Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 25. Heinrich Fichtenau (Wien): Unbekannte Lambacher Annalen (1187-1243)

408 Fichtenau, Wie läßt sich nun das Lambacher Fragment in das System der österreichischen Anna- listik einordnen ? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, da sich dieses nach dem Druck durch Wattenbach in den Monumenta Germaniae und der Arbeit von E. Klebel*) als ein wahrer Irrgarten von Abhängigkeitsbeziehungen darstellt. Klebel bezeichnet den Wiener Kodex mit „Lambacensis A“ und nimmt an, daß er ungefähr 1198 aus den Kremsmünsterer Annalen und einer Vorauer Handschrift kompiliert wurde,die damals wahrscheinlich noch in Admont lag. Die Kremsmünsterer Annalen seien ihrerseits wieder für die Nachrichten von 1183 bis 1197 von Lambac. A abhängig* 2). So müßten wir annehmen, daß die Kremsmünsterer Annalen, als man sie in Lambach kopierte, also etwa im Jahre 1198, nur bis 1183 reichten und daß man nach der Herstellung von Lambac. A diese Handschrift ihrerseits nach Kremsmünster versandte, wo man sie zum Muster für die Nachtragung der Notizen zu 1183—1197 nahm. Warum sollte man aber in Kremsmünster vierzehn Jahre lang auf die Fortführung des Annalenwerkes verzichtet haben, wenn dieses sogar den Nachbarklöstern als Muster diente ? Daß Lambac. A um 1198 entstand, ist aus dem Schriftbefund sicher, denn erst von 1197 ab zeigt sich hier ein Wechseln der Hände. So reicht die Tatsache, daß Lambac. A mehr Nachrichten als Krems­münster hat, doch wohl nicht aus, die später entstandene Handschrift als Grundlage für die Eintragungen in der zeitlich älteren anzusehen. Was Wattenbach als „Auctarium Lambacense“ von 1183 bis 1197 abdruckte, die über Kremsmünster hinausgehenden Nach­richten zur Zeitgeschichte, dürfte in Lambach als eigener Zusatz, mit oder ohne Vorlage, entstanden sein. Als zweite Vorlage diente für Lambac. A die Handschrift Vorau A, die bis 1197 reicht und im Druck Wattenbachs mit einem Admonter Kodex als „Codices A“ zusammengezogen ist 3). Auch von der Admonter Handschrift fehlt heute das Blatt mit den Nachrichten der Jahre 1200—1204, sein Inhalt ist ziemlich vollständig in einem Neuberger Kodex über­liefert4 *), der mit dem Jahre 1216 abbricht; teilweise auch in den Garstener Annalen, Wattenbachs „Codices B“. Daß die Nachrichten zu 1200, 1203 und 1204 von Lambac. A „fast wörtlich“ der Admonter Fassung entsprechen6), ist doch wohl etwas zu viel behauptet. Sieht man von dem neu aufgefundenen Fragment vorerst ab, trifft schon für diese Jahre zu, was Klebel für die folgenden feststellt, daß sie nämlich ohne rechte Vorlage geschrieben seien. Diese Vorlage bildet nun ab 1198 das hier abgedruckte Fragment, das mit „Lambach F“ bezeichnet werden mag. Auf den ersten Blick läßt sich erkennen, daß der Text von F in A meist wörtlich übernommen, aber erweitert und ausgeschmückt ist. So bringt A etwa den trockenen Bericht von F über die Einnahme Jerusalems (zu 1239) in Gedichtform. Auch die chronologische Verwirrung der Nachrichten zu den Jahren 1212—1231 in A läßt sich jetzt erklären und gibt der Vermutung Redlichs 6) Recht, sie seien um 1231 „ungeschickt aus einer anderen Quelle abgeschrieben“: Schon in F nahm der Kopist auf die Abfolge der Jahre keine Rücksicht, sondern füllte mit ihnen den äußeren Seitenrand des Kalendars, in dem für eine geregelte Eintragung zu wenig Raum gewesen wäre. Bis zum Jahre 1198 sind die Parallelen zwischen F und A nur inhaltlicher, nicht stili­stischer Art. Die ersten beiden Schreiber, die in F die Ereignisse zur Papst- und Reichs­geschichte der Jahre 1187—1191 eintrugen, bezogen sie aus Kremsmünster, erst nachträglich wurden sie durch die Notiz über die Einnahme von Jerusalem (zu 1187) vermehrt, die aus *) Fassungen und Handschriften der österreichischen Annalistik, im Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich 21 (1928), 43 ff. 2) Klebel, a. a. O. 138. 3) MG. SS. 9, 586. 4) A. a. O. 589, Klebel, 136. 6) Klebel, 138. ®) Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 3 (1882), 503 f.

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