Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
IV. Quellen und Quellenkunde - 26. Willibrord Neumüller und Kurt Holter (Kremsmünster): Kremsmünsterer Briefe aus der Zeit des Interregnums
416 N eumüiler—Holter, lichkeit und es ist nicht nur denkbar, sondern sogar wahrscheinlich, daß alle die so sehr verschiedenen Hände bei höheren, sakralen Aufgaben auch noch in den Rahmen von Schreib- schulen gefaßt werden könnten. Die Beobachtung der Individualität dieser Schriften fordert die Frage nach der Eigenhändigkeit der Briefe heraus. Sie stellt sich um so mehr, als manche von ihnen — infolge der häufig verlorenen Schlußsätze sogar vielleicht mehr als unmittelbar sichtbar wird — mit „cetera lator“ schließen und somit den Rest des Berichtes dem Überbringer auftragen. Diente somit seinerzeit nicht nur das Schreiben Nr. 15 zu einem wesentlichen Teil der Legitimation des Überbringers, so wäre die Eigenhändigkeit umso naheliegender. Eingehende Beobachtungen werden uns aber veranlassen, die Eigenhändigkeit im allgemeinen zu verneinen, nicht nur bei den weltlichen Großen und Amtsträgern, die ihre Briefe im Kloster schreiben ließen, ohne daß dies aus anderen als aus äußeren Merkmalen erkennbar würde, sondern auch bei den Prälaten und wahrscheinlich sogar bei den Passauer Domherren. In den meisten Fällen wird diese Vermutung wegen der Vereinzelung nicht beweisbar sein. Manchmal aber ist sie es, z. B. bei Nr. 4—7 und 27 und 28, in denen dieselbe Schrift mehr als einmal auftaucht, trotzdem verschiedene Absender genannt sind. Es ist dabei durchaus unwahrscheinlich, daß der Abt von Altenburg für den Kremsmünsterer Mönch Heinrich einen Brief geschrieben hat, während das Gegenteil viel näher liegt, aber auch noch nicht als gesichert gelten kann. Denn genau so wie in Kremsmünster Notare genannt werden und wie in der annähernd gleichen Zeit die Urkunden mit Empfängerherstellung eine verblüffende Vielfalt an Schriften zeigen, mag das anderswo ebenfalls gewesen sein. Wird somit die Eigenhändigkeit der Briefe sehr unwahrscheinlich, so muß anderseits ihr gänzlicher Mangel einer zusätzlichen eigenhändigen Fertigung, einer Siegelung oder eines anderen Merkmales ihrer Authentizität, betont werden. Man wird wohl annehmen müssen, daß Überbringer und überbrachtes Schreiben einander in der Bestätigung der Echtheit ergänzt haben. Die äußere Form der Briefe war denkbarst einfach. Die schmalen Pergamentstreifen zeigen keinerlei Reste von einer ursprünglichen Faltung. Die fast immer nach der längeren Seite laufenden Falzbüge sind sicherlich erst später bei ihrer Verwendung in den Handschriften hergestellt worden. Wenn die Briefe von allem Anfang überhaupt gefaltet waren, dann müßte dies quer zur Schreibrichtung geschehen sein, da auch die Adressen fast immer in dieser Richtung geschrieben sind. Zum Abschluß noch einige Bemerkungen über die Äußerlichkeiten der Edition, die sich im übrigen bemühte, keinen der modernen Grundsätze außer acht zu lassen. Die Interpunktion wurde sehr frei behandelt, der Verständlichkeit halber wurden zahlreiche Interpunktionszeichen ausgelassen. Lücken im Pergament, bzw. abgeschnittene Textteile sind durch . . . angedeutet, soweit Ergänzung möglich schien, in eckigen Klammern gesetzt worden. Was in solchen an Textteilen steht, ist Ergänzungsversuch der Herausgeber und darf nur als Konjektur gewertet werden, um den Text verständlicher zu machen. Unleserliche Stellen sind stets durch Anmerkungen als solche bezeichnet. Trotz der sehr großen Leseschwierigkeiten war es möglich, sie auf ein geringes Maß zu beschränken. Auflösungen von abgekürzten Eigennamen oder ungewöhnlichere Wortkürzungen sind mit runden Klammern bezeichnet, um die Möglichkeit eventueller anderer Auflösungen zu erleichtern. 1. Ein Mönch, der Scholasticus in Lambach, bittet Abt Rudolf von Kremsmünster (1209 bis 1222), ihm durch den Boten in einem gesiegelten Brief Nachricht zu geben, ob er einen ungenannten Jüngling als Scholasticus x) aufnehmen wolle, da es ihm unpassend scheine, jenen ohne jedes Zeichen der Sicherheit von seinem Aufenthaltsort zu berufen. Etwa 1210—1220 * 2). q Vermutlich wird das Wort Scholasticus hier in doppelter Bedeutung gebraucht. 2) Außer dem Namen des Abtes von Kremsmünster, der die Datierung einigermaßen sichert, fehlt jeder historische Bezug.