Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz. 83 gerechtigkeit gehabt hätten und daß also der Abt von Formbach in Gemeinschaft mit den gleichnamigen Grafen geprägt hätte, halte ich für wenig wahrscheinlich. Als zeitlich nächste unter den in Verlust gegangenen Urkunden mußten bis vor einigen Wochen jene mit den Gloggnitzer Inventarnummern 192 und 37 genannt werden. Die erste ist eine Urkunde Herzog Leopolds VI. von Österreich von 1222, März 27, der einen Streit zwischen dem Abt von Formbach und den Schrattensteinern über 24 Hofstätten und eine Mühle in Neunkirchen entscheidet; die zweite eine Urkunde Herzog Rudolfs III. von 1306, Juni 7, womit die inserierte Urkunde Kaiser Lothars III. für Formbach von 1136, Mai 14, bestätigt wird. Die Tatsache des Verlustes dieser beiden Urkunden und noch zehn anderer galt noch zur Zeit, als der vorliegende Aufsatz in Druck ging. Ich hatte noch Gelegenheit, in den Fahnen-Abzügen eine Korrektur anzubringen und verweise vor allem auf den Nachtrag! Von den übrigen heute fehlenden, aber 1790 in Gloggnitz noch verzeichneten Urkunden sind einige, die schon Anfang des 19. Jahrhunderts in Verlust geraten sind. Es findet sich in dem genannten Kanzleiindex als Anmerkung öfter eine 0, bzw. der Bleistiftvermerk „findet sich nicht“. Bei anderen steht daneben von der gleichen Hand „Kirche Gloggnitz“; sie sind also vermutlich eigens in der Pfarrkanzlei auf bewahrt worden. Die älteste dieser Urkunden stammt aus dem Jahre 1336. Sonst seien noch als fehlend erwähnt: drei kaiser­liche Privilegienbestätigungen, bzw. Schutzbriefe von 1704 (Inv.-Nr. 223), 1707 (Inv.-Nr. 38) und 1714 (Inv.-Nr. 39). Erwähnenswert ist ferner eine Appellation des Propstes Liebhart Schnepf, der wegen schlechter Administration in das Kloster zurückberufen wurde, an das Basler Konzil (Inv.-Nr. 73); ferner „ein Riß des Marktes Gloggnitz und des dazugehörigen Freiheitsbezirkes“ von 1725 (Inv.-Nr. 217). Ein Vergleich zwischen den Herrschaften Gloggnitz und Hoyos (Stixenstein) von 1698 (Inv.-Nr. 213) wurde, wie ein Bleistiftvermerk besagt, Anfang des 19. Jahrhunderts gleichfalls an die St.-G.-Administration eingeschickt. Einige fehlende Stücke sind Herrschaftsschriften aus dem 18. Jahrhundert. Damit wäre die Besprechung der Urkunden des Herrschaftsarchivs Gloggnitz ab­geschlossen. Eine Auswertung der Urkunden ist hier nicht am Platze. Es sei nur betont, daß für die Erkenntnis der rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung aus einem solchen geschlossenen Bestand wertvolle Aufschlüsse zu gewinnen sind. (Ich verweise nur auf die rechtliche Qualität der Güter: Eigen, Burgrecht, Bergrecht, Zehente, auf die rechtlichen Formen des Besitzwechsels u. a.) Desgleichen für die Kirchengeschichte, die Kunstgeschichte und die Siegelkunde. Darüber hinaus aber ist die alte Zusammengehörigkeit größerer Besitz­gruppen: Gloggnitz-Neunkirchen, Baumgarten, Herzogenburg, Zwingendorf, ja Kreuzen­stein, deutlich zu ersehen. Sie gehen alle auf Besitz der Grafen von Formbach-Pütten-Kreuzen- stein im 12. Jahrhundert zurück. Aus den ritterlichen Leuten des 14. und 15. Jahrhunderts sind noch Rückschlüsse auf die Ministerialität der Territorialherren des 12. Jahrhunderts zu gewinnen. Viele der genannten Geschlechter sind ja bereits in den Formbacher Tradi­tionen belegt. Auch die Topographie und Heimatkunde des Gebietes an der Grenze von Niederösterreich, Steiermark und Ungarn (heute Burgenland) erfährt reichliche Aufklärung (ich erinnere an die stehende Formel von dem Recht der „zwei Lande Österreich und Steier“). Über die Ausbreitung des Weinbaues erfährt man viel Neues; ebenso über das Zunftwesen usw. Wir wenden uns den Handschriften des Gloggnitzer Archivs zu. Da ist zunächst Handschrift 1: das „Registrum monasterii Sancte Marie in Fornbach“. Es ist in schöner gotischer Minuskel auf Pergament geschrieben, geheftet zu Bogen mit 16 Seiten. Die Blätter haben ein Ausmaß 23 x 29*4 cm. Es sind im ganzen 304 Seiten, zum großen Teil liniert. Eine alte Foliierung ist nicht zu ersehen, wohl aber eine moderne Paginierung, die jedoch die ersten zwei Seiten unnumeriert läßt. Das Buch ist in einen Holzdeckel gebunden, der mit rotem Leder überzogen und mit Messingbuckeln versehen ist. Die Handschrift ist, wie aus der Vor­rede (p. 1—3) hervorgeht, von Abt Engelschalk, der, von Gleink kommend, 1334 in Form­bach zur Regierung gekommen ist, in Erkenntnis der vielen Schädigungen und Entfrem-

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