Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
36 Largiadér, Gerichtshofes und die Dokumente betreffend die helvetische Liquidation. Die Debatten jener Zeit zeigen auch, daß das Bewußtsein des öffentlichen Eigentums am Archivgut erwacht war, daß ferner bereits grundsätzlich die Freigabe der Bestände für wissenschaftliche Arbeiten zugestanden wurde. Umfassende Verhandlungen galten der Erhaltung und Ordnung der älteren Archive, deren Wert von den Behörden richtig erkannt wurde. „Diese Depots müssen für die Geschichte und das Interesse des Staates sorgfältig auf bewahrt werden“, sagte der Justizminister in einem Kreisschreiben an die Regierungsstatthalter vom 4. Februar 1799. Für die Erhaltung der bisherigen Kantonsarchive waren die Verwaltungskammern verantwortlich. Umfangreiche Erhebungen über den Inhalt und den Zustand der Archive wurden von den Zentralbehörden eingefordert und der aus Einsiedeln stammende Beat Steinauer wirkte als Archivinspektor x). Da die generell verfügte Aufhebung aller Klöster in der Schweiz doch nicht durchgeführt werden konnte, so verblieb dem schweizerischen Archiv wesen die Dezentralisation als Charakteristikum 2). Allerdings sind wichtige Dokumente der alten Kantonsarchive, vor allem Finanzurkunden und Pläne, von den helvetischen Zentralbehörden zu ihren Händen genommen worden, gelangten aber später wieder an die Kantone. Die Benediktinerklöster flüchteten wenigstens teilweise ihre Archive nach dem Ausland, konnten sie aber später wieder in die Heimat zurückholen. — Die Helvetik bietet auch den in der Schweizer Geschichte seltenen Fall, daß Archivgut von aufständischen Bauern verbrannt wurde mit der Absicht, auf diesem Wege die feudalen Herrschaftsrechte aus der Welt zu schaffen. Die unter dem Namen „Bourla-Papey“ (Brüle-papiers = Papierverbrenner) bekannte Bewegung fällt ins Jahr 1802 und hatte ihren Mittelpunkt im Kanton Waadt 3). Die Wut der Aufständischen richtete sich gegen die Dokumente der in der Westschweiz noch zahlreichen Feudalherren und der kleineren Munizipalstädte nach der Devise: ,,Paix aux hommes, guerre aux papiers.“ Das Eidgenössische Bundesarchiv seit 1803. Eine gewisse Konsolidierung brachte die Mediationsverfassung von 1803. Unter dieser Verfassung, die durch Napoleon I. geschaffen worden war, erhielten die Kantone ihre Eigenstaatlichkeit wieder zurück, und so blieb es auch in der Periode des sogenannten Bundesvertrages vom Jahre 1815, unter dessen Herrschaft die Schweiz bis 1848 stand. Die Mediationsperiode hatte als Erbschaft der Helvetik ein umfangreiches Zentralarchiv übernommen, das erste Bundesarchiv der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es verblieb in Bern und die dortige Kantonsregierung übernahm es, für das Archiv und dessen in Zukunft zu erwartenden Zuwachs geeignete Räume zu schaffen. Obschon es keine ständigen eidgenössischen Behörden gab, so bestellte nun die Tagsatzung einen besonderen eidgenössischen Archivar. Grundx) Das für den Archivinspektor bestimmte Reglement bei Strickler, Acten, 4. Bd., Bern 1892, S. 508—509. 2) Zum Problem der Klosteraufhebung, bzw. der Sequestrierung des Klostervermögens vgl. Strickler, Acten, 1. Bd., S. 1026—1032, 2. Bd., S. 214—219. 3) Die dokumentarischen Unterlagen für den Aufstand der „Bourla-Papey“ bei Strickler, Acten, 7. Bd., S. 1314—1369. — Vgl. Wilhelm Oechsli, Geschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert, 1. Bd., Leipzig 1903, S. 366—368. —Johannes Dierauer, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 5. Bd., Gotha 1917, S. 125—126. — M. L. de Charriére, La baronnie de Rolle et Mont-le Vieux. In: Mémoires et documents de la Suisse romande, 34. Bd., Lausanne 1879, teilt S. 120—122 ein Protokoll über die Plünderung der Archive der genannten Gerichtsherrschaften mit. Eigentümer dieser Gerichtsherrschaften war der bernische Ratsherr und Venner Karl Rudolf Kilchberger. Das Archivmaterial wurde auf dem Hauptplatz von Rolle verbrannt. — Ein protokollarischer Bericht über die Beraubung des Archivs des waadt- ländischen Dorfes L’Isle vom 5. Mai 1802 ist abgedruckt in der Revue historique vaudoise, 3. Bd., Lausanne 1895, S. 284—286. — Einem Berichte vom 9. Mai 1802 ist zu entnehmen, daß die Aufständischen vor Lausanne standen und verlangten, „remise de l’archive nationale de Lausanne et de toutes les au tres archives du pays, sóit nationales, sóit particuliéres, oü ils se trouvaient des titres des droitures féodales“. Strickler, Acten VII, S. 1332.