezeichnung Archiv. So heißt es in der Instruktion für die ungarische Kammer vom 12. April 1755: ... et quia ipsum archivum a regestratura distinctum et separatum esse debet .... Regestratura vero currentium saltem cameralium actorum resolutionum, dispositionum et expeditionum curam habebit115). Dabei war man sich aber der Abgrenzung gegenüber den in den Schatzgewölben ent­haltenen Haus- und Staatsurkunden wohl bewußt. Diese werden als das wahre Archiv bezeichnet. Bei der Organisierung des Wiener Hofkammer­archivs 1762 heißt es: Es waren demnach jederzeit zwey repositoria, eines für die Staats-Sachen, so das wahre Archiv und Schatz-Geivölb benennet wurde: das andere das Cameral-Archiv, oder sogenannte Hofcammer-Regi- stratur, in welcher die Finanz- und Domain-Sachen von mehr dann 260 Jah­ren her verwahrlich auf behalten worden, und so continuiret wird116). Es ist darum auch schwer, für diese „Kanzleiarchive“, die bei den obersten Zentralstellen entstandenen Altregistraturen, ein bestimmtes Gründungsjahr festzustellen. Sie sind doch Teile der kurrenten Registra­turen, erst allmählich tritt eine Absonderung des Beamtenkörpers ein. So schwankte Kaiserin Maria Theresia, ob das Hofkammerarchiv einen eigenen Beamtenstatus erfordere oder ob es nicht der Hofkammerregistratur ein­verleibt werden könne117). Beim Hofkriegsrat wurde am 4. April 1711 Bernhard Rosenbaum als Archivar bestellt und erhielt eine Instruktion118). Da diese Behörde seit ihrer Gründung (1556) über eine Registratur verfügte, handelte es sich auch hier um die Schaffung einer Altregistratur, eines Kanzleiarchivs. Im Zusammenhang mit den josefinischen Reformen kam es auch mehr zufällig — es handelte sich um die Unterbringung mehrerer an anderen Stellen überzählig gewordener Beamten — zu einer Wiedererrichtung des Archivs der österreichischen Hofkanzlei119). Über seine Wurzeln ist wenig 115) Herczeg, A magyar kamarai levéltár története. Levéltári közle­mények 6, 1928, 41. 116) Hofkammerarchiv, Camerale 2: 9 ex Dezember 1762. 117) Inventare österreichischer Archive VII: Inventar des Wiener Hof­kammerarchivs, 1951, XV ff. 118) Inventare österreichischer Archive VIII: Inventar des Kriegsarchivs Wien 14 ff. 119) Inventar des Allgemeinen Archivs des Ministeriums des Innern, 1909, 7 ff.

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