Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805
Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich. 425 Auch nach dem 1. Jänner 1806 hörten die Franzosen nicht auf, österreichisches Eigentum zu beschlagnahmen und zu verkaufen. Hofrat von Barbier wurde daher angewiesen, bei Daru dagegen Vorstellungen zu erheben und zu erklären, daß im Sinne des Friedensvertrages und der mit dem Kriegsminister Berthier und Daru selbst in St. Pölten getroffenen Abmachungen den Franzosen nur das Recht auf das fertige, nicht aber auf das in der Pfanne befindliche, keineswegs aber auf das seit 1. Jänner 1806 erzeugte Salz zustehe *)• Dasselbe galt für die in Gmunden befindlichen Holz Vorräte, auf die Marschall Soult Ansprüche erhob. Wrbna ersuchte deshalb den landesfürstlichen Hofkommissär in Oberösterreich Freiherrn von Hackelberg sowohl bei Marschall Soult wie bei dem Chef Ordonnateur Lenoble und bei jedem andern Kommissär, der solche nach dem 1. Jänner beschlagnahmten Güter verkaufen sollte, „feierlichst zu protestieren“, die Spekulanten aber vor dem Ankauf solcher Güter zu warnen, da sie ihnen „unnachsichtlich“ weggenommen werden würden. Hackelberg, der den Eindruck hatte, daß es Soult und Lenoble hauptsächlich darum zu tun sei „Geld zu machen“, regte an, beim Kaiser anzufragen, „ob Soult nicht ein Douceur zu verabreichen wäre“ * 2). Die Abreise Soults und Lenobles, von der Wrbna „mit Vergnügen“ Kenntnis nahm, enthob ihn weiterer Schritte, da die Angelegenheit „sohin auf das Zweckmäßigste beendet ist“ 3). Daru gegenüber aber mußte man sich erkenntlich zeigen. Und dieser erwartete auch ein Geschenk, indem er immer wieder seine Verdienste um Österreich hervorhob und betonte, daß er Österreich, soweit es mit seinen Pflichten vereinbar gewesen ist, geschont habe. Insbesondere habe er durch seine Bereitwilligkeit, die erste Geldrimesse in St. Pölten entgegenzunehmen, den Abzug der französischen Truppen beschleunigt, außerdem habe er die Porzellan- und Spiegelfabriken als Privateigentum des Kaisers unangetastet gelassen sowie dem Abschluß der Kontrakte über Salz und Tabak kein Hindernis in den Weg gelegt, trotzdem die vorgelegten In ventare mit den tatsächlich vorhandenen Vorräten nicht übereinstimmten; auch bei den Beschlagnahmungen sei er großzügig verfahren und habe diese nur auf die Ware beschränkt und nicht auf die Gebäude und Geräte ausgedehnt. Ein heimliches Geldgeschenk, wie es ihm von Hofrat Barbier — „um Vorteile bei dem Ablösungsgeschäfte zu erzielen“ —• angeboten werden sollte 4), lehnte Daru jedoch ab. Obgleich Hofrat von Barbier der Ansicht ist 5), daß sich Daru während seiner Intendanz ohnehin bezahlt gemacht und „genügend Vorteile bezogen hat“, beantragt er trotzdem — im Hinblick darauf, daß man Daru noch sehr brauchen werde, da diesem bei der Liquidierung der Forderungen und Gegenforderungen der beiden Regierungen eine entscheidende Stimme zukomme und es bei Österreich hiebei um den Gewinn oder Verlust einer großen Summe gehe — dem Staatsrat „ein ostensibles Geschenk im Werte von 1200—1500 Louis d’or durch die Bankiers Geymüller und Arnstein nach Paris zu übersenden“. Auch Wrbna ist von der Notwendigkeit eines solchen Geschenks überzeugt und schlägt eine Dose mit Chiffre vor, weil Daru einen Ring, wie ihn sonst die Künstler erhalten ... als eine Beleidigung empfinden würde 6). Über mündlich erteilte Erlaubnis des Kaisers haben Wrbna und Stadion eine Dose ausgesucht, das Porträt des Kaisers entfernen und an dessen Stelle die Initialen des Kaisers einsetzen lassen. Die Kosten dieser Dose beliefen sich auf 16.600 fl. in Bankozetteln. Wrbna wie Stadion waren aber der Ansicht, daß man Daru kein „geringeres Geschenk“ übergeben könne 7). Hofrat Barbier x) LHK, Nr. 889, Schreiben Wrbnas an Hackelberg vom 21. Jänner 1806. 2) LHK, Nr. 1054, 1055; Schreiben Hackelbergs an Wrbna vom 17. Februar 1806. 3) LHK, Nr. 1123, Schreiben Wrbnas an Hackelberg vom 9. März 1806. 4) Hofrat Barbier hat zu diesem Zwecke von Liechtenstein und Wrbna einen Wechsel von 100.000 fl. eingehändigt erhalten, es aber dann nicht gewagt, ihn Daru anzubieten; KFA, Fasz. 76 a, Bericht Barbiers an Wrbna vom 28. Februar 1806. 5) Er bezeichnet das Ablösungsgeschäft „als eine der unangenehmsten Aufgaben“, welche ihm während seiner ganzen Dienstlaufbahn aufgetragen wurden. A. a. O. ®) KFA, Fasz. 76 a, Note Wrbnas mit dem zitierten Bericht Barbiers vom 28. Februar 1806. Daru wird als eitel, reizbar, rachgierig, aber auch sehr wohlhabend geschildert. 7) LHK, Nr. 1213; Note Wrbnas mit Resolution vom 11. März 1806.