Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick

52 Largiadér, der Präsentation ausgewählter Bestände dienen oder die aus Anlaß eines bestimmten histo­rischen Jubiläums durchgeführt werden. Moderne Archivbauten besitzen das Bundesarchiv in Bern, die Staatsarchive Basel, Zürich, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, Neuenburg, Freiburg, Chur und Bern, ferner sind für die Stadtarchive von Zürich und Winterthur in den betreffenden Stadthäusern vollständig neuzeitliche Einrichtungen geschaffen worden. — Die jährlichen Besucherzahlen sind ver­schieden und bewegen sich bei den kleineren Archiven in der Größenordnung zwischen 500 und 1000 Besuchern, während das Staatsarchiv mit der größten Frequenzziffer in den Jahren 1931, 1935, 1936, 1937 und 1938 über 10.000 Besucher registrierte, während diese Zahl infolge des Weltkrieges und auch in den letzten Jahren wieder auf rund 7000 zurückging. Zürich besitzt als einziger Kanton seit dem Jahre 1900 eine Archivkommission x). Dieses Gremium stellt die Verbindung zur Universität her, nimmt Stellung zu allen wichtigeren Neuerwerbungen und Abtretungen von Archivalien und begutachtet die wissenschaftlichen Arbeiten des Archivs, den Jahresbericht und die Vorschläge bei Neuwahlen. An der Spitze der größeren Staatsarchive stehen wissenschaftlich geschulte Beamte. Über deren Ausbildung bestehen keine Vorschriften, es ist dem Ermessen der Wahlbehörde, sei es des Bundes oder der Kantone, anheimgestellt, wen sie für die Besetzung vakanter Stellen heranziehen will. Aber selbstverständlich ist es im allgemeinen üblich, daß nur wissenschaftlich ausgewiesene Personen angestellt werden, wobei das Studium der Geschichte und ihrer Hilfswissenschaften in der Regel Voraussetzung ist. Im Gegensatz etwa zum französischen System ist für schweizerische Archivare kein Lehrgang vorgeschrieben und es ist infolgedessen auch keine zentrale Stelle da, die sich mit der Ausbildung befaßt. In bescheidenem Rahmen sucht der Kanton Zürich für einen Teil der Gemeindearchive eine gewisse Einführung ins Archivwesen zu geben, indem für die Verwalter der Kirchgemeinde­archive eintägige Kurse durchgeführt werden. In organisatorischer Hinsicht unterstehen die Staatsarchive verschiedenen Behörden: dem Departement (beziehungsweise der Direktion) des Innern (Zürich, Basel, Glarus, Thurgau und St. Gallen), dem Departement des Unterrichtswesens (Luzern, Freiburg, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg), dem Gesamtregierungsrat oder der Staatskanzlei (Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell, Genf). Das Eidgenössische Bundesarchiv untersteht dem Eidgenössischen Departement des Innern und ist damit dem Schweizerischen Landesmuseum und der Schweizerischen Landesbibliothek gleichgestellt. Aufbau von unten auf und prinzipielle Dezentralisation sind die Merkmale des schweize­rischen Archivwesens. Von den einzelnen Zellen des historischen Geschehens, von den Schwer­punkten der politischen Entscheidungen aus bilden sich die Archive. Relativ sehr früh sind das monarchische und das feudale Element als archivbildende Faktoren verschwunden. Seit dem Spätmittelalter sind es zumeist Freistaaten, welche das Rad der Entwicklung in der Eidgenossenschaft vorwärts getrieben haben. Als sogenannte „Zugewandte Orte“ gehörten auch kleine geistliche Monarchien, wie der Abt von St. Gallen und die Bischöfe von Sitten und Basel, dem Bunde an, aber sie sind deshalb Bundesglieder, weil sie beträchtliche Temporalien, weltliche Rechte und Territorien besaßen. Die Napoleonische Periode hat mit diesen geistlichen Fürstentümern auf Schweizer Boden aufgeräumt, ohne jedoch die Spiritualia zu tangieren. Letztere sind bei Basel und Sitten geblieben, einzig St. Gallen ist infolge einer Verkettung besonderer Umstände gänzlicher Säkularisation verfallen. x) Durch Regierungsratsbeschluß vom 30. November 1899 ist das Staatsarchiv Zürich, das bisher unter dem Regierungspräsidium und der Staatskanzlei gestanden hatte, der Direktion des Innern unter­stellt worden. — Vgl. „Reglement betreffend die Verwaltung des Staatsarchivs“ vom 23. August 1900. In: Offizielle Sammlung .... des Kantons Zürich, 26. Bd., S. 154 ff.; gleichlautender Abdruck im Sammel­werk der ziiricherischen Gesetzgebung, Zürich 1913, S. 453—464.

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