Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 57. Johannes Baur (Brixen): Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung

Die Brixner Synode von 1318 in ihrer liturgiegeschichtlichen Bedeutung. 145 Ferner wird im c. 43 eigens erwähnt, daß am Oktavtag des hl. Märtyrers Laurentius, am 17. August das Credo gebetet wird, u. zw. mit Rücksicht auf die Kommemoration des Festes Mariä Himmelfahrt. Heute wird an diesem Tage das Fest des hl. Hyazinth von Polen (f 1257, heiliggesprochen 1594) gefeiert mit Erwähnung der Oktav von Mariä Himmel­fahrt und des Oktavtages des hl. Laurentius. Das Laurentiusfest war in der alten römischen Liturgie nach St. Peter und Paul die größte Festfeier und war ausgezeichnet durch zwei Meßfeiern 1). Oktav von Mariä Himmelfahrt2). Das Fest selbst stammt aus dem Orient und wurde dort bereits im 5. Jahrhundert begangen, in der römischen Kirche begegnen wir dem Fest im 7. Jahrhundert, der Oktavtag wurde von Leo IV. um die Mitte des 9. Jahr­hunderts eingeführt. Der Gottesdienst wurde an diesem Tage in der Laurentiuskirche gehalten, weil die Aula maior Sixtus III., welche an die Grabkirche des hl. Laurentius stieß, der seligsten Jungfrau geweiht war3). Als ältestes Marienfest, das keine Beziehung zu einem Fest des Herrn aufweist, wurde seinerzeit auch dessen Oktavtag am 22. August „feierlich“ begangen. Darum werden die auf denselben Tag fallenden Feste des hl. Timotheus (f anfangs des 4. Jahrhunderts) und des hl. Symphorianus (f um 180) bloß kommemoriert. Merkwürdig ist, daß der hl. Hippolytus fehlt, dessen Fest ebenfalls am 22. August kommemoriert wird. Nach Kardinal Schuster ist dieser Heilige ein anderer als der berühmte Lehrer und Gegner des Papstes Callistus und genoß bloß einen lokalen Kult4). Nach neueren Forschungen5) betreffen aber die beiden Feste zu Ehren des hl. Märtyrers Hippolyt am 13. und 22. August dieselbe Person, nämlich den großen Gelehrten und kirch­lichen Schriftsteller Roms, den ersten Gegenpapst in der Kirchengeschichte, der, ausgesöhnt mit der Kirche, 235 auf Sardinien den Märtyrertod stirbt. Brixner Calendarien aus dem 12. Jahrhundert haben das zweite Fest des hl. Hippolyt am 22. August auch nicht6). Bination 7). Die Feier zweier Messen am gleichen Tag durch denselben Priester ist nach dem heutigen kanonischen Recht (C. J. C. c. 806) nur mit Erlaubnis des Diözesanbischofs in bestimmten Fällen erlaubt. Im Mittelalter dagegen waren die Bestimmungen über die Bination minder streng. Ja, „durch mehrere Jahrhunderte des Mittelalters war die mehr­malige Zelebration die Regel. Vom 9. bis 11. Jahrhundert lasen die Priester in Deutschland eine, zwei, drei, ja noch mehr Messen täglich“ 8). Im 12. Jahrhundert erklärte die kirchliche Gesetzgebung eine Messe für genügend und erlaubte nur in „causa necessitatis“ eine zweite. So hielt man z. B. die Bination für erlaubt, wenn ein Begräbnis abzuhalten oder ein Kranker zu versehen war. So erlaubt auch unsere Synode von 1318 für den Fall eines Begräbnisses die Bination. Ein Jahrhundert später lesen wir in den Synodalstatuten der Brixner Reformsynode von 1419 dieselbe Bestimmung 9). Für den Fall der Bination x) Schuster-Bauersfeld I., Liber Sacramentorum, VIII. Bd., S. 145 ff. 2) c. 43. 3) Schuster, ebenda, S. 180. 4) Schuster, ebenda, S. 179. Laut Dekret der Riten Kongregation vom 1. V. 1945 (Acta Apostolicae Sedis, Romae XXXVII [1945], pag. 48) wird am 22. August das Fest des Unbefleckten Herzens Mariä mit Erwähnung der Heiligen Timotheus, Hippolytus und Symphorianus gefeiert. Das Fest Mariä Himmelfahrt hat seit der Dogmatisierung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel am 1. XI. 1950 ein neues Meßformular (A. A. S. XLII (1950), p. 793.) 5) Lexikon für Theologie und Kirche, V. Bd., S. 69 f. 6) Santifaller L., Calendarium Wintheri, S. 385. 7) c. 6. 8) Franz, Messe, S. 73. 9) Bickell, 1. c., S. 3: Duas missas in uno die ab aliquo sacerdotum, nisi sit necessitate compulsus, celebrari firmiter prohibemus, excepto die natalis Domini, et magna interveniente festivitate vel funere praesente. 10 Festschrift, II. Band.

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