Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hoflcommissär für NiederÖsterreich. 427 nahmten Gutes zu kommen. Wrbna hat mit dieser Methode die besten Erfahrungen gemacht. Allerdings durfte man sich, wie er besonders betont, nicht durch „übelangebrachte Zag­haftigkeit oder durch die Furcht bei einem oder dem anderen Geschäfte, zu verlieren, von einer Methode abhalten lassen . . . die die möglichst vorteilhaftesten Ankäufe . . . auch wirklich bewirkt hat“ *). Reutlinger war wohl in diesen Zeiten für Wrbna unentbehrlich. Aber nicht nur, daß er „die schwierigsten Unternehmungen, zu welchen sich niemand für gleiche Bedingungen herbeilassen wollte, ausführte“ 1 2), er mußte des öfteren auch bei auftretenden Geldverlegen­heiten einspringen, wie dies aus dem Schriftwechsel Wrbnas mit dem Ersten Verordneten des nö. Ständekollegiums Freiherrn von Prandau hinsichtlich der Forderungen Reutlingers zu ersehen ist. Die Stände, in deren Namen und auf deren Kosten ja die Lieferungen an die französische Armee erfolgt waren, machten später bei der Bezahlung Schwierigkeiten über Schwierigkeiten. Bald fehlte dieser Beleg, bald jene Unterschrift, einmal waren die gelegten Rechnungen zu hoch, ein anderes Mal wieder wurde die Berechtigung der Forderung über­haupt angezweifelt. Durch diese Verzögerungstaktik erlitt Reutlinger — in einer Zeit der täglichen Kursrückgänge — naturgemäß schwere finanzielle Verluste. Die Folge waren Vorsprachen und Eingaben Reutlingers beim Landeshofkommissariat, wie mündliche und schriftliche Interventionen des landesfürstlichen Kommissärs bei den Ständen. Denn Wrbna stellte sich ganz energisch hinter Reutlinger, um die Einlösung seiner diesem gegebenen Zusicherungen bei den Ständen durchzusetzen. „Ich (kann mich) ... in der Eigenschaft eines landesfürstlichen Kommissärs“, so schreibt er an Prandau, „nicht von einem Mann klagbar belangen lassen, . . . den ich durch vorgedachtes Dekret“ (vom 13. Dezember 1805) „im Namen der Stände für die Lieferung von 26.000 Metzen Haaber richtige Zahlung ver­sprach, . . . den ich durch das nämliche Dekret verhielt, die beträchtliche Summe von 170.000 fl. für die damals erschöpften Finanzen der Herren Stände in der äußersten Not aus seinem eigenen vorzuschießen, welches er auch tat. . . .“ Er appelliert endlich an die Einsicht der Stände, „auch auf die damaligen Zeitumstände“ Rücksicht zu nehmen, „wo feindliche Gewalt nicht selten den Lieferanten und seinem Vecturanten mitten auf der Straße Be­dingungen diktierten, von denen in den Kontrakten und Kommissionsprotokollen nicht eine Silbe enthalten war“ 3). Und als die Stände eine Schuhlieferung beanständen, da schreibt er ihnen unwillig, „bevor die Herren Stände über die Lieferungsmodalitäten der requirierten Schuhe einen Schluß gefaßt und zur wirklichen Ablieferung Anstalten getroffen haben“, habe er den Reutlinger durch seinen Hofsekretär Liedemann beauftragen lassen, „soviel Schuhe als er nur immer auf bringen konnte, für die Rechnung der Stände abzuliefern“ 4). Dem Kaiser dürfte diese „Geschäftsverbindung“ zwischen Wrbna und Reutlinger nicht gepaßt haben. Denn wie wir einer Resolution auf die Note des Grafen Zichy 5) wegen Rückkauf der Salz- und Tabakvorräte entnehmen, hat er dem Grafen Wrbna „unter einem . . . zu erkennen“ gegeben, „daß er bei weiteren Geschäften dieser Art den Juden Reutlinger soviel nur immer möglich zu beseitigen trachte“. In allen diesen Angelegenheiten standen Wrbna die Beamten des Landeshof­kommissariates treulich zur Seite. Wie bereits eingangs erwähnt, wurde die nö. Regierung am 27. Oktober 1805 aufgelöst und das Personal derselben dem landesfürstlichen Hof­kommissär unterstellt. Desgleichen hatte der Hofkammerpräsident Graf Zichy mit Dekret vom 2. November 1805 angeordnet, daß die in Wien zurückbleibenden Hofräte sowie die Einreichungs-, Protokolls-, Registraturs- und Expeditionsdirektion sich den Befehlen und 1) LHK, Nr. 2168, eigenhändiges Konzept Wrbnas eines a. u. Vortrages, der laut Aktenvermerk am 25. März 1809 expediert worden ist. 2) LHK, Nr. 1360. 3) LHK, Nr. 1581, Wrbna an Prandau 20. September 1806. 4) LHK, Nr. 1455, Wrbna an Prandau 8. Juli 1806. 5) Kab. Akten, Nr. 217 rot, 1805, 21. Dezember 1805.

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