Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz. 89 Gloggnitz angefertigt wurde, ist nicht zweifelhaft. Er erlag Anfang des 19. Jahrhunderts sicher dort, weil bei drei Urkunden (vom Jahre 1210, 1301, 1364) der Kontrollor Adamus die Einsendung an die Staatsgüteradministration zum Jahr 1812 vermerkt (siehe oben S. 80 f.). In München erliegen (Formbacher Lit. 7) ein Copialbuch aus dem 17. Jahrhundert, in der Wiener Nationalbibliothek (Cod. 9273) und in Melk (früher Cod. 1033) solche aus dem 18. Jahr­hundert, die jedoch nur ältere Urkunden und Traditionen berücksichtigen x). Die eben genannten drei Handschriften wurden 1921/22 in München vergeblich zum Kaufe angeboten (siehe unten S. 91, f.). Der nächste Band ist ein Pantaidingbuch aus dem 16. Jahr­hundert, enthaltend die Bann- und Bergtaidinge der Stift-Formbachischen Besitzungen Gloggnitz, Baumgarten, Mönichwald, Herzogenburg. Es handelt sich um eine Papierhand­schrift von 213 Blättern, mit moderner Hand und Bleistift foliiert. Es ist die gleiche, die Winter noch im Schloß Gloggnitz einsah und darnach in seiner Ausgabe der niederöster­reichischen Weisthümer abdruckte 2). Auf Fol. 27 a steht eine Notiz des Propstes Benedikt Hepaur vom Jahre 1624, worin er feststellt, daß im Weißenbach nur die Bürger von Schott­wien das Recht haben zu fischen, sonst niemand. Fol. 29 a ist eine Beschreibung der Freiheit des Gotteshauses Gloggnitz bei Haffing (Haftung) 1673 und Fol. lila eine Notiz ,,de judice Gloggnicense“ gegeben3). Das Banntaidingbuch trägt die Bezeichnung B, in dem Gloggnitzer Archivindex von 1790 ist daneben noch ein solches mit der Bezeichnung A verzeichnet, das heute fehlt. In dem obenerwähnten Schloßinventar vom Jahre 1742 sind jedoch noch ,,drei gleiche Panthungsbücher“ angegeben. Handschrift 5 endlich ist der oft genannte „Index über die Kanzleischriften bei der Herrschaft Gloggnitz“, 195 Folien umfassend. Er ist nichtdatiert. Doch läßt sich aus genauem Vergleich der eingetragenen Archiv- und Registraturstücke und der datierten Nachträge, bzw. aus anderen Anmerkungen die Fertigstellung des Index sicher in die Zeit zwischen 21. Dezember 1789 und 16. August 1790 festlegen. Spätere Nachträge reichen bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Der Index ist in 16 Gruppen geteilt, die folgender­maßen umschrieben sind (in Klammer gebe ich dabei jeweils das Datum des ältesten Stückes dieser Gruppe!): Judicialia (1694, Herrschaft Gloggnitz gegen Fleischhackerhandwerk in Neunkirchen), Politica (1730), Militaria (1781), Steuerregulierung (1750), Waisensachen (1739), Grundbuchsachen (vor 1791), Rent- und Wirtschaftsschriften (1746), Criminalia (1754), Kirchen- und geistliche Sachen (1752), Schulsachen (1781), Handwerkssachen (1628, Einverleibungsbrief der Schusterlade zu Gloggnitz in die Hauptlade zu Wien, und 1694, Vergleich zwischen der Schneiderlade Neunkirchen und der Herrschaft Gloggnitz), Urbarial- regulierung (1785), Untertan- und Gemeinsachen (1730), k. k. Verordnungen (0), Kauf­briefe und andere herrschaftliche Gerechtsame betreffende Originaldokumente (vor 1127); Kanzleiprotokolle. Unter diesen sind zunächst 17 Bergrechts-, bzw. Dienstbücher der Herr­schaft genannt, von denen das älteste 1530 begonnen wurde; zwei davon beziehen sich auf Baumgarten. Dann folgen sechs Grundbücher, das älteste begonnen 1504; drei Gewährbücher (ab 1653), davon zwei auf Baumgarten bezüglich; fünf Waisenbücher (16. Jahrhundert), sieben Inventurbücher (ab 1609), drei Hauskaufprotokolle (ab 1702), vier Heiratsprotokolle (ab 1702), zwölf Gabenbücher (ab 1743), 14 Bände Zirkularien vom Kreisamt (ab 1754), vier Bruderschaftsbücher von Gloggnitz (ab 1660) und zwei von Payerbach (1694 ff.), vier Kirchenrechnungsbücher von Gloggnitz und Payerbach (ab 1694); neun maria-theresianische und josefinische Fassionen sowie Subrepartitionen, zwei Depositen-, bzw. Schuldenbücher und *) *) Vgl. Brackmann, a. a. O. I, 1911, S. 185 f. 2) Niederösterreichische Weistümer I. Bd., 1886, S. 298 ff., 718 ff.; Bd. III, 1909, S. 229 ff.; das Banntaiding von Mönichwald ist im 6. Bd. der Österreichischen Weistümer (Steirische und Kärntnerische Taidinge), 1881, S. 107 ff., abgedruckt (nach unserer Handschrift, damals im Besitz Dr. Vincenz Richter’s in Gloggnitz). 3) Winter, a. a. O. I, S. 298. Ein eingeklebter Zettel von späterer Schrift gibt eine erweiterte Be­schreibung der „Freiheit des Gotteshauses Gloggnitz“.

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