Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805
416 Wassilko, 12. November hatte Wrbna in einem Schreiben an den Palatin von Ungarn diese Befürchtung ausgesprochen und ihn gebeten, hinsichtlich der amtlichen Korrespondenz von Pest nach Olmütz für „sichere Wege“ zu sorgen *). Auch lag die Gefahr nahe, daß die Lebensmittelzufuhren ins Stocken geraten würden. Der Vizepräsident der nö. Regierung, Hofrat Graf Chorinsky ersuchte daher Wrbna, mit dem französischen Kommandanten wegen der Freigabe der Passagen zu verhandeln * 2). Am 14. November hatte Wrbna mit Napoleon eine Unterredung in Schönbrunn, die besonders die Ernährung der Stadtbevölkerung, an der auch Napoleon reges Interesse zeigte, zum Gegenstände hatte. Die am selben Tag von Wrbna erlassene und am 16. November in der nunmehr unter französischer Redaktion stehenden „Wiener Zeitung“ publizierte Kundmachung 3), derzufolge Murat den französischen Truppen den strengsten Befehl gegeben hatte, die für Wien bestimmten Lebensmitteltransporte ungehindert passieren zu lassen, darf vielleicht als Ergebnis dieser Unterredung angesehen werden. Am 15. November wurden Oberösterreich und Niederösterreich durch ein Manifest Napoleons unter französische Verwaltung gestellt und General Clarke zum Generalgouverneur, General Daru zum Intendanten und General Hulin zum Stadtkommandanten von Wien ernannt. Die bestehenden Behörden blieben in Form und Funktion unverändert. Die in Wien befindlichen österreichischen Behörden wurden nun von Wrbna zunächst Napoleon und am 24. November über deren Wunsch den Generälen Clarke und Daru vorgestellt. An der Spitze der Hofräte erschien der Vizepräsident der Obersten Justizstelle und Präsident des nö. Appellationsgerichtes Oberstlandrichter und Landrechtspräsident Edler von Haan 4), während der nö. Landmarschallsverweser Landgraf von Fürstenberg die Verordneten des Ständekollegiums anführte. Dann stellte Wrbna Hofrat Grafen Chorinsky, den einige Regierungsräte der nö. Regierung begleiteten und neben ihm den Bürgermeister von Wien, umgeben von einigen Magistratsräten, vor. Außerdem waren die Chefs der Großhandlungshäuser Gries, Geymüller, Arnstein und Puthon anwesend. Ferner fanden sich bei diesem Empfang, um noch einige herauszugreifen, die Hofräte von Sonnenfels und von Doblhoff als Vertreter der Akademie der bildenden Künste und Freiherr von Quarin mit einigen Mitgliedern des Professorenkollegiums der Universität Wien ein 5). Als erste „Regierungshandlung“ der Franzosen erfolgte die Beschlagnahme sämtlicher Kassen sowie aller Salz-, Tabak- und Steinkohlen Vorräte. Um einen Überblick über die wirtschaftlichen und finanziellen Kräfte des Landes zu gewinnen, verlangte der Generalintendant Staatsrat Daru die Vorlage von Verzeichnissen der innerhalb der Linien und in der Umgebung Wiens befindlichen Fabriken mit Angabe der Erzeugnisse, der Eigentümer, der Zahl der Werkstühle und der Arbeiter 6). Zugleich wurden die Fabriksbesitzer zur Aufrechterhaltung und Fortsetzung ihrer Betriebe aufgefordert und ihnen der Schutz der französischen Regierung für die Gebäude und Vorräte sowie Erleichterungen für Absatz und Ausfuhr zugesagt, ebenso die Teilnahme an den Begünstigungen, die Napoleon dem Handel im allgemeinen gewährt hatte 7). Die Tabakfabrik in Hainburg sollte den jährlichen Verbrauch an Tabaksblättern, die Zahl der beschäftigten Arbeiter, den jährlichen Reingewinn sowie den Lagerbestand an Rohmaterial und Fertigware bekanntgeben 8). Ebenso verlangte Daru Auskünfte über alle in Wien bestehenden Wohltätigkeitseinrichtungen, Arbeits- und Zuchthäuser, Gefängnisse, über die Zahl der in Armenfürsorge befindlichen Personen, die Organisation der Armenfürsorge und der in Haft befindlichen Personen 9). Desgleichen wünschte !) LHK, Nr. 24. 2) LHK, Nr. 207. 3) „Wiener Zeitung“ vom 16. November 1805. 4) Verfasser des am 1. Jänner 1804 erschienenen Strafgesetzbuches. 5) LHK, Nr. 104. 6) LHK, Nr. 108, Dekret vom 23. November 1805. 7) LHK, Nr. 103, Dekret vom 23. November 1805. 8) LHK, Nr. 119, Dekret vom 25. November 1805. 9) LHK, Nr. 127, Dekret vom 26. November 1805.