Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg

Studien zur Oründungsgeschichte der Ciaterce Withering. 275 Cholos Bruder Ulrich unvermähltx) starb, Cholos Erbtochter Elisabeth hieß, die Mutter der Stifterbrüder richtig als mater fundatoris (Vlrici) in Withering * 2) verzeichnet ist und ihre Schwester Elisabeth 3) genannt wird, kann Benedicta fundatrix nur die Gemahlin Cholos von Wilhering-Wachsenberg und die Mutter Elisabeths von Wachsenberg gewesen sein. Da nun Benedicta vor ihrem Gemahl Cholo starb 4), ihre Tochter Elisabeth 1160 noch nicht 12jährig war, ist der terminus a quo ihres Todes der 23. Februar 1149 und der ad quem, wie noch gezeigt werden kann 5), der 23. Februar 1151. Nach dem Versprechen Eberhards, das Kloster samt allem Besitz, stamme er von den Gründern, von Wohltätern oder von Eberhard selbst, gegen jede Beunruhigung und gegen alle Eingriffe zu schützen und zu verteidigen, fügt Bischof Eberhard 21 Zeugen 6) bei, die er als testes prioris et secunde donationis bezeichnet. Sie sind, wie schon Hirsch 7) feststellte, nicht als Beurkundungs-, sondern als Handlungszeugen zu werten. Unter donatio prior ver­stehen Hirsch 8) und Trinks 9) die Schenkung Ulrichs an Bamberg anläßlich seiner Kreuz­fahrt im Frühsommer 1147 für den Fall, nicht mehr zurückzukehren, und unter donatio secunda die Schenkung der Abtei Wilhering samt allem Besitz in die ditio und gubernatio des bambergischen Hochstiftes durch Cholo unmittelbar vor seinem Tode. Da aber der Zweck der Eberhard-Urkunde im Nachweis liegt, Cholo habe dem bambergischen Hochstifte die Cisterce in dessen ditio und gubernatio geschenkt und Eberhard zum Vormund seiner un­mündigen Erbtochter mit dem Versprechen erwählt, daß auch sein ganzer Besitz im Falle eines frühzeitigen Todes des Kindes Eigentum Bambergs sei, ist unter donatio prior wohl richtiger die Schenkung der Abtei an Bamberg und unter donatio secunda die Schenkung Cholos ganzen Besitzes unter obiger Voraussetzung zu verstehen. Trinks 10 *) glaubt die Frage, warum unsere Eberhard-Urkunde nicht schon bei der Schenkung der Abtei durch Cholo oder wenigstens nach dessen Tode ausgestellt wurde, durch die Annahme beantworten zu können, Abt Gerlach von Rein habe 1154 seine Tätigkeit in Wilhering für beendet gehalten. Bis dahin sei die Cisterce unter der Leitung des Abtes Ger­lach von Rein gestanden. 1155 n) trete der erste selbständige Abt in Wilhering namens Geb­hard auf. Auch Cholo sei schon tot gewesen. Da nun das Kloster noch immer keine förmliche Stiftungsurkunde besessen habe, sei Abt Gerlach bemüht gewesen, auch diese Angelegenheit noch vor seinem Weggange von Wilhering in Ordnung zu bringen und habe daher Bischof Eberhard um Ausfertigung unserer Urkunde vom 25. September 1154 gebeten. Dieser Lösungsversuch wird schon durch die Generalkapitelstatuten12) des Ordens widerlegt, die bestimmen: Duodecim monachi cum abbate tertiodecimo ad cenobia nova trans­x) UBoE. 2, Nr. 332, 476. *) Grillnberger, Totenbücher 77 zu 11, IV. —MG. Necrologia IV, 452. — Nach Trinks, Gründungs­urkunden 116, hätte Ottilia nach dem Tode ihres Gemahls Ulrich I. von Wilhering (nach 1140) Gottschalk I. von Haunsberg geheiratet und ihm auch noch Kinder geboren. Diese Annahme ist unmöglich, da sie schon 1110, 18. September als Gemahlin Ulrichs erscheint (UBoE. 2, Nr. 92, 129). 3) UBoE. 2, Nr. 152, 223. 4) UBoE. 2, Nr. 152, 223. — UBoE. 2, Nr. 180, 269. 5) Vgl. S. 49. — Grillnberger, Totenbücher 54 zu 23. Februar, läßt sie schon vor 1146 sterben. *) UBoE. 2, Nr. 180, 269. Die von Trinks, Gründungsurkunden 91, 95, gegebene Aufteilung der Zeugen ist nicht zu halten. Konrad camerarius de Babenberg hält Trinks zwar mit Recht für identisch mit Conrad de Wessenberg der Reinschrift (UBoE. 2, Nr. 153, 224), irrt aber in der Behauptung, er sei mit der Schenkung Ulrichs an Bamberg als dessen Ministeriale an das Hochstift gekommen und habe sein bambergisches Kammeramt seiner hervorragenden Stellung in der Ministerialität Ulrichs von Wilhering zu danken. Konrad erscheint vielmehr seit 1123—1154 bereits in dieser Stellung und Wessenberg, nach dem er sich nannte, ist Wessenberg bei Bamberg (Historisches Jahrbuch 1915, 522 f. — Joetze, Bamberg 522 f., 790). 7) Hirsch, Vogteiurkunden 11, setzt diese Rechtshandlung spätestens in den Juli 1146. 8) Hirsch, Vogteiurkunden 11. ®) Trinks, Gründungsurkunden 91. 10) Trinks, Gründungsurkunden 97. — Derselbe, Chronik 198, 202. u) UBoE. 2, Nr. 185, 275. 12) Vgl. S. 4, Anmerkung 1.

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