Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

III. Heraldik und Geneologie - 18. Wolfgang Kotz (Wien): Das Schweizer Wappenbuch

Das Schweizer Wappenbuch. 309 oder Versinken in einem See oder in einem Sumpf — zerstört wurde. In manchen Fällen wird auch — entsprechend der in der Überschrift enthaltenen Erklärung — darauf Bezug genommen, daß der Familiensitz einem anderen Zweck zugeführt worden ist — so beispielsweise in ein Kloster mit Wallfahrtskirche, ein Pfarrhaus, ein Asyl oder ein Rathaus umgewandelt worden ist. (Das Rathaus zu Chur ist die ehemalige Burg Planteira, der Stammsitz des Geschlechtes Plantiera.) Wir erfahren weiters auch, daß ein früherer Adelssitz nunmehr dem Deutschen Ritterorden gehört sowie daß es im „Bern-Piet“ 4 Landgerichte gab (Seite 329), wer ,,der Erste auff der Stuben zuo Basell££ (Seite 62) und welche Familie dort- selbst ,,Burgkrämer££ gewesen ist (Seite 299). Auch sonst bringt der Verfasser gegebenenfalls lokalgeographische Angaben, so beispielsweise bei Erwähnung des Ortes Badenweiler im Breisgau die Bemerkung: „Habet Thermas'£. Aber auch der Literaturhistoriker kommt beim Durchblättern der Handschrift auf seine Rechnung, da er daraus die Wappen von Familien kennen lernt, deren Namen dann über ein Jahrhundert später durch Schiller der Weltöffentlichkeit bekannt geworden sind. So findet er hier die Wappen Attinghausen, Reding, Rudenz (wir erfahren aus der beigesetzten Legende, daß das Stammhaus 1629 zu einer Kirche umgewandelt worden ist) und Stauffacher. Ein Teil-Wappen freilich muß man vergeblich suchen. Weiter soll nicht übersehen werden, daß dieses Wappenbuch auch für die Sprach­forschung Reize hat. So darf beispielsweise auf den Ausdruck: „Enet Rheins££ und „dishalb“ (Seite 460), weiter auf „innet den 4 Landtgerichten“ (Seite 329) sowie auf „sindt gsin“ (Seite 446), „zu Merang Jm Etschlandt“ (Seite 461), „verließ“ (= hinterließ) (Seite 323), „vff Einer Fluoch deß bergs“ (Seite 9), „Weltschen Neüwenburg“ (Seite 279) sowie auf den regel­mäßigen Gebrauch des Wortes „piet“ (= Gebiet) hingewiesen werden. Vom linguistischen Standpunkte ist hervorzuheben, daß einmal auch die rhätoromanische Sprache bei Gebrauch eines Familiennamens angewendet ist, u. zw. bei der Familie Über Castell (auf Seite 75 unter C eingereiht), bei der außer diesem Namen noch der lateinische Name „Super Castrae“, der italienische Name „de Sover Castell“ und schließlich der Name „Sor Castj Jn Jhr SPrach“ angegeben ist. Bei Familien, die von auswärts stammen, erwähnt der Verfasser das Herkunftsland, z. B. die Lombardei, Venedig, die Niederlande oder Böhmen. (Letztere Angabe findet sich bei der Familie Hoyos „Ex Bohaemia“). Manchmal glaubt er sich bei einer unwahrschein­lichen Beziehung durch Angabe eines Gewährsmannes besonders decken zu müssen (so sagt er bei Erwähnung der Grafen Sternberg: „in Helvetijs habet Basler“) oder er hilft sich durch Beisetzung der Bezeichnung: „Extraneus est“. In manchen Fällen bleibt er aber uns die Begründung der Aufnahme einer Familie schuldig, so bei der Aufnahme der polnischen Adelsfamilie Biberstein. Vom Standpunkte der Namenskunde dürfen wir nicht übersehen, daß wir es hier zum Teil mit Fällen zu tun haben, die noch in die Übergangszeit der Bildung von Familiennamen aus Berufs- und Herkunftsnamen reichen. So finden wir auf Seite 387 unter dem Buchstaben S eine Familie mit dem Namen: „Die Herren auß dem Oberen Sibenthall“. Vereinzelt wird die Berufsbezeichnung den Familiennamen beigefügt, so auf Seite 508 „Hans Ziegler der Wechsler“, auf Seite 392 „Gerung Schilling der Kauffman“, oder der Name wird in einer Form wie „Cuno der Wattman“ gebraucht. Bei der Erwähnung der Familie Marschalkh von Basel wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach ihrem Aus­sterben das Marschall-Amt vom Bischof von Basel einer anderen Familie verliehen worden ist. Daß Reminiszenzen an frühere Berufsnamen noch nicht verschwunden waren, deutet der Umstand hin, daß in einzelnen Fällen Eigennamen, die aus Berufsnamen stammen, auch in Übersetzung Vorkommen, so Meyer (= Villicus), Truchseß (= Dapifer), Vogt (= Advocatus).

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