Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

72 Lechner, Stuhl die Propstei Gloggnitz betreffend, wobei er sich auf die Privilegien der Päpste Innozenz II., Alexander III., Sixtus IV. und Innozenz VIII. *) beruft, gegenüber dem Erzbischof von Salzburg, vertreten durch Pfarrer Georgius Ohrwaschl in Feistritz. Siegler: Aussteller (abgefallen). (Nr. 15) 153. 1494 III 31. Bruder Cristoff, „Verweser und Inhaber Unser-Frauen-Gotteshaus zu Gloggnitz auf dem Berg“, verkauft dem ehrbaren Lienhart Stadelhoffer von Pirichueld (Birkfeld, Stm.) zwei öde Erb, gelegen „im Grablein“ (Grabel, OG. Gloggnitz), die heimgefallen und öd sind mitsamt Zugehör ,,... als Kaufrecht und Gewohnheit ist in dem Lande Österreich und Steyr“. Siegler: Aussteller (Papier; Siegel unter Papier aufgedrückt). (Nr. 141) 154. Mürzzuschlag, 1497 VI 16. Georg von Kunigsperg, Caspar von Mawr, Christoff Schrott, Mertt von Neydegk, Janns Slosser, Offizial in der Neustadt, Caspar Holtzer, Bürger des Rates in der Neustadt, sprechen als Schiedsrichter in dem Streit zwischen dem edlen und festen Hanns Ydungs- pewger und dem Abt Linhard und Konvent von Formbach — „nach dem solichs die brobstey zu Glogknyz als ain zugehörung des benanttn Gotshaws vnd closter zu Vorennbah anrfirt“ — um den Zehent zwischen der Laffnytz (Lafnitz) und Limgkwycz (Lungwitz). Sie entscheiden, daß dieser Zehent dem Hanns Ydungspewger und allen seinen Erben lediglich und frei sei, so daß sie davon der Abtei und Propstei nicht mehr zinsbar sein sollten. Alle älteren Briefe über den Zehent soll der Abt dem Ydungspewger ausliefern, noch später ans Tageslicht kommende sollen ungültig sein. Ferner soll der Abt dem Ydungspewger bis zum bestimmten Tag 250 U zahlen und inzwischen dafür einen Pfandbrief über das Dorf Grafendorf ausstellen. Kann der Abt nicht zahlen, so muß dem Ydungspewger das Dorf Grafendorf eingeantwortet werden. Siegler: die Spruchleute, Hans der Ydungspewger, Abt Linhard von Formbach und Propst Jorg Spytzl (Siegel 8 und 9 schwer beschädigt, bzw. abgefallen). (Nr. 136) 155. Wiener Neustadt, 1497 IX 29. Mathäs von Kawm, Bürger zu Wien, beurkundet, daß die Streitig­keiten zwischen ihm, seiner Schwester Margaretha und anderen Miterben einerseits, Abt Linhart von Formbach und Jorg Spytzl, Propst und Verweser des Gotteshauses zu Gloggnitz, andererseits, um den Hof, genannt derTobl bei Straßhofen (Dobel, OG.Hafning) gelegen, betreffend Zins, Lehens­schaft und Schulden an das Kloster, darum dieses den Hof „zu Reyß“ eingezogen habe, beigelegt worden sind. Darnach ist durch zwei „außgesnitten zedl‘‘ festgelegt worden, daß der Aussteller den Hof Tobl dem Abt von Formbach und dem Propst zu Gloggnitz um eine Summe Geldes verkauft habe. Siegler: Bernhard, Propst des Stiftes Unser lieben Frauen Thumbkirchen zu der Newennstat, und der edle Herr Merth von Neydeckh, gesessen zu Hoff (Siegel 1 abgefallen). (Nr. 233) (*) 156. 1499 III 26. Satzungen der Bruderschaft zu Ehren der heiligen Gottesgebärerin und Jungfrau Maria in der Pfarre Gloggnitz, errichtet mit Zustimmung des Abtes Lienart von Formbach als des obersten der Bruderschaft und des Pfarrers von Gloggnitz. Siegler: Abt von Formbach. (Das beschädigte Siegel zeigt in der Mitte einen sitzenden Abt, rechts das Wappen mit dem Greif, links jenes mit der Glocke; rückwärts eingedrücktes Sekretsiegel, einen sitzenden Abt darstellend.) (Nr. 99) 157. 1510 IV 24. Mert Tauber, Pfarrer zu Puchberg, und sein Stiefbruder Jorig Lechnär verzichten gegenüber ilirem Stiefvater Hans Pekchen im Mulpach zu Gloggnitz auf all ihr väterliches und mütterliches Erbteil; darunter: die Behausung am Mühlbach, dienstbar dem Gotteshause Gloggnitz und zur Vogtei nach Neunkirchen, eine Hofstätte „im Grübl“ (Grabel oder Grubhof, beide OG. Gloggnitz) und mehrere Weingärten, dienstbar nach Gloggnitz, und zweiHölzer „in der Räch“ (Raach), dienstbar Schloß Wartenstein. Siegler: Jeremias Suntag, Propst zu Gloggnitz und Richter und Rat zu Schottwien (im Siegelfeld Stadttor und Zinnen, darüber das österreichische und steirische Wappen; Umschrift: „Sigillum Schadwienn 1460“). (Nr. 160) 158. 1512 V 19. Abt Angelus von Formbach bestätigt auf Bitten der Spruchleute imd der ganzen Pfarr­gemeinde zu Gloggnitz die Errichtung der durch seinen Vorgänger Leonhart errichteten Bruder­schaft der heiligen Jungfrau, Königin und Mutter Maria mit all ihren Artikeln. Siegler: Aussteller (beschädigt). (Nr. 149) 159. 1516 VIII 29. Hans Hagen von Pottschach anerkennt für sich und seinen Bruder Wolfgang Hagen einen Schiedsspruch, der vom Regiment der niederösterreichischen Lande ernannten Kommissäre (Wilhelm von Wolffenreutt, Untermarschall des Landrechtes in Österreich, Matthias Rorwolff, Hofschenk und Pfleger zu Kranichberg, und Jorg Höhenkircher zu Neunkirchen) in der Streitsache zwischen ihnen und „dem Propst und dem Convent zu Gloggnitz“ über den Zehent der Äcker, die vom Hause Pottschach aus gebaut werden und rechter Hofbau sind. Darnach sollen sie auch von diesen Hofbauäckern den Zehent reichen wie von anderen Äckern; der Propst überläßt ihnen aber *) Das eigentliche Exemtionsprivileg Innozenz VIII. stammt erst von 1489 X 9 (Mon. Boica IV, S. 202 ff.; vgl. Brackmann, Studien und Vorarbeiten, z. Germ. pont. I, S. 73.

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