Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
Schweizerisches Archivwesen. 43 bund) gesonderte Archive in Chur, Truns und Davos besaßen. Die Zusammenlegung der Bestände zu einem Staatsarchiv setzte erst mit dem Jahre 1830 ein. Die Reihe von gemeinbündnerischen Archivalien kann erst seit dem Ende des 16. Jahrhunderts nachgewiesen werden, was vorher vorhanden war, muß als verloren gelten. Zweifellos hängt diese Sachlage mit dem Faktum zusammen, daß es keine ständige Zentralregierung der drei Bünde gab. Als Ersatz müssen vielfach die Bestände des Stadtarchivs von Chur herangezogen werden *). Auch das Walliser Staatsarchiv in Sitten enthält nur einen Teil von Dokumenten, die den ganzen Kanton betreffen, da hier die sogenannten „Zehnten“ (ursprünglich bischöfliche Verwaltungsbezirke) selbständig waren und eigene Archive führten. So liegt die Urkunde des Ewigen Burg- und Landrechtes des Zehntens Goms (Ernen und Münster) mit Luzern, Uri und Unterwalden vom Jahre 1416 heute noch im Gemeindearchiv Ernen. Ein von der Norm abweichender Charakter kommt dem Staatsarchiv Neuenburg (Neuchätel) zu. Dieser Kanton besaß bis 1857 die Doppelstellung als eidgenössischer Kanton und als Fürstentum. Inhaber der Fürstenwürde waren bis 1380 die Grafen von Neuchätel, 1380—1458 die Grafen von Freiburg, 1458—1504 die Markgrafen von Baden-Hochberg, 1504—1707 die Prinzen aus dem Hause Orleans-Longueville, 1707—1857 die Könige von Preußen aus dem Hause Hohenzollern. Das Neuenburger Archiv enthält die Dokumente über die Beziehungen zu diesen Fürstenhäusern, ferner Archivalien der inneren Verwaltung des 1530 aufgehobenen Kollegiatstiftes Neuchätel und des 1538 säkularisierten Klosters Fontaine-André. In den Neuenburger Beständen sind besonders beachtenswert Materialien zur burgundischen Geschichte des 15. Jahrhunderts 2). Eines besonderen Hinweises bedürfen die Archive von Unterwalden, Appenzell und Basel. Hier handelt es sich um die Bestände der sogenannten Halbkantone. Jeder dieser Kantone ist in zwei selbständige Staats wesen geschieden, die eine ausgebaute Behörden- Organisation mit Parlament, Regierung, Verwaltungsdepartementen und einem obersten Gerichtshof besitzen. Die Spaltung Unterwaldens in Obwalden und Nidwalden ist schon seit dem 13. Jahrhundert bezeugt und hängt nicht zuletzt mit den geographischen Gegebenheiten zusammen. Zwei Landesarchive, dasjenige in Sarnen und dasjenige in Stans, teilen sich in die alten Bestände, wobei der überwiegende Teil der eidgenössischen, d. h. gesamtkantonalen, Dokumente in Sarnen liegt, da der Halbkanton Obwalden eine bestimmte Vorrangstellung einnahm 3). Das Land Appenzell spaltete sich 1597 infolge der Glaubenstrennung in das katholische Innerrhoden (Hauptort Appenzell) und in das reformierte Außerrhoden (Hauptorte Trogen und Herisau). Bei der Landesteilung von 1597 ging man so vor, daß Archiv, Siegel und Banner als gemeinsames Eigentum beider Teile erklärt wurden und in Appenzell verblieben. Man verzichtete glücklicherweise darauf, die Bestände „aufzuteilen“. Vom Jahre 1597 an führt jeder Halbkanton sein eigenes neueres Archiv, dem auch der moderne Zuwachs angereiht wird 4). Wenig erfreulich war die Archivteilung von Basel, als infolge des Bürgerkrieges von 1833 sich die Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Land (Hauptort Liestal) konstituierten. Hier x) Paul Gillardon, Aus der Geschichte des bündnerischen Staatsarchivs. In: Bündnerisches Monatsblatt 1946, S. 177—190. 2) Inventaires et documents publiés par les Archives de l’Etat de Neuchätel, 1. bis 4. Bd., Neuchätel 1904—1909. -— Louis Thévenaz, De la grotte au palais du cristal; esquisse de l’histoire des Archives de l’Etat de Neuchätel. In: Nouvelles Etrennes Neuchäteloises, 3. Bd., Neuchätel 1923, S. 64—89. 3) Adalbert Vockinger, Geschichtliches über das Staatsarchiv Stans für Nidwalden, Inventare... I., Bern 1895, S. 153—155. — Robert Dürrer, Die Einheit Unterwaldens. In: Jahrbuch für schweizerische Geschichte, 35. Bd., Zürich 1910, S. 110 ff. Der Dualismus in der staatsrechtlichen Entwicklung, S. 155 ff. Unterwalden ob und nid dem Kernwald als eidgenössisches Ort, gegenseitiges Stimmenverhältnis, gemeinsames Siegel und Banner, Militäreinheit. 4) Arnold Eugster, Die appenzellischen Staatsarchive. In: Appenzellische Jahrbücher, 53. Heft, 1926.