Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 38. Leo Santi faller (Wien): Die Preces primariae Maximilians I. Auf Grund der Maximilianischen Registerbücher des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Preces primariae Maximilians I. 581 Im Empfängerarchiv, also vornehmlich in den Archiven der kirchlichen Anstalten, der Domkapitel, Stifter und Klöster, seltener wohl in den Familien- bzw. Privatarchiven der einzelnen Prezisten, können sich Preces-Mandate, Preces-Korrespondenzen und außerdem Eintragungen in Kopialbücher und in Kapitelprotokolle finden. Die Überlieferung dieser Gruppe ist jedoch, insbesondere für die ältere Zeit, sehr mangelhaft: so wissen wir, daß Wilhelm von Holland zahlreiche Preces erlassen hat und doch ist uns davon kein einziges Original­mandat in einem Empfängerarchiv überkommen und aus den ersten Regierungsjähren Ludwigs des Bayern sind mehr als 200 Preces bekannt, aber nur der Text einer einzigen Urkunde ist uns überliefertJ). Die Ursache dieser Erscheinung liegt einerseits im dürftigen Erhaltungszustand vieler Archive überhaupt, dann aber wohl auch in dem Umstande, daß man, nachdem das Mandat seinen Zweck erfüllt hatte, d. h. nach der Aufnahme des Prezisten, die Urkunde vielfach nicht aufbewahrte, sie auch häufig nicht in ein Kopialbuch oder in das Protokoll eintrug, ja sie sogar absichtlich vernichtete, um bei späteren Insinuationen behaupten zu können, an dieser Anstalt seien Preces bis jetzt niemals vorgekommen 2). Was im besonderen die Kapitelprotokolle betrifft, so treten sie, soviel bis jetzt bekannt ist, im deutschen Rechtsgebiet erst seit dem 15. Jahrhundert auf, während sie sich im italienischen Rechtsgebiete bereits seit dem 13. Jahrhundert finden 3). Für die neueren Jahrhunderte mögen sich die Überlieferungsverhältnisse vielleicht etwas geändert, bzw. gebessert haben, doch fehlt uns darüber bis jetzt noch jede umfassendere Übersicht. Das Ausstellerarchiv, d. h. also in unserem Falle das Archiv des Königs, bzw. das Reichsarchiv, kann enthalten Bittschriften von und für Prezisten, Konzepte von Preces- Mandaten, Korrespondenzen über Preces primariae, insbesondere über erfolgte Präsentation und erteilten Posseß, und sodann die Eintragungen in die Kanzleiregister. Von einem deutschen Reichsarchiv kann man aber bekanntlich erst seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts sprechen 4), doch haben sich Reichsregister seit dem 14. Jahrhundert erhalten 5). Konzept und sonstige Preces-Korrespondenzen sind im Reichsarchiv erst seit der Zeit Friedrichs III. überliefert; für die Regierung Friedrichs III. und Maximilians I. zählen wir etwa 20 Schrift­stücke dieser Art; Preces-Korrespondenzen finden sich auch in der Abteilung Maximiliana des Innsbrucker Landesregierungsarchivs und des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, doch besitzen wir darüber bis jetzt keine Verzeichnisse. In den neuzeitlichen Jahrhunderten nehmen die Preces-Akten des im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv auf be wahrten deutschen Reichsarchivs immer größeren Umfang an 6). Zwei Gruppen von Reichsregistern7) können wir unterscheiden: allgemeine und besondere. In die allgemeinen Register werden Urkunden aller Art ohne Rücksicht auf ihren Rechtsinhalt meist in chronologischer Reihenfolge eingetragen. Es ist aber bekannt, daß bei weitem nicht alle Urkunden in die Register aufgenommen wurden 8) und dies mag vor allem bei den allgemeinen Registern der Fall gewesen sein; so lassen sich z. B. in den Registern Karls IV. und Sigismunds nur wenige Erste Bitten nachweisen, während in Wirklichkeit doch sicherlich viel mehr Preces-Mandate ausgegeben wurden; bei Ruprecht wieder sind mehrere hundert Preces verzeichnet9). Anders verhält es sich bei den Sonderregistern; *) Bauer S. 70 f. 2) Bauer S. 71. 3) Vgl. etwa Leo Santifaller, Das Brixner Domkapitel im Mittelalter, 1924—25, S. 220 ff., und Leo Santifaller, Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Trientner Domkapitels im Mittelalter, 1948, S. XX ff. 4) Vgl. Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 1912, S. 175 ff. 5) Vgl. Bresslau, Urkundenlehre 1, S. 130 ff. ®) Die Inventarisierung dieser Akten und die Anlegung eines Archivbehelfes für die Preces primariae ist im Gange. 7) Vgl. zum folgenden Bresslau, Urkundenlehre 1, S. 130 ff. 8) A. a. O. S. 134 ff. ®) Vgl. Feine S. 7, Anmerkung 1 und 2.

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