Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VIII. Kunstgeschichte - 78. † Hermann Egger (Graz): Das päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert

Das 'päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert. 491 Um dem Leser die Lage der Konklaveräumlichkeiten zu veranschaulichen, sind die benach­barten Palastteile in ihren wesentlichen Grundrißlinien angegeben, so auch längs der linken Blattseite das Kanzleigebäude. Seine ganz schematische Behandlung ergäbe für unsere Untersuchung keinen besonderen Gewinn, wenn nicht einzelne Beischriften gerade in bezug auf zwei Fragen willkommenen Aufschluß erteilten. Vor allem, wo lag jene Treppe, auf der man, vom Haupttor des Palastes kommend, zum Hauptgeschoß des Vorbaues Pauls II. und zu den oberen Geschossen der Benediktionsloggia hinaufstieg ? Ihre Lage war aus keinem der bisher bekannten Pläne zu entnehmen, doch war sie nächst der Südostecke der Curia Helvetiorum zu vermuten. Wenn sie im obigen Konklaveplan auch nur durch eine einzige Gerade zwischen den Worten „ascensus“ und „descensus“ angedeutet ist, so genügt dies dennoch, um die Vorstellung von einer doppelarmigen, entsprechend breiten Treppe auszulösen. Abb. 3. Projekt für das Auditorium rotae. (Uff. dis. arch. n. 787.) Bezüglich der anderen Frage, wie viele Geschosse eigentlich das Kanzleigebäude besaß, gibt eine Beischrift neben der westlichen Stiegenanlage eine nicht minder wertvolle Aufklärung. Sie besagt, daß diese doppelarmige Treppe vom obersten Geschosse zunächst „ad archivium et cameram apostolicam“ hinabführte und daß man „successive inferius ad registra“ gelangte, d. h. zu den im Erdgeschoß befindlichen Registra bullarum et supplicationum. Dadurch wird vor allem die Dreigeschossigkeit des Kanzleigebäudes bestätigt, ferner die westliche Lage der beiden Registra gegenüber dem ostwärts anschließenden Auditorium Rotae bezeugt, wie dies auch aus den beiden zugehörigen Beischriften hervorgeht: „Hinc in loco inferiori est atrium palatj ante plumbum et registra bullarum ac supplicationum“, bzw. „Inferius sub his locis est locus Rotae.“ Es ist begreiflich, daß man im Laufe des 16. Jahrhunderts die hohen Registerräume unterteilte, um sowohl für die stetig anwachsende Zahl der Kanzleikräfte wie für den Einbau oberer Schrankreihen für die Registerbände Platz zu schaffen. Auf diese Weise ließen sich die vielen kleinen Lichtöffnungen bei Dosio (siehe oben) erklären, die zur Beleuchtung der neuen Räumlichkeiten notwendig waren. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß diese beiden Reihen kleiner Fenster auf die im 16. Jahrhundert gesteigerte Verwendung von Kanzleiräumen zu Wohnungen für höhere Kurialbeamte zurückzuführen sind. Mit dieser Ausnützung zu Wohnzwecken war gleichfalls eine weitgehende Unterteilung einzelner Räume durch „mezanili“ verbunden, wie dies aus einem aus der Zeit Clemens’ VIII. erhaltenen „Rolo“ hervorgeht. Diese einzigartige Aufnahme, „Rolo delli appartamenti

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