Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Withering. 287 sagt: Quia proni sunt sensus hominum ad maliciam et diei malicia sua non sufficit, sunt plerique, quibus non sufficit hoc, quod supergrediuntur et circumveniunt in negotio fratrem et concupiscunt rem proximi sui, verum etiam iam incipiunt a sanctuario dei, ut hereditatem possideant sanctuarii domini, res ecclesiarum tanto liberius cupiunt et diripiunt, quanto inermes materiali gladio sciunt. Eapropter possessiones ecclesie nostre sive a fidelibus oblatas sive bonis nostris conparatas seu certe concambiis commodius locatas diligenter literis conprehendimus et contra diripientium impetus carte huius auctoritate premunimus, ut sint nobis turris fortitudinis a facie inimici et persequentis. Als diese Bedrängnisse des Klosters immer ärger wurden, glaubten die Mönche durch den urkundlichen Nachweis, daß sich das Kloster unter dem Schutze des am kaiserlichen Hofe so mächtigen und einflußreichen Bamberger Bischofs Eberhard befinde, die Feinde der Cisterce zum Aufgeben ihrer ungerechten Angriffe be­wegen zu können. Man entschloß sich deshalb zur Abfassung einer Urkunde, in der sich Bischof Eberhard unter Anführung einer Reihe von Zeugen feierlich als Schützer und Schirmer des ihm von Cholo für die Zeit der Unmündigkeit dessen Erbtochter Elisabeth übertragenen Klosters bekennt und allen klar zu verstehen gibt, daß er gegen alle Übeltäter der Cisterce — ob geistlich oder weltlich — durch Verhängung ewiger Strafen Vorgehen werde. Auf der Rückreise vom alljährlichen Generalkapitel zu Citeaux um Kreuzerhöhung (14. September) wollte Abt Gebhard II. x) die von ihm selbst verfaßte und reingeschriebene Urkunde Bischof Eberhard zu Bamberg zur Vollziehung nach Ergänzung der Zeugenreihe und der Vervollständigung der Datierung und Einsetzung des Königsnamens, da er, wie gesagt, es Eberhard freisteilen wollte, das Pergament nach Actum oder nach dem Tage der Ausstellung zu datieren, vorlegen. Als Abt Gebhard nach Bamberg kam, traf er aber Bischof Eberhard dort nicht an. Dieser war soeben zur Reise ins kaiserliche Hoflager in Italien * 2) aufgebrochen. Als aber Gebhard erfuhr, daß Eberhard auf seiner Reise sein Eigenkloster Prüfening bei Regensburg berühre und sich dort einige Zeit auf halte, eilte ihm Abt Gebhard sogleich nach, traf auch Bischof Eberhard dort an und legte ihm seine mitgebrachte Reinschrift zur Vollziehung vor. Bischof Eberhard sah nun durch die Not des Klosters die günstige Gelegenheit gekommen, auch die Cisterce Wilhering in den Kreis seiner Eigenklöster einbeziehen zu können. Er wies deshalb die ihm von Abt Gebhard vorgelegte Reinschrift zurück und ließ durch Mönch Wolfger von Prüfening, einem im Urkunden wesen bereits erprobten Manne, eine neue Urkunde verfassen und schreiben, in der er für ewige Zeiten festgehalten wissen wollte, die Cisterce Wilhering sei für die Zeit der Unmündigkeit von Cholos Erbin Eigenkloster Bambergs und wird es, sollte das Kind vor seinen heiratsfähigen Jahren sterben, für immer sein, da Cholo sie angesichts seines nahen Todes der ditio und gubernatio seines Hochstiftes übertrug. Es ist dies unsere Eberhard-Urkunde vom 25. September 1154. Obwohl Bischof Eberhard die Reinschrift nicht vollzog, verweigerte trotzdem Abt Gebhard von Wilhering in der Erwägung des augenblicklichen Vorteiles für die Cisterce in der Verteidigung seiner Rechte nicht die Annahme des ihm von Bischof Eberhard überreichten Pergamentes. Einerseits war Abt Gebhard sicherlich sogleich entschlossen, Eberhards Ansprüchen in seiner Urkunde auf das Kloster Wilhering mit einer neuen Urkunde, die die Freiheit der Cisterce von jedem Eigenkirchenrecht und jeder Vogtei, selbst der Stifter, erweise, zu begegnen, anderseits war er der sichersten Zuversicht, daß Cholos Erbtochter Elisabeth ihre Mündigkeit erreiche, wodurch Eberhards Ansprüche auf das Kloster von selbst hinfällig würden. Ins Kloster zurückgekehrt, verfaßte Abt Gebhard nach Beratung mit seinem Vaterabte Gerlach von Rein eine neue Urkunde, in der auf Grund der Gründungstatsachen und der *) Die Datierung der Eberhard-Urkunde zu 25. IX. 1154 läßt sie unbedingt in Beziehung zur Rück­reise vom Generalkapitel stehen. Erscheint auch Gebhard II. urkundlich erst 1155, so ist es unbedingt sicher, da die Reinschrift ebenfalls von seiner Hand ist, daß er spätestens 1154 Abt wurde. 2) 1154 November 19 urkundet Eberhard bereits bei Brescia (UBoE. 2, Nr. 181, 270).

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