Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 70. Walter Sturminger (Wien): Die Kundschafter zur Zeit der zweiten Türkenbelagerung Wiens im Jahre 1683

362 Stur m inger, Decret Anhang I Von Einer Hochlöb.(liehen) Regierung an den Löb.(liehen) Statt Magistrat, Vermög desßen sollen alle Räzzen, ausßer des Johann Diotato und Constantin Öiriac, welche mit Hof-Freyheiten Von Türckhischen Wahren Zu-Handlen Versechen, alsobalden fortgeschaff werden. Dat.(um) 6.tea Juny anno 1678. Von der Röm.(ischen) Kay.(serlichen) auch zu Hungarn Und Böheimb König.(liehen) May.(estät) Erzhörzogens zu Össterreich Vnsers allergnädigisten Herrn wegen, durch die N. Ö. Regierung, denen von Wienn anzufiegen; wasmassen allerhöchst ermelt Ihr Kay. May. wegen der sich der Zeit alhier befündtenten Räzen, über abgefordert auch eingelangte Bericht unnd Guettachten, sich unterm Siben und Zwanzigisten May disß Jahrs dahin allergnädigist Resoluirt, das der Johann Diotato, und Constantin Ciriac, welche mit Hof-Freyheiten auf eine Handlung von Türckhischen Wahren versehen, zwar darbeygelasßen werden, die von Wienn aber auf ihre Handlung acht geben, und da Sye ihre Freyheiten Misßbrauchten, solches zu vorkherung der fernem Notturffen, Regierung alsobalden Berichten sollten: Zumallen man auf solchen Fahl ursach hette, ihnen die erthailte Freyheiten Zu Cassiren, und Sye von Hinnen Zuschaffen: Waß aber die übrigen so Keine Hof-Freyheiten haben, ausßer des Francisci Georgii Goldtschüz, welcher der orientallischen Compagnia gedienet, und ein Pollackh sein solte, Belangt, nemblich den Gregori Isaac, Peter Georgi, Daniel Riehs, Georg Mihalowiz, Peter Cucowiz und Ahslan Michal, sollen dieselben alsobalden fortgeschaff werden, Massen dan Regierung selbige zu diesem ende Beraiths für sich erfordert hat. Desßen man Sye von Wienn zu ihrer Nachricht Hirmit erindern wollen. Actum Wienn den Sechsten Juny Anno Sechzöchenhundert acht und Sibenzig. Tobias Johann Franckh . Expeditor ./. Decret. Anhang II Von der N. Ö. Reg.(ierung) an Johann Diodato Kay.(serlich) Hofbefreyten Handelsman betrf.(effend) Kraff desßen demselben allein der Verkhauff der Türckh.(ischen) wahren erlaubt seye, sich aber aller Verdecktigen Correspondenz enthalten. Dat.(um) 17. Juny anno 1678. Von der N. Ö. Regierung wegen, Johann Dietato anzufiegen, Waßmasßen Ihro Kay.(serliche) May.(estät) unterm Sibent und Zwanzigisten May Jüngsthin sich aller Gdist. (Gnädigisten) resoluirt, und anbefolchen, daß auß erhöblichen Ursachen, von hier Hinweckh geschaff werden sollen. Und wie man nun denen unbefreyten solche gemasßene Kay.(serliche) Resolution bereits angedeutet hat. Alß würdt ihme Diotato, über den iungst vor Regierung mündlich beschechenen Vorhalt, nochmallen und Zu allen Überfluß, hiermit an-Befolchen, daß Er seiner Zurgelasßenen Handlung sich allein halten, und hingegen für alle Verdächtigen Correspondenz und aufhaltung dergleichen Leuth sich also gewiß huetten solle, alß im widrigen Fahl, seiner Hof-Freyheiten ipso facto Cassiert, und Er gleich denen andern, von Hier Hinweg geschaff wurde. Derne nun Er gehorsamb nachzukhommen und für schaden sich zu hietten haben würdt. Actum Wienn den 17. Juny 1678. Anhang III Allerdurchleuchtigister, großmächtigster und unüberwündtlichister Römischer Kaiser, auch zue Hungam und Bohaimb König, Ertzhertzog zue Österreich etc. Allergnädigister Kaiser, König und Herr Herr etc. Euer kais. Maj. solle ich in aller Unterthänigkeit unerindert lassen, welcher gestalten ich mich von Jugend auf bey Euer Kais. Maj. an der ottomanischen Porten gewester Residenten Joan Baptista Casanova seel, in die 12 Jahr lang in Diensten befundten, auch unter solch wehrender Zeit solchergestalt verhalten, daß derselbte mich in einem Jahr nach ein ander mit drey geheimben Expeditionen, wie hiebey ligendte Copeyen A. B. C. mit mehreren Zaigen werden, anhero geschickt worden, auch solch mir von demselben aufgetragene Commissionen solcher gestalten verrichtet, daß nit allein Er, sondern der Kais. Hofkriegsrath ein saittsambes Vergnügen getragen. Darauf anno 1679 abermahlen von einem löbl. Kais. Hofkriegsrath mit dero Residenten Joan Carl Terlingo de Guzman, von hieraus, als Dollmätsch, nach Constantinopel verschickt worden, wie ut D. zu vernehmen, nach demselben anno 1683 bey der so unerhofften Belagerung der Stadt Wien und zwar dazumahlen da der Erbfeind würklich unter den Pasteyen ruinierte und weder der Erste oder dessen Diener noch sonsten niemandts mehr durch das so grausambe türkische Lager mit Briefen zu gehen sich getrauet, zum zwayten Mahl in allhöchster Lebensgefahr, zuvordist Gott zu Ehren,

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