Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 26. Willibrord Neumüller und Kurt Holter (Kremsmünster): Kremsmünsterer Briefe aus der Zeit des Interregnums

Kremsmünsterer Briefe. 425 rogamus, quatinus ipsum quamdiu aput vos sta[re . . . ] fraterne et honestius pertractetis . . .a) sciturus quod nobis exhibébit[isb). . .] illum hac in parte et nostris meritis apud vos stude­bimus promereri. 17. Schreiber und Empfänger unbekannt. Der unvollständige Text erlaubt keine sichere Sinngebung. Möglicherweise behandelt das Schreiben, in dem die Kirche von Steinerkirchen und die Usurpation einer Kirche mit Hilfe der weltlichen Gewalt sowie die Appellation der Klosterbrüder an die päpstliche Kurie erwähnt sind, die Entfremdung der Kirche von Fischlham, einer Filiale von Steinerkirchen, die im 13. Jahrhundert durch Fassauer Domherren vor sich gegangen ist1). Zwei Falze, 31x62, 32x50 mm, sechs Zeilen imvollständig erhalten. Oben, links und rechts mit viel Textverlust beschnitten. Aus CC 309, f. 136/138, 148/149. Leicht nach links geneigte kursive Hand aus der Mitte oder zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Rückseite unbeschrieben. . . . loco et in ... . . . ante ecclesiam in Steinchirichen . . . ipsum mon . . . .. . scitur pleno iure sibi eandem ecclesiam vendicarunt. In eorum defensionem .. . arum seculare brachium inducentes, unde, ne tanta temeritas profanorum . . .eat inpunita predicti monasterii fratres ad sedem apostolicam convol . . . tanto gravamine implorantes. 18. Otto, Dekan von Enns, ladet Chunrad von Asperch, der, über die Beschwerde des Priesters R. schon mehrmals zitiert, noch nie erschienen sei, dringend für den nächsten Mittwoch, 22. Juni, bzw. für die folgenden 14 Tage nach Enns vor, um sich gegen die Vorwürfe zu verantworten, widrigenfalls dann gegen ihn ein Spruch ergehen werde. Um 1250 ( l) Mitte Juni 2). Falz, 30 x 152 mm, fünf Zeilen. Links geringfügig, oben so beschnitten, daß von der ersten Zeile nur die untere Hälfte der Mittellängen erhalten ist. Zwei Heftlöcher ohne Textverlust. Aus CC 332, f. 19/22. Leicht nach links geneigte, flüssige Kursive. Rückseite unbeschrieben. 0. Dei gratia decanus Laureacensis viro nobili et discreto C. de Asperch salutem in domino'1). Quea (!) super queremoniis domini R. sacerdotis pluries iam citatus non com- paruistis iam secundo et tercio in festo undecim milium Virginum, quod est proxima feria iiiia per dies xiiiicim ad nostram presentiam Anasum peremptorie vos citamus de obiectis responsurum, alias eodem die contra vos per sententiam procedetur. 19. Otto, Dekan von Enns, bittet Philipp, Abt bei den Schotten in Wien, die Überbringerin des Briefes, sein Pfarrkind Brigida, die der Schottenuntertan Heinrich, genannt Cocus, beim *) Daß es sich um eine Kremsmünsterer Angelegenheit handelt, ist sehr wahrscheinlich. Zu Fischlham vgl. UBK., S. 371/III, und B. Pösinger, Die Rechtsstellung des Klosters Kremsmünster 777—1325. Archiv für die Geschichte der Diözese Linz II, 1906, S. 131, Anmerkung 14. 2) Der Sacerdos R. ist wahrscheinlich mit dem Vikar des Otto von Lonsdorf (Vgl. Kr ick, l. c. 24) in Wartberg identisch, den dieser in seiner Bestallungsurkunde (OÖUB., 3. Bd., S. 171, ohne Datum) be­sonders gegen Verleumdungen in Schutz nimmt und gleichzeitig den Propst von St. Florian als Archidiakon von Lorch als Instanz festsetzt. Dieser dürfte kurz nach 1250 gestorben sein. Otto, Dekan von Enns, wird schon 1242 und noch 1263 erwähnt (OÖUB., 3.Bd., S.116 und 304). Ob mit dem Erstgenannten auch der 2. August 1234 (OÖUB., 3. Bd., S. 24) erwähnte Richer, Pfarrer von Wartberg, identisch ist, wa,gen wir nicht zu entscheiden. Chunrad von Asperg scheint in den Urkunden von 1232 bis zirka 1266 auf. In diesem Zeitraum war der 22. Juni im Jahre 1244, 1250 und 1261 ein Mittwoch, was mit dem im OÖUB. vermuteten Datum der Urkunde des Otto von Lonsdorf um 1250 besonders den Ansatz in diesem Jahre nahelegt. 16. a) Lücke von etwa zwei Buchstaben. b) Zu ergänzen is oder ur. 18. *) Fon der ersten Zeile ist die obere Hälfte abgeschnitten, so daß das vierte bis sechste Wort und der Name Asperch als nicht ganz gesichert gelten müssen.

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