Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 24. Geoffrey Barraclough (Liverpool): Briefe aus dem Reiche und andere Mitteilungen aus englischen Landesarchiven

394 Barraclough, Den Grundstock der englischen Grafschaftsarchive bilden die Akten der Justices of the Peace in Quarter Sessions, die bis zum Jahre 1889 fast die ganze Verwaltung der Graf­schaft in ihren Händen behielten, sowie der ihnen nachfolgenden County Councils1). Diese amtlichen Akten, die übrigens nur bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts zurückreichen, sind freilich im Grund genommen überwiegend von lokalem Interesse2). Dazu kommen aber die freiwillig im Grafschaftsarchiv zur Aufbewahrung niedergelegten Familien- und anderen Privatarchiven (Deposited Documents), die oft erst im Landesarchiv zugänglich und benutzbar werden. Diese aus Privatbesitz kommenden Erwerbungen, die schon in den meisten Landesarchiven einen stattlichen, von Jahr zu Jahr zunehmenden Bestand bilden, z. B. in Lancashire ungefähr 250.000, in Essex vielleicht 400.000 Stücke3), reichen tief ins Mittelalter, zumeist ins 12. Jahrhundert, hinein und erstrecken sich, wenn auch die Quellen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte stark hervortreten, über das ganze Gebiet der urkundlichen Überlieferung; da findet man nicht nur Privaturkunden und Besitztitel, sondern auch die Erzeugnisse der päpstlichen, königlichen, bischöflichen und gräflichen Kanzleien, klösterliche Stiftungs- und Immunitätsurkunden, Protokollbücher der grundherrlichen Gerichte, Rechnungs- und Zinsbücher, Lehens- und Grundregister, oft mit den dazu­gehörigen Karten4), Tagebücher, Briefe und amtliche, darunter diplomatische Korrespondenz, die besonders im 16. bis 18. Jahrhundert nicht selten in das Privatarchiv des betreffenden Botschafters oder sonstigen Amtsträgers gelangt ist. Es kann nicht meine Absicht sein, die reichen neuen Funde und Erkenntnisse, die aus den englischen Landesarchiven im letzten Dezennium gewonnen wurden, auch nur annähernd zu verzeichnen. Vieles, das weit über die Grenzen der Lokalgeschichtsforschung hinaus­geht, liegt schon gedruckt und erläutert vor; ich nenne, um nur ein paar Beispiele heraus­zugreifen, die fünf angelsächsischen Urkunden für das Kloster Burton aus dem 10. und 11. Jahr­hundert, die im Jahre 1941 im Staffordshire Record Office auftauchten5), oder die aus dem Besitz Lord Petres im Essex Record Office fragmentarisch erhaltenen Privilegien der Päpste Alexander III. und Cölestin III. aus den Jahren 1178 und 1192 6). Daß aber solche Funde gar nicht vereinzelt dastehen, sondern im Gegenteil, daß jede Grafschaft auch der fest­ländischen Forschung beachtenswertes Material zu bieten vermag, dafür darf ich aus dem reichen Schatze des Lancashire Record Office7) und aus den Privatarchiven der Pfalzgraf­schaft Cheshire einige bis jetzt ungedruckte Proben bringen. Die hier zum Abdruck gelangenden Stücke gehören teils dem Mittelalter teils der Neuzeit an. Eine bisher unbekannt gebliebene Urkunde (I) des Kardinals Hugo Pierleoni J) Vgl. hierüber Anhang III (A Sketch of English County Institutions) bei G. H. Fowler, The Care of County Muniments (Westminster 1923), der immer noch die beste Einleitung in die englische Landes­archiv Verwaltung bietet. 2) Über die amtlichen Archivalien vgl. die soeben erschienene Einleitung von F. G. Emmison und Irvine Gray, County Records (London 1948). 3) Der Gesamtbestand des Essex Record Office beträgt gegenwärtig zirka 1,500.000 Einzelstücke bis zum Jahre 1889, darunter 112.000 Sitzungsregister (Sessions Rolls) der Friedensrichter und 800.000 zu­gehörige Akten; der Bestand an Urkunden beträgt 70.000, wovon 6000 mittelalterliche, beginnend um das Jahr 1115. Vgl. Emmison, Guide I, v; II, iii, 9. 4) Vgl. F. G. Emmison, Catalogue of Maps in the Essex Record Office, 1566—1855 (Chelmsford 1947), mit 30 Faksimües, darunter sechs färbige. 5) Vgl. Bulletin of the Institute of Historical Research XIX (1942), 180 ff. 6) Emmison, Guide II, 23; vgl. C. R. Cheney, “Some papal privileges for Gilbertine Houses,“ Bull. Inst. Hist. Research XXI (1946), 39 ff. 7) Mit gütiger Erlaubnis des Grafschaftsarchivars, Mr. R. Sharpe France, F.R.Hist.S., der mir bereitwilligst die im Anhang abgedruckten Stücke zur Verfügung gestellt hat. Ihm und Mrs. Legh of Adlington, die mir und meiner Assistentin, Frl. E. M. Halcrow, den Zutritt zu ihrem Familienarchiv mit großem Entgegenkommen gestattet hat, sowie Herrn Dr. H. Liebeschütz (Liverpool University) sei auch hier verbindlichster Dank gesagt.

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