Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

280 Rath, Fürsten, der sowohl die Macht besitze, das Kloster in Widerwärtigkeiten zu beschützen, als auch von solcher Freigebigkeit sei, um den Mangel an zeitlichen Gütern zu beheben, er den Ort Wilhering anvertrauen solle. Von allen geistlichen Fürsten, an die Abt Gerlach dachte, erschien Bischof Eberhard von Bamberg als der geeignetste, und so entschloß er sich, von Cholos gleicher Ansicht und gleichem Wunsche unterstützt, das Kloster Wilhering samt allem jetzigen und künftigen rechtmäßig erworbenen Besitz, den ihm entweder die hochfreien Gründer frei und mit aller Freiheit ausgestattet als Eigentum gegeben oder Wohltäter schenkten, Bischof Eberhards advocatia und tuitio anzuvertrauen. Eberhard übernahm auch die von Abt Gerlach gemachte Übergabe und versprach die Erfüllung aller auf ihn gesetzten Erwartungen. 4. Am selben Tage übernahm Bischof Eberhard auch das ihm von Cholo anvertraute Erbtöchterchen. In Übereinstimmung mit Bischof Eberhard nennt Abt Gerlach die Brüder Ulrich und Cholo von Wilhering als Gründer der Cisterce. Nach Gerlach erfolgte die Stiftung aber nicht auf Wunsch ihrer Eltern, sondern nur mit Zustimmung ihrer Mutter Ottilia und ihrer Schwester Elisabeth. Ihr Vater Ulrich wird nicht genannt und war also damals nicht mehr am Leben. Das Stiftungsgut, von Bischof Eberhard kurz als fundus hereditatis der Gründer bezeichnet, wird von Abt Gerlach genauer als Burg Wilhering samt Zubehör bestimmt. Ein Plus gegenüber der Eberhard-Urkunde ist auch die Nennung des Gründungsklosters und die Erzählung der StiftungsVorgänge. Die Gründe, die Ulrich und Cholo von Wilhering bewogen, gerade die Cisterce Rein, bzw. deren Abt Gerlach mit der Durchführung ihres Wun­sches zu betrauen, dürften in den nahen, vermutlich sogar verwandtschaftlichen Beziehungen zu den steirischen Ottokárén, den Stiftern Reins, die damals auch die Landesherren des Traungaues waren, zu dem Wilhering gehörte, zu suchen sein. Damit ist auch Ottokars Erscheinen als erster Zeuge in der Urkunde Bischof Eberhards vom 25. September 1154, Ulrichs Kreuzfahrt im Heere Ottokars und das Auftreten der Ottokáré als Wohltäter des Klosters erklärt. Als Zeit der ersten Fühlungnahme der Stifter mit Abt Gerlach der Klostergründung wegen wurde bereits früher 1143/44 ermittelt. Die Durchführung der Klostergründung bestand nach Ordensvorschrift in der Über­prüfung des ausersehenen Stiftungsgutes ob seiner Eignung zu einer Cisterce *), in der Erlangung der Gründungsgenehmigung durch das Generalkapitel zu Citeaux 1 2), der Errichtung der vorgeschriebenen Regularorte 3), der Besorgung der notwendigen liturgischen Bücher 4), der Entsendung eines Abtes mit 12 Mönchen 5) und einer Anzahl von Laienbrüdern, wie in der Übernahme des Neuklosters in die Paternität6) des Gründungsklosters (jährliche Visitation 7) in spiritualibus et temporalibus, Vorsitz bei der Abtwahl, Rechenschaft gegen­über dem Generalkapitel usw.). Die Tatsache, daß sich Abt Gerlach wegen der Übernahme der Klostergründung in Wilhering an Adam von Ebrach wandte, liegt darin begründet, daß Ebrach das Mutterkloster Reins war und in solch wichtigen Angelegenheiten die Zustimmung des Vaterabtes eingeholt werden mußte. 1) Vgl. S. 5, Anmerkung 3. 2) Vgl. S. 5, Anmerkung 3. 3) Vgl. S. 4, Anmerkung 1. 4) Vgl. S. 4, Anmerkung 1. ®) Vgl. S. 4, Anmerkung 1. ®) Vgl. S. 5, Anmerkung 3. 7) Canivez, Statuta 21, Nr. 34: Statuit causa humilitatis Cisterciensis conventus sollerti providentia, quatenus semel in anno saltem matrem ecclesiam per abbatem suum sanus fuerit visitet filia.

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